also. wie securities sich verhalten (gestern warns ja liab ausnahmsweise, zumidest was ich gesehen hab) ist doch mal ein gutes thema für eine untersuchung. einem check von unabhängigen, nicht von bezalten "experten".
mich würde das abgesehen von dem MQ thema generell interessieren. da unser innenministerium unfähig ist, genügend exekutive im öffentlichen raum bereitzustellen, interessiert mich, wie die securities selbst ihre stellung sehen und welche rechte sie ihrer meinung nach haben.
die exektuive darf gewalt ausüben, das passiert in unserem system mit staatlicher duldung, sie hat quasi ein legales gewaltmonopol. privat angestellte securities dürfen, soweit ich weiss, von sich aus keine gewalt anwenden (?), doch gibt es offensichtlich immer wieder securities, die das doch tun.
ob die entscheidungsträger in diesem land die privaten security dienste gerne sehen? und unterstützen? wenn ja, dann möchte ich als staatsbürger mich schon sicher fühlen können. dazu müsste es einmal eine breit angelegte umfrage und untersuchung geben: welche politischen meinungen haben wieviele prozent der securities, wie gehen sie mit menschen anderer hautfarbe um, euch fallen sicher noch ein paar mehr fragen ein.
wenn sich dann herausstellt, dass ein guter teil anhänger von rechtskräfitg verurteilten politikern vom schlag eines...
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kwikstep | vor 984 Tagen, 1 Stunde, 23 Minuten
..eines peter westenthaler sind, der politische opponenten gern zusammenschlagen lässt, oder von aufhetzern wie strache, egal ob braune scheisse oder nicht, müsste man doch demensprechende auflagen erlassen und offensichtlich mehr und bessere kontrollen und schulungen machen, damit den österreichischen staatsbürgern das gesetzeskonforme handeln von securities soweit wie möglich garantiert wird.
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caveb | vor 983 Tagen, 6 Stunden, 53 Minuten
Als Besitzer hast du Hausrecht.
Deine eigenen Securities die für dich arbeiten haben durch dich auch das Hausrecht. Wenn ein Security jemanden auffordert das Gelände zu verlassen und derjenige weigert sich. so ist das Hausfriedensbruch.
Bei Handgreiflichkeiten die beim Rauswurf entstehen können, ist der Security immer auf der korrekten seite. weil er ja das Hausrecht vertritt.
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hejdi | vor 983 Tagen, 3 Stunden, 5 Minuten
I kann ma net vorstellen, dass ich in meinem Haus jeden zusammenschlagen darf, der mir plötzlich nimmer passt...
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burstup | vor 982 Tagen, 23 Stunden, 52 Minuten
caveb, du schreibst völligen Schwachsinn. Ob ein Securtiy für einen Hauseigentümer arbeitet oder nicht, ist irrelevant, davon steht nämlich im Notwehrpragprahen nichts. Und Notwehr/Nothilfe ist die EINZIGE Sache, aus der heraus ein solcher Typ jemanden auch nur berühren darf.
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negrete | vor 982 Tagen, 19 Stunden,
ach burstup, du wirst es wohl nie mehr lernen...
selbstverständlich gibt es auch ein zivilrechtliches selbsthilferecht (z.b. anhalten eines schwarzfahrers zur feststellung der identität) oder ein in der stpo geregeltes anhalterecht (z.b. anhalten eines ladendiebs), wodurch u.a. auch "solche typen" dazu berechtigt sind, jemanden leicht zu berühren.