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Arthur Einöder

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POP: Partys, Obsessionen, Politik. Ich fürchte mich vor dem Weltuntergang, möchte aber zumindest daran beteiligt sein.

19. 3. 2010 - 16:50

Ist die Kirche jetzt wegen §278a dran?

Viele Straftaten plus arbeitsteilige Hierarchie plus erheblicher Einfluss auf die Politik = Kriminelle Organsiation?

Die eigenartige Anwendung des so genannten Mafiaparagrafen war in den vergangenen Monaten auf FM4 ja immer wieder ein Thema.

Ach ja: Im Neon hab ich gelesen, dass auch Beyoncé den §278a nicht so cool findet.

Noch bis Anfang April wird einer Gruppe von Tierschützern am Landesgericht in Wiener Neustadt der Prozess gemacht. Weil einigen von ihnen Sachbeschädigung und Nötigung vorgeworfen wird, soll nun die gesamte Partie wegen der Bildung einer Kriminellen Organisation hinter Gitter.

Sowohl politisch Aktive als auch Rechtsexperten halten die Anwendung des so genannten Mafiaparagrafen im Strafrecht in diesem Fall für bedenklich. Würde man §278a auch in Zukunft so auslegen, wäre bald jedes (nicht partei-)politische Engagement als kriminelle Organisation mit Strafe bedroht. So sehen es zumindest einige Aktivistinnen von Euromayday, die ich vor einiger Zeit zu diesem Thema interviewt habe: "Bei den Hausdurchsuchungen wurden Transparente und Flugblätter gefunden. So etwas haben wir auch daheim. Das Verfängliche an dem Paragrafen ist, dass er auch ganz unverfängliche Leute treffen kann."

Wie daneben ist also der Paragraf 278a? Könnte da, beispielsweise auch die katholische Kirche mit den aktuellen Missbrauchsfällen als Kriminelle Organisation vor Gericht kommen?

Ich hab dazu mit Professorin Petra Velten gesprochen, Institutsvorstand für Strafrecht an der Johannes Kepler Uni in Linz.

Die hat zuerst einmal lachen müssen. Weil sie nämlich zugeben musste, über diese objektiv wohl recht abstruse Idee selbst schon einmal nachgedacht zu haben: "Das dürfte daran scheitern, dass es keine Ausrichtung der Gesamtorganisation darauf gibt. Wenn man mit den gleichen Maßstäben messen würde, die die Justiz im Bereich der Tierschützer anwendet, die ich persönlich aber für eine falsche Auslegung halte, dann könnte man darüber diskutieren."

Ich hab mir aus dem Gesetz den umstrittenen Paragrafen 278a rausgesucht. Link!

Der § 278a

auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet?

Juristendeutsch ist immer schwierig zu verstehen, aber konkret gehts da um vier Punkte. Und wir stellen uns zu jedem dieser Punkte einmal die katholische Kirche vor:

  • Erstens gehts da um eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung, mit Hierarchie, Arbeitsteilung und gemeinsamer Infrastruktur.
  • Zweitens darum, ob die Organisation auf eine wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen ausgelegt ist (wenn auch nicht ausschließlich)
  • Drittens um das Anstreben von Einfluss auf die Politik (bzw Wirtschaft bzw um Bereicherung in großem Umfang).
  • Und viertens darum, dass sich die Organisation auf besondere Art und Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen versucht.

Zumindest ist das so, wie wir Hobbyjuristen uns das so überlegen. Problematisch wirds bei der Argumentation, ob die Gesamtorganisation nun auf die Begehung von Straftaten ausgelegt ist (wenn auch nicht ausschließlich): Im Tierschutzprozess wird damit argumentiert, dass zwar nicht die Gesamtorganisation, aber doch einzelne Mitglieder dieser Organisation die Begehung von Straftaten (wie etwa Nötigung) zum Ziel hatten.

Die Strafrechtsexpertin Petra Velten vergleicht: "Bei den Tierschützern sagt man auch, da gibt es eine militante Kleingruppe, die ist darauf ausgerichtet. Das reicht für die Gesamtorganisation. Da könnte man einen Unterschied zur Kirche sehen: Das ist keine In-Group die auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist, weil die untereinander keine Verbindungen hat. Da handelt es sich um einzelne Leute."

Allein daran, dass selbst die katholische Kirche scheinbar nur haarscharf am Gesetzestext der Kriminellen Organisation vorbeischrammt, lässt sich der (zu) weite Spielraum, der 278a der Justiz überlasst, ablesen. Das Gesetz gibt hier keine eindeutigen Anhaltspunkte, sondern überlässt (fürs österreichische Strafrecht ungewöhnlich) vieles dem Ermessen des Richters.

Eine andere Kritik betrifft die sehr vage Formulierung der Straftaten in Ziffer 1. Für schwerwiegende Straftaten, wie Mord, Körperverletzungen, erpresserische Entführung, Luftpiraterie und dergleichen gibt es ohnehin die Paragrafen 278b und 278c.

Was tun?

Schon seit längerem gibt es die Forderung, in Ziffer 2 ein einziges Wort auszutauschen. Würde es da nicht alternativ um die Bereicherung der Organisation ODER den Versuch, Einfluss auf die Politik auszuüben gehen, wären politisch aktive Gruppen, die sich nicht bereichern wollen, schon aus dem Schneider. Ginge es kumulativ um Einfluss UND um Bereicherung der Gruppe wäre der Paragraf dann tatsächlich auf mafiöse Strukturen beschränkt.

In der Realität dient 278a momentan als Ermittlungsparagraf. Da das Gesetz mit der Kriminellen Organisation im Vergleich zum restlichen Strafrecht schon sehr weit im Vorfeld einer Tat angesiedelt ist, reicht schon ein vager Verdacht, dass eine Gruppe in Zukunft wahrscheinlich Straftaten begehen möchte.

Sprich: die Polizei kann bereits ohne Vorliegen einer handfesten Straftat Ermittlungen, Überwachung oder Hausdurchsuchungen durchführen oder Untersuchungshaft verhängen.

Oft genug wird eine Anklage nach 278a schnell wieder fallen gelassen, weil Ermittlungen eine Anklage wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Nötigung ermöglichen.

Für Strafrechtlerin Velten ist die Möglichkeit für prozessuale Zwangsmaßnahmen im Strafrecht falsch aufgehoben: Man kann nicht andere Leute einer Strafe unterwerfen, damit die Polizei ein Ermittlungsinstrumentarium hat. Ich bin auch, was die Ausdehnung der Ermittlungsinstrumentarien betrifft, sehr skeptisch, wir müssen uns einfach damit abfinden, dass wir die totale Sicherheit nicht bekommen, denn man erkauft komplette Sicherheit immer mit Totalüberwachung."

Kurzum: Der Paragraf 278a dürfte bei der Kirche genauso wenig ziehen wie bei den Tierschützern. Bloß halt, dass die noch bis Anfang April in Wiener Neustadt vor Gericht stehen.

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  • protagoras | vor 693 Tagen, 18 Stunden, 20 Minuten

    nette idee, aber...

    ...sie scheitert daran, dass ja nicht die Organisation Kirche oder ein harter Kern auf diese Straftaten ausgerichtet ist, sondern es sich hierbei um Straftaten einzelner handelt, die Mitglied bei diesem Verein sind.

    Wie Einbeinigegöttin unten bereits angedeutet hat, gäbe es hier andere Möglichkeiten. Das ist ja auch der Ansatzpunkt der zivilen Sammelklage.

    Im Gegenzug dazu wird ja den Tierschützern angelastet, dass ihre Organisation sehr wohl auch auf die Verübung von Straftaten ausgerichtet war, nämlich dann wenn "sanfte" Überzeugung nicht gefruchtet hat.

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  • johnleehookerelectro | vor 695 Tagen, 16 Stunden, 21 Minuten

    bei meiner alten hauskatze gabs da (leider)überhaupt kein ins leere führendes hickhack, da gabs nur die einzige logische und gesamt antropologisch gesehen richtige entscheidung
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kastration

    wozu einsperren,die hocken e den ganzen tag in nem kleinen (meistens)spartanischen priesterzimmer und beten neben dem sängerchorknaben greatest hits volume-irgendwas.
    im häfen hast du alles was ein priester auch im freien hat...ausser die unschuldigkeit der opfer bzw täter.

    die judikative stellt indem fall wieder irgendwelche regeln zur verfügung die an der sache vorbeigehen wie ein axiomatisches pseudo-kalkül an einer nichtmal besonders weit verzweigten aporie.
    bzw so wie stefan petzner an scarlett johansson vorbeigeht..

    Auf dieses Posting antworten
    • johnleehookerelectro | vor 695 Tagen, 16 Stunden, 8 Minuten

      wobei sie nach ner kastration vermutlich noch kranker sind...und sich sickerem "betoucher"voyeurismus oderso bedienen...ok dumme idee!..aber manchmal "kastration+wegsperren"

    • johnleehookerelectro | vor 695 Tagen, 15 Stunden, 5 Minuten

      und meine katze hat sich an KEINEN kindern vergriffen ..die hat einfach nur bitterlich rollig vor sich hingesabert!

  • fent | vor 695 Tagen, 19 Stunden, 19 Minuten

    ich finde ja die idee,

    die andwendbarkeit des §278a auf die kirche (journalistisch) zu prüfen, interessant. aber es scheitert - wie schon mehrmals zu lesen - deutlich an der ausrichtung. es wird ja niemand bestreiten, dass die kirche im grunde (!) auf das gegenteil von missbrauch ausgerichtet ist. bei den tierschützerInnen ist es im ggs. dazu mmn so, dass alle in der gruppierung im grunde (!) das gleiche ziel haben, aber einige vermutlich illegale mittel für die erreichung der ziele einsetzen. das heißt jetzt nicht, dass ich es richtig finde, dass sie aufgrund dieses paragraphen angeklagt sind - da kenn ich mich wirklich nicht gut genug aus -, meine aussage soll nur den unterschied deutlich machen.

    Auf dieses Posting antworten
  • einbeinigegöttin | vor 696 Tagen, 9 Stunden, 59 Minuten

    naja, für die Kirche gäbs eh noch andere Pragraphen, die man sich anschauen könnte: Begünstigen von Straftaten zB, Nötigung sowieso, Gewalttäter dem Zugriff der Justiz entziehen, sogar mit Androhung von Exkommunikation, hätte ein Priester oder Bischof gewalttätige Kollegen angezeigt, Vertuschung von Straftaten...

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    • heimatstolz | vor 696 Tagen, 7 Stunden, 46 Minuten

      könnte man sich auch bei den juden einmal genauer anschaun, hier auch noch, wie die ihre frauen behandeln.

    • russellsteapot | vor 696 Tagen, 3 Stunden, 42 Minuten

      lol

      Christen, Moslems, Juden, Nazis,Hindus, Kommunisten... alle im Grunde genommen die gleichen Versager - nämlich Denkversager....

    • spookster | vor 696 Tagen, 2 Stunden, 43 Minuten

      haha!

      "könnte man sich auch bei den juden einmal genauer anschaun, hier auch noch, wie die ihre frauen behandeln."

      Brauchen uns nur anschaun wie manch Patriarchen hierzulande die Frauen behandeln. Genauer ausführen brauch ich das nicht, denk ich.

    • hias | vor 695 Tagen, 19 Stunden, 45 Minuten

      ich versteh nicht was ihr mit den juden habt, respektlose behandlung gibt es überall auf der welt, da ist es unnötig eine speizielle gruppe anzusprechen

      und Denkversagen hat sowieso die gesamte Menschheit- besonders auffällig ist es nur dann wenn es in die Masse gerät, das kann aber zur jeder zeit, überall passieren

    • jubilee | vor 695 Tagen, 16 Stunden, 27 Minuten

      also ich fürcht es is nicht schwer sich zu denken was jemand wie heimatstolz damit sagen will...

  • jubilee | vor 696 Tagen, 11 Stunden, 26 Minuten

    für mich persönlich isses sowieso krimineller betrug sich durch märchenerzählungen und heilsversprechungen ein schönes leben zu erkaufen sprich "sich finanziell zu bereichern", dafür brauchts aber auch keine mafiaparagraphen...

    Auf dieses Posting antworten
    • veliec | vor 695 Tagen, 16 Stunden, 9 Minuten

      ganz genau!

    • alpiarts | vor 695 Tagen, 8 Stunden, 21 Minuten

      +

  • generator3punkte | vor 696 Tagen, 12 Stunden, 21 Minuten

    ???

    Naja...das ist dann doch etwas überzogen. Der Sinn der Kirche ist nicht das begehen von Straftaten.

    Ich hab mich mit dem Prozess gegen die Tierschützer nicht besonders beschäftigt. Wenn die aber bei der Organisation darum gegangen ist z.b. irgendwo einzubrechen und Tiere zu befreien, Pelzmäntel anzusprühen usw. wundert mich die Anklage nicht und ist in meinen Augen auch sinnig.

    Wie will man sie dann rein juristisch von z.B. einer Einbruchsbande auseinanderhalten? Man kann ja in das Gesetz schwer reinschreiben: "Wenn sie Tierschützer sind dann gilt das alles nicht".

    Und wer eine vollständige abschaffung des Paragraphs fordert hat offensichtlich keine Ahnung wie eine kriminelle Organisation arbeitet.

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    • generator3punkte | vor 696 Tagen, 12 Stunden, 6 Minuten

      ...

      Und man sollte sich auch klar machen das rein juristisch keine Wertung über die politischen Ziele der Organisation möglich sind. Ob das Ziel jetzt Tierschutz ist oder die Abschiebung aller Türken kann gesetzlich nicht unterschieden werden.

      Soll heißen: Eine Bande von Rechten die mit "Demonstrationen" vor Kebabbuden deren Geschäft gezielt stören will sind gesetzlich gleich zu behandeln wie eine Gruppe Tierschützer die das Gleiche bei Peltzgeschäften versucht.