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Claus Pirschner

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Politik im weitesten Sinne, Queer/Gender/Diversity, Sport und Sonstiges.

14. 6. 2010 - 18:50

Im Namen der Verfassung: Die Familie Zogaj muss das Land verlassen

Ein Rückblick auf die rechtliche, gesellschaftliche und politische Odyssee der Familie Zogaj.

Heute hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die Familie Zogaj ausgewiesen werden darf. Die politischen Reaktionen reichen von einer erfreuten Innenministerin, die ihre harte Linie bestätigt sieht, bis zur NGO Asyl in Not, die den Verfassungsgerichtshof für unfähig erklärt, die Menschenrechte zu schützen. Ein Rückblick auf die rechtliche und gesellschaftliche Odyssee der Familie Zogaj .

Familie Zogaj

Acht Jahre in Österreich

Noch 1999 gibt Österreich tausenden Kriegsflüchtlingen aus dem Kosovo Asyl. Zwei Jahre später reist der Kosovare Xhevat Zogaj illegal nach Österreich ein. 2002 flüchten auch seine Frau Nurje und die fünf Kinder nach Österreich. Die Asylanträge der Familie durchlaufen die Instanzen. Alles verläuft negativ inklusive Neuanträgen und Gnadengesuchen ans Innenministerium (Ansuchen um humanitären Aufenthalt). Die Zogaj Eltern arbeiten mittlerweile in Österreich und ein Teil der Kinder geht zur Schule.

Eskalation ums Bleiberecht

Bleiberechtdemonstration

In den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt die Familie Zogaj im Herbst 2007. Die Fremdenpolizei holt den Vater und vier Kinder zu Hause und schiebt sie in den Kosovo ab, also zu einem Zeitpunkt, als sich die Familie bereits 5 Jahre lang in Österreich integriert hatte. Arigona taucht über eine Woche lang unter, droht per Video mit Selbstmord. Aufgrund ihres psychischen Zustandes werden Mutter und Tochter vorläufig bis Jahresende nicht abgeschoben. Bei Demonstrationen in mehreren österreichischen Städten wird ein Bleiberecht für die Zogajs und andere seit Jahren in Österreich lebende AsylwerberInnen gefordert. Das Thema Asyl und Integration bekommt in Österreich mit Arigona ein mediengerechtes Gesicht. Die wechselnden InnenministerInnen pochen seit damals darauf, dass das Gesetz einzuhalten sei und dass sich der Rechtsstaat nicht erpressen lassen dürfe. Bald schlägt die Stimmung in den Boulevarmedien und in weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung um. Statt Mitgefühl kursierenVerleumdungen um die Familie Zogaj, nicht nur im oberösterreichischen Frankenburg. Aufgrund eines Entscheides des Verfassungsgerichtshofes muss die Regierung jedenfalls ein neues Bleiberecht ausarbeiten.

Ausweisung nach 8 Jahren Spießroutenlauf

Seit heute ist klar, dass die Zogajs in Österreich kein Recht bekommen, um hier zu bleiben. Heute hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass es verfassungskonform ist, die Zogajs des Landes zu verweisen. Er bestätigt als österreichische Höchstinstanz, was der Asylgerichtshof vorher entschieden hat. Dem Asylgerichtshof seien keine groben Verfahrensfehler unterlaufen. Im Falle einer Rückkehr in den Kosovo könne außerdem nicht davon ausgegangen werden, dass der Familie die Existenzgrundlagen enzogen seien.

Der VfGH gesteht Arigona zwar ein "hohes Maß an Integration" zu‚ aber nur weil sie sich "im Jahr 2004 einer von ihr nicht bekämpften und daher rechtskräftigen Ausweisung widersetzt hat." Daraus dürfe keine Rechtsanspruch entstehen. "Sie musste wissen, dass sie möglicherweise in Österreich nicht bleiben kann." 2004 war Arigona 12 Jahre alt.

Die Zogajs werden nun als nächstes von der Bezirkshauptmannschaft aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen. Rechtlich ist es nicht mehr zu verhindern, faktisch aber etwa durch eine plötzliche schwere Erkrankung. Innenministerin Maria Fekter hat heute gleich klar gemacht: "Wer nicht selbständig ausreist, wird von der Fremdenpolizei abgeschoben." Die Familie kann noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Dieses Verfahren müssen die Zogajs aber vom Ausland aus führen.

Reaktionen

fekt
Maria Fekter

Innenministerin Maria Fekter gibt sich erfreut, dass die Asylbehörden in ihrem Urteil bestätigt wurden. Der Bundeskanzler ließ verlautbaren, dass er sich zu Urteilen der Höchstrichter grundsätzlich nicht äußere. Bundespräsident Fischer, der wiederholt für den Verbleib von Arigona Zogaj plädiert hat, schweigt zum heutigen Urteil. FPÖ und BZÖ fordern die sofortige Abschiebung der Zogajs. Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun ist enttäuscht und verlangt nach wie vor eine Lösung für den Verbleib der Familie in Österreich. Unisono mit NGOs wie Asyl in Not ist die Reaktion des steirischen Landeshauptmannes Franz Voves. Er spricht vom heutigen Richterspruch als eines der "menschenunwürdigsten und inhumansten Signale". Für Asyl in Not zeigt der Verfassungsgerichtshof einmal mehr, dass "er weder imstande noch willens ist, die Menschenrechte zu schützen."

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Forum

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  • bbbb | vor 600 Tagen, 22 Stunden, 17 Minuten

    es ist meiner meinung nach schon in ordnung. und es ist doch so das wenn arigona jetzt freiwillig geht, sie jederzeit wieder einreisen kann.

    jedoch finde ich es wirklich furchtbar das der österreichische staat so lange braucht um zu diesem urteil zu kommen.
    denn natürlich jeder würde die chance nützen und sich ein leben aufbaun in der hoffnung bleiben zu können.

    und natürlich konnte arigona mit 12 jahren nicht darüber bestimmen was ihre eltern machen.
    nur jedes andere kind kann das auch nicht. und kann später dann das beste aus der situation machen.

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  • wolkenstrudel | vor 607 Tagen, 1 Stunde, 36 Minuten

    Anstifftung zum Gesetzesmißbrauch/Straftat durch eine Ministerin?

    Einer 18-Jährigen zu empfehlen sie möge eine Scheinehe eingehen um die Staatbürgerschaft zu erhalten scheint mir sehr bedenklich. Mir scheint das ist Anstifung zum Gesetzesmißbrauch wenn nicht sogar zu einer Straftat. Was würde der Staatsanwalt dazu sagen wenn ein normaler Bürger öffentlich dazu aufruft?

    Auf dieses Posting antworten
    • darthy | vor 606 Tagen, 20 Stunden, 3 Minuten

      naja

      eigentlich hat sie nur alle möglichen varianten aufgezählt, die zu einer aufenthaltsgenehmigung führen...

  • elchaos | vor 607 Tagen, 4 Stunden, 51 Minuten

    petition unterschreiben!
    www.gruene.at/index.php?id=29919

    Auf dieses Posting antworten
  • aristobulus | vor 607 Tagen, 19 Stunden, 41 Minuten

    widerwärtig

    verhält sich das offizielle Österreich, es verhält sich widerwärtig offiziell, Recht müsse Recht bleiben, lachhaft. Worum geht es? Sicher nicht darum, dass Menschen nichts Sinnloses angetan wird. Den Zogajs wirs Sinnloses und Widerwärtiges angetan. Ekelhaft. Übrigens soll die Innenministerin Fekter abgeschoben werden, etwa nach Somalia. Was hat die in Österreich zu suchen? Die ist ja viel zu integriert. Die muss raus. Dann wird es besser. Land der Krone Land der Dome

    Auf dieses Posting antworten
    • artfoto | vor 606 Tagen, 8 Stunden, 19 Minuten

      Abschiebung von Fekter...

      ...da sie dem Staat Österreich schande zufügt. Aber wer würde die schon rein lassen???

  • bigbadjohn | vor 607 Tagen, 20 Stunden, 2 Minuten

    Oh mann!

    Mir tut die arme kleine echt leid!
    Zuerst wurde sie von diesem Wahnsinnigen in einem Verlies eingsperrt und jahrelang missbraucht und jetzt muss sie unser Land verlassen?

    Wo ist da die Menschlichkeit???

    Auf dieses Posting antworten
    • clairegrube | vor 605 Tagen, 22 Stunden, 55 Minuten

      ist das ein schlechter witz?

    • kamikaz | vor 605 Tagen, 20 Stunden, 48 Minuten

      Herrlich.Danke.

  • mercutcio | vor 608 Tagen, 2 Stunden, 57 Minuten

    Und wieder einmal...

    ... können die Xenophoben ihren (Fremden)Hass hinter den Stehsatz "Recht muss Recht bleiben" verstecken.
    Bei Ortstafeln, EU-Verträgen oder prügelnden Polzisten muss man das dann allerdings wieder nicht all zu genau betrachten.
    Denn wie heißt es so schön in Krone-Manier? Das "Recht" geht vom Volke aus...

    Und Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind nur dann begrüßenswert, wenn sie den eigenen politischen Ideen in die Hände spielen.
    Ansonsten sind "die da oben" ja auch nur Bürokraten und die EU ne Diktatur...

    Und bevor ich mich jetzt wegen all den braunen Freudenpostings im Netz anspeiben gehe, sei den Gesetzestreuesten gesagt:

    Die größten Verbrechen der Menschheit waren gesetzlich legitimiert.
    Ziviler Ungehorsam wird immer eine moralische Legitimation besitzen.

    Denn mir werden wohl auch noch in hundert Jahren Menschen lieber sein, die auf FRIEDLICHE ART UND WEISE "Gesetze brechen" um aus ihrem Elend zu entkommen, anstatt jene die auf teils GEWALTTÄTIGE ART UND WEISE Gesetze umsetzen und ausführen (und dabei andere wiederum brechen).

    Um eine solch humanitäre Weltanschauung zu haben, muss man kein verträumter grüner Gutmensch sein (obwohl mir diese noch allemal lieber sind, als die vielen blau-braunen Schlechtmenschen, die dieses Land bevölkern).
    Es genügt einfach ganz trocken die Fakten zu betrachten, dass Österreich NICHT kurz davor steht...

    Auf dieses Posting antworten
    • mercutcio | vor 608 Tagen, 2 Stunden, 56 Minuten

      ...von einer Einwanderungswelle überrollt zu werden, dass die Familie Z. KEINE Gefahr für den österreichischen Rechtstaat da stellt (da verweise ich doch lieber auf Landeshauptmänner im Süden und Bundespräsidentschaftskandidaten, die die Verfassung in ihren antifaschisten Grundzügen bereinigen wollen).

      Nein, der österreichische Rechtstaat darf natürlich nicht erpressbar werden.
      Doch diese Vorgehensweise steht überhaupt nicht in Relation zur Realität.
      Hier geht es nicht um das Einhalten von Gesetzen, hier geht es auch nicht um das Verhindern eines Präzedenzfalls, hier geht es schlicht und einfach um rechtspopulistische Mehrheitspolitik, die auf den Rücken einer einfachen Familie gemacht wird.

    • heftchen | vor 608 Tagen, 1 Stunde, 44 Minuten

      nein.

    • marrry | vor 608 Tagen, 1 Stunde, 18 Minuten

      Doch, stimmt schon. Nix nein.

    • tempusfugit | vor 607 Tagen, 20 Stunden, 30 Minuten

      Nein.

    • mercutcio | vor 607 Tagen, 20 Stunden, 25 Minuten

      @ heftchen @ tempus

      puh, eure argumentation haut mich echt vom hocker.

    • dilak | vor 607 Tagen, 5 Stunden, 18 Minuten

      >mercutcio

      "Und Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind nur dann begrüßenswert, wenn sie den eigenen politischen Ideen in die Hände spielen."

      was für eu; tafeln und polizei gilt, nämlich sich an gesetze halten, soll für andere nicht gelten.
      neinnein. dann ist man xenophob wenn man die einfordert.
      --> aber nur weils nicht in dein weltbild passt.

      "Ziviler Ungehorsam wird immer eine moralische Legitimation besitzen."
      --> erklär mir das anhand der themen ortstafelsturm (ktn) oder bombenanschläge in südtirol.

      "Und Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind nur dann begrüßenswert, wenn sie den eigenen politischen Ideen in die Hände spielen."

    • mercutcio | vor 607 Tagen, 1 Stunde, 24 Minuten

      @ dilak

      Du scheinst mich nicht ganz recht zu verstehen/verstehen zu wollen.

      Die von dir zitierten Aussagen meinerseits sind ironisch gemeint bzw auf jene gemünzt, die ich zu kritisieren gedenke.

      Das Problem ist nämlich genau jenes, dass die die jetzt am lautesten "Recht muss Recht bleiben" kreischen, das ganz, ganz anders sehen wenn Ortstafeln verrückt werden, die EU unpopuläre Richtlinien beschließt und Polizisten und Staatsanwälte bei Verbrechen GEGEN Asylwerber (Brandstiftung in einem Heim in Kärnten während der EM08, völlig menschenunwürdige Folter eines Schubhäftlings in einer abgelegenen, leeren Fabrikshalle, usw. usf.)
      Wo bleiben da die großen Aufschreie von wegen "Recht muss Recht bleiben"?
      Nein, das gilt für diese Herschaften nur wenn - und nur in diesem Zusammenhang habe ich diese Aussage in den Mund genommen - "die Gesetze ihren eigenen politischen Ideen in die Hände spielen".

      Aus diesem Grund haben diese Leute für mich jegliche moralische Legitimation einer "Argumentationshoheit" verloren.

  • heftchen | vor 608 Tagen, 4 Stunden, 5 Minuten

    ich seh das so das es einen entscheid gegeben hat - den hätte sie (die familie) anfechten können - haben sie nicht getan. es sei natürlich dahingestellt ob die anfechtung ein anderes ergebnis gebracht hätte. jedenfalls - ein entscheid muss befolgt werden. that's the game. und nur weil mit selbstmord gedroht wird und die medien auf die tränedrüse bei unseren 14-25 jährigen grün-symphatisanten drückt kann so ein entscheid nicht revidiert werden. was wären wir für ein staat?!? welche probleme würden sich daraus für uns ergeben? wie viele selbstmorde und selbstmord-drohungen bis der staat nachgibt und alle asyl bekommen? und wie schon unten gepostet: der vfgh hat klar betont das eine rückkehr möglich ist. und ich finde das ist humanitär genug.

    Auf dieses Posting antworten
    • heftchen | vor 608 Tagen, 3 Stunden, 59 Minuten

      Schülervisum nach freiwilliger Ausreise

      Innenministerin Maria Fekter stellte klar, dass Arigona Zogaj im Falle einer freiwilligen Ausreise die Möglichkeit habe, etwa mit einem Schülervisum wieder nach Österreich zu kommen. Im Falle einer Abschiebung dürfe sie jedoch für 18 Monate nicht einreisen.

    • totorohime | vor 608 Tagen, 3 Stunden, 59 Minuten

      der vfgh hat auch zweisprachige ortstafeln in kärnten beschlossen

      entscheid befolgt: nein
      was ist das jetzt für ein staat?

    • heftchen | vor 608 Tagen, 3 Stunden, 57 Minuten

      das fragst am besten die kärntner hier.

    • aardvark | vor 608 Tagen, 3 Stunden, 48 Minuten

      Österreich darf nicht Kärnten werden.

    • parola | vor 608 Tagen, 3 Stunden, 19 Minuten

      Das Verhalten Kärntens in der Ortstafelfrage wird allerdings viel eher akzeptiert. Warum fordern da nicht auch alle eine Einhaltung von gerichtlichen Entscheidungen? Weils uns in dem Fall wurscht ist? Weil es uns so gefällt wie es ist?

      Und auf die Frage von heftchen "Was wäre das für ein Staat?"...Na, ein besserer, einer der sich nicht vom Stammtisch und der Angst von der nächsten Wahl leiten läßt. Einer der die eigenen Möglichkeiten - wie die Entscheidung für humanitären Aufenthalt - nutzt. Das Innenministerium kann humanitäres Bleibrecht aussprechen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Integration, Ausbildung, Beschäftigung, gute Deutschkenntnisse, Familienanbindung). Und trotzdem wäre alles rechtens. Es wäre ein Staat, der aus einer längst verfahrenen und mitverschuldeten Situation das beste für die Betroffenen macht.
      Bloss würde das dem Kroneleser, dem HC Fan und anderen Unglücklichen nicht gefallen.

    • marrry | vor 608 Tagen, 3 Stunden, 10 Minuten

      Das Bescheide eingehalten werden müssen is schon klar. Was zumindest ich kritisiere, ist das Fremdengesetz an sich, die Anforderungen für die österreichische Staatsbürgerschaft und die Rechte der Asylanten. Das bei jedem das gleiche Recht gelten muss, versteht sich - also keine Ausnahme nur ein paar schöner Augen wegen.

    • mercutcio | vor 608 Tagen, 2 Stunden, 47 Minuten

      "Also keine Ausnahme nur ein paar schöner Augen wegen"

      Hättest du diesen Satz weggelassen, hätte ich deinem Posting durchaus zustimmen können. Natürlich darf niemand aus diesem oder jenen Grund bevorzugt werden.
      Nur gerade dieser fekterische Verweis auf die Augen eines jungen Mädchens, verrät doch die Eifersucht/Missgunst die da auch bei vielen Vater der Argumentation ist.

      Mich persönlich berührt eine "hübsche Arigona" nicht mehr als irgendein anderer vergleichbarer Fall.
      Nur braucht es (leider!) mediale "Rolemodels" wie sie um der Öffentlichkeit auch einmal ein anderes Bild des Asylwerbers/Flüchtlings/Einwanderers zu geben, als das immer selbe des bösen drein blickenden, nicht deutsch sprechenden, schwarzen Drogendealers.

    • ambre | vor 608 Tagen, 20 Minuten

      zum thema "humanitär genug" lies dir bitte das hier durch:
      http://derstandard.at/1276413119177/Fall-Zogaj-Expertinnen-Legale-Wiederkehr-nach-Oesterreich-quasi-unmoeglich
      danke.

    • fightclub | vor 607 Tagen, 23 Stunden, 56 Minuten

      kann nicht jemand das mädchen heiraten? jetzt ist sie doch schon volljährig, das müsste doch gehen. und anschließend dann familienzuzug. dann kann von mir aus recht auch recht bleiben.

      p.s. ich kann leider nicht, ich hab keinen österreichischen pass.

    • elvishasleftthebuilding | vor 607 Tagen, 2 Stunden, 10 Minuten

      In der Ortstafelfrage ist der Instanzenweg noch nicht zu Ende.
      Bei den Zogajs eben schon.

      Get it?

  • totorohime | vor 608 Tagen, 4 Stunden, 12 Minuten

    erschreckend

    welche geisteshaltungen die frau fekter in den menschen hervorbringt.

    Auf dieses Posting antworten
  • principieva | vor 608 Tagen, 4 Stunden, 50 Minuten

    Fremdenfeindlichkeit pur...

    ...kann ich da auch nur sagen!

    Fekter hätte Rückgrat zeigen können, aber leider traut ihr das wohl kaum jemand zu, nicht mal sie selbst, vermute ich.

    Es ist mir auch unverständlich, wie man vor der Familie Zogaj Angst haben kann. Und was bitte genau nehmen sie "uns" weg?????

    Die Bandbreite der hier angeführten Kommentare zeigt die Fremdenfeindlichkeit, die manche ÖsterreicherInnen haben. Ich habe mich - wie bedenklich - auch schon gefragt, warum der "heimatstolz" oftmals markige postings abliefert (hier hat er ja wohl wieder mal in seiner Sprüche-Kartei gewühlt und einen schon verwendeten rausgezogen)und nicht gesperrt wird, zumal er keine Argumente liefert, nicht antwortet - schlichtweg einfach nur rausbrüllt. "tigerkater2008" brüllt dann etwas länger und genauso unreflektiert... Welche Informationsquellen - wenn denn dieses Wort hier angebracht ist - nutzen wohl die beiden???

    Auf dieses Posting antworten
    • protagoras | vor 608 Tagen, 4 Stunden, 26 Minuten

      du brüllst auch nur hier rum, ohne argumente zu bringen.

      sollte man dich jetzt auch sperren? oder ist es ok, wenn du rumbrüllst ohne argumente, weil du die "richtige meinung" hast?

      du verlangst damit aktive zensur und stehst somit für polizeistaatmethoden. da wird einem richtig warm ums herz bei soviel menschlichkeit...

  • heftchen | vor 608 Tagen, 5 Stunden, 7 Minuten

    ausserdem:

    Der VfGH halte in seiner Entscheidung ausdrücklich fest, dass Arigona Zogaj "wieder in das Bundesgebiet zurückkehren kann", wenn die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regeln eingehalten werden, so Jarolim weiter.

    "Sollte sie also einen Aufenthaltstitel erlangen, kann Arigona Zogaj wieder nach Österreich einreisen und hier leben. Die Tatsache, dass das der VfGH in seinem vorliegenden Entscheid betont, ist aus menschlichen Erwägungen erfreulich und lässt hoffen, dass der Fall Arigona Zogaj schlussendlich einen humanen Abschluss findet", so Jarolim.

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