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Irmi Wutscher

Gesellschaftspolitik und Gleichstellung. All Genders welcome.

23. 4. 2012 - 15:44

Verdacht auf "Scheinehe"

Viele Ehen zwischen ÖsterreicherInnen und Drittstaatsangehörigen stehen unter dem Generalverdacht, nur für den Aufenthaltstitel eingegangen worden zu sein. Um das zu beweisen, kann die Polizei Schubladen durchwühlen und an Kopfpölstern schnuppern.

Menschen heiraten aus den unterschiedlichsten Gründen: aus Liebe, weil sie ein Kind gemeinsam haben, weil sie sich Steuervorteile versprechen oder vielleicht einen Zugang zum Sozialversicherungssystem brauchen. Wahrscheinlich ist es oft eine Mischung all dieser Gründe. Manchen Ehen wird aber unterstellt, dass sie nur aus einem Grund geschlossen werden: Nämlich damit einer der Partner das Aufenthaltsrecht erhält. Wird man einer solchen „Aufenthaltsehe“ verdächtigt, kann die Polizei das Privatleben genau untersuchen. Das erzählen betroffene Frauen, die sich im Verein "Ehe ohne Grenzen" zusammengeschlossen haben:

"Samstag um 14 Uhr läutet es an der Türe, steht ein Mann vor der Türe in zivil in kurzen Hosen, kurzem Hemd – es war Hochsommer – und stellt sich vor mit: Kriminalpolizei, es geht um eine Scheinehenkontrolle."

"Durch alle Schränke durch wurde kontrolliert, und mein Mann hat wie ein Fremdenführer freundlich erzählt: hier ist das, hier ist jenes."

Zahnbürsten
Wie viele Zahnbürsten stehen in ihrem Bad und wer benutzt welche?

"Es gab Fragen zu intimen Details: Das Sexualleben, wann ich das letzte Mal meine Periode hatte, wie wir verhüten. Dann musste mein Mann seine Kleider im Schrank zeigen, er musste die Meerschweinchen füttern, erklären was sie fressen und wann. Dann gab es eine Diskussion über die Schuhe, dass es nicht seine sind, über die Meerschweinchen, dass die Heu zu fressen bekommen, normalerweise fressen die doch nur Obst und Gemüse. Über alles gab es eine Diskussion."

Straftatbestand seit 2005

Irene Messinger hat für ihre Dissertation "Verdacht auf Scheinehe" den Gabriele-Posanner-Förderungspreis bekommen

Irene Messinger beschäftigte sich in ihrer Dissertation „Verdacht auf Scheinehe“ mit dem Thema. Seit der Novelle des Fremdenpolizeigesetzes 2005 ist das Eingehen einer Schein- oder so genannter Aufenthaltsehe ein Straftatbestand. Das heißt, dass nicht nur der „fremde“ Part deswegen ausgewiesen werden kann, sondern der österreichische Part bzw. der oder die mit Aufenthaltserlaubnis, bestraft werden kann, mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe.

Irene Messinger hob für ihre Dissertation Polizeiprotokolle und Gerichtsakten aus, führte Interviews mit ExpertInnen der Fremdenpolizei und war bei Gerichtsverhandlungen dabei. So erhielt sie ein umfassendes Bild davon, was sich mit der Strafbarkeit der Aufenthaltsehe geändert hat: Seit 2005 erhält die Polizei bei der Verlobung Meldung vom Standesamt, das heißt sie hat alle Daten von Personen, die eine Ehe mit einem/einer Drittstaatsangehörigen eingehen wollen.

Weihnachtsgeschenke
Was haben Sie einander zu Weihnachten geschenkt?

„Aus dieser Personengruppe sucht sie die Personen, die sie als verdächtig einschätzt, und die werden dann fremdenpolizeilich kontrolliert“, sagt Irene Messinger. Diese Kontrollen bestehen einerseits aus unangekündigten Hausbesuchen und aus Befragungen, wo sehr detailreich befragt wird und dann die Antworten mit jenen des/der PartnerIn abgeklärt werden. Dazu erzählt Angela Magenheimer, Leiterin von Ehe ohne Grenzen: „Mir hat eine Frau erzählt, dass sie für den Polizeibeamten damals alles - unter Anführungszeichen - richtig beantwortet hat. Der hat dann zu ihr gesagt: ‚Na das ham‘S aber schön auswendig gelernt‘. Weiß man alles, hat man es auswendig gelernt, weiß man es nicht, führt man eine Scheinehe.“

Schieflage bei den Verdächtigungen

Beim Vergleich der Akten ist Irene Messinger eine gewisse Schieflage bei den Verdächtigungen aufgefallen. Männer gehen nämlich öfter als Frauen eine Ehe mit Drittstaatsangehörigen ein: Das Verhältnis ist 55 zu 45 Prozent. Meist sind das Ehen mit Frauen aus Asien. Diese werden von der Polizei allerdings kaum der Scheinehe verdächtigt. „Da ist dann sehr stark klargeworden, dass es eine Paarkonstellation gibt, die wesentlich häufiger in den Fokus staatlicher Kontrollen gerät: nämlich nicht sehr überraschende jene zwischen Österreicherinnen und afrikanischen Männern“, erklärt Irene Messinger. Wobei da dazukommt, dass viele dieser Männer Asylwerber sind und von der Fremdenpolizei schon besonders genau beobachtet werden.

Doppelbett mit Hund
Wie viele Pölster liegen in Ihrem Bett und wer hat darauf geschlafen?

Anscheinend haben die Beamtinnen und Beamten ein bestimmtes Bild vor Augen. Denn in den Interviews hat Irene Messinger immer die recht offene Frage gestellt: „Wer sind denn die Personen, die eine Aufenthaltsehe eingehen?“ und erhielt immer ähnliche Antworten: „Da wurde immer genau diese Gruppe genannt: Frauen aus unteren sozialen Schichten, die teilweise sogar als Prostituierte oder Drogensüchtige dargestellt werden, auf jeden Fall mit Schulden, die dann aus Verzweiflung eine Ehe gegen Geld eingehen.“ Diese Schieflage bei der Verdächtigung spiegelt sich auch in den Gerichtsverfahren wieder: 70 Prozent der Angeklagten sind Frauen, bei den Verurteilten sind es sogar 80 Prozent.

Normierte Vorstellungen von Ehe

Nachweisen lässt sich der Tatbestand der Scheinehe nur schwer: Nur bei einem Drittel der zu Gericht gebrachten Fälle kommt es tatsächlich zu einer Verurteilung, und in all diesen Fällen war der/die Angeklagte geständig. Wie soll man auch die Nicht-Existenz einer Ehe beweisen?

Es gibt nur sehr schwammige Vorgaben, wie eine solche auszusehen hat. „Die Fremdenpolizei hat es dahingehend ja auch nicht leicht“, sagt Irene Messinger „Im Paragraph 17 Fremdenpolizeigesetz, in dem das Eingehen einer Aufenthaltsehe geregelt ist, gibt es keine Anhaltspunkte, was eine Ehe ausmacht. Das Gesetz bezieht sich nur auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In dem steht aber auch wieder nicht drin, was eine Ehe ausmacht. Hier wird der Fremdenpolizei ein relativ großer Ermessensspielraum zugestanden, wie sie diese Vorgaben interpretieren können. Natürlich legen die dann auch sehr stark ihr subjektives Bild hinein, was für sie Ehe bedeutet.“

Schuhregal
Wer hat wie viele Schuhe im Regal? Und wer hat Hausschuhe?

Und das sei teilweise ein sehr eurozentristisches Bild, bei dem die Kontrollierten z.B. immer wieder gefragt wurden, was sie sich denn zu Weihnachten geschenkt hätten. Oft wird in den Kontrollen das Eheleben an gemeinsam verbrachten Nächten, an der Existenz eines Doppelbetts und benützten Bettlaken festgemacht. Bei der Kontrolle wird da schon gerne einmal am Kopfpolster geschnuppert, berichtet Ehe ohne Grenzen.

Wenn man nicht gesteht, sind die Chancen, wegen Eingehen einer Scheinehe verurteilt zu werden, also gering. Vor allem auch, weil die Gerichte wesentlich vorsichtiger urteilen, als die Fremdenpolizei, bzw. nach dem Grundsatz handeln, das im Zweifel für den/die Angeklagte zu entscheiden ist. Die Situation ist für betroffene Paare aber sehr belastend. Vor allem wenn sie fürchten müssen, dass jederzeit ein Beamter oder eine Beamtin ihr Privatleben durchwühlen kann. Und weil sie sich doch wesentlich mehr als andere Paare, die nicht unter Generalverdacht stehen, traditionellen Beziehungsnormen unterordnen müssen.

Übrigens sind auch eingetragenen PartnerInnenschaften vom Verdacht der Scheinpartnerschaft nicht ausgeschlossen, denn die eingetragene PartnerInnenschaft ist im Fremdenrecht der Ehe gleichgestellt worden. Es wurden auch schon einzelne Paare kontrolliert, die Polizei konnte dabei aber immer den Eindruck gewinnen, dass es sich dabei um aufrechte Beziehungen handelte. Oder wie es schwule Mitglieder von Ehe ohne Grenzen formulierten: „Die Polizei geht davon aus, dass sich das niemand ohne Grund antut.“

Bedrohungsszenario Scheinehe

Das Bedrohungsszenario von unzähligen Scheinehen mit denen sich Fremde das Aufenthaltsrecht erschleichen, ist eines, das in Österreich politisches Kleingeld bringt, sagt Irene Messinger: „Deswegen würde ich sagen, dass es sich bei dieser ganzen Aufenthaltsehe-Debatte ganz stark um eine wandelbare Narration handelt, die immer verwendet werden kann, wenn es darum geht, dass ich bestimmte Personengruppen ausschließen will. Dann verdächtige ich die einfach des Missbrauchs einer der wichtigsten und heiligsten Institutionen, nämlich der Ehe.“

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  • springen | vor 391 Tagen, 13 Stunden, 37 Minuten

    der staat darf eben nicht alles

    demokratie funktioniert nicht nur so, dass die mehrheit gesetze beschließt und alle müssen sich dran halten. demokratie setzt dem staat und staatlichem handeln auch grenzen, und zwar nicht nur in der wirtschaft (dort ursprünglich sogar viel weniger), sondern auch und vor allem in fragen der unveräußerlichen menschen- und bürgerrechte. das ist ein grundpfeiler der demokratie, der genauso wichtig ist wie mehrheitsentscheidungen. ansonsten würde die demokratie zu einer diktatur der (manipulierbaren) mehrheiten verkommen.

    natürlich gibt es immer menschen, die diese grenzen des staates ausloten und ausnutzen, aber als demokrat muss man sich die frage stellen, ob die überschreitung der grenzen durch den staat, auch wenn es zunächst „nur“ ausländer betrifft (was für ein zynischer halbsatz), nicht schlimmere folgen hat als das ausnutzen derselben durch einzelne.

    und hier ist die frage für mich eindeutig mit ja zu beantworten. ich halte es nämlich nicht für schlimm, wenn einzelne menschen sich in österreich aufhalten, die das vielleicht eigentlich nicht dürfen. ich halte es aber sehr wohl für schlimm, wenn eine ganze gruppe menschen unter generalverdacht gestellt wird und aufgrund dieses generalverdachts in intimste lebensbereiche eingedrungen wird. das ist in einer demokratie unerträglich.

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    • springen | vor 391 Tagen, 13 Stunden, 32 Minuten

      ups sorry,

      das war eigentlich eine antwort auf riotradio

    • rriotrradio | vor 390 Tagen, 22 Stunden, 32 Minuten

      ich hielte es auch nicht für schlimm...

      ...wenn einzelne menschen ein bisserl steuern hinterziehen. würde das aber nicht kontrolliert und im falle von gesetzwidrigem verhalten auch sanktioniert, dann würden mit sicherheit wesentlich mehr menschen als aktuelle steuern hinterziehen.

      und nicht anders wäre es wohl, würde die rechtswidrige erschleichung eines aufenthaltsstatus über eine scheinehe nicht kontrolliert.

      es muss daran gearbeitet werden, dass die notwendigen kontrollen für die betroffenen so schonend wie möglich durchgeführt werden. zb indem man einen fragenkatalog festlegt bzw fragen nach dem intimleben ausklammert.

    • springen | vor 390 Tagen, 22 Stunden, 7 Minuten

      ich habe auch nicht gesagt

      dass man scheinehen komplett unsanktioniert lassen soll. nur rechtfertigt hier der aufwand das ergebnis absolut nicht, und es öffnet nebenbei staatlichem rassismus und sexismus tür und tor.
      btw wird mit steuerhinterziehern weitaus gnädiger verfahren. für hausdurchsuchungen wg steuerhinterziehung brauchts weit mehr an juristischen voraussetzungen als hier.

    • rriotrradio | vor 390 Tagen, 21 Stunden, 17 Minuten

      für eine betriebsprüfung...

      ...brauchts überhaupt keine juristischen voraussetzungen...

      wie gesagt...das muss einfach ordentlich abgewickelt werden. aber eine alternative zur kontrolle sehe ich leider nicht...

    • zikmund | vor 390 Tagen, 20 Stunden, 52 Minuten

      Das Steuerbeispiel ist (für Private! aber um die gehts ja hier) denkbar ungeeignet, da grad im Steuerbereich tw. unnachvollziehbar legere Amnestie Regeln gelten - so kannst du etwa Selbstanzeige erstatten (und damit straffrei bleiben) bis zu dem Moment wo der Prüfer mit der Kontrolle beginnt.

    • 2000lightyearsfromhome | vor 390 Tagen, 18 Stunden, 11 Minuten

      @springen

      Wo du bei der Kontrolle von Scheinehen staatlichen Rassismus und Sexismus siehst, würd mich interessieren.
      Es ist für Ausländer und Österreicher, Frauen und Männer strafbar.
      Vor allem, wer ist unter Generalverdacht?

    • rriotrradio | vor 390 Tagen, 8 Stunden, 21 Minuten

      >>zikmund

      eine scheinehe ist ein geschäft und nicht privat. und die möglichkeit der strafbefreienden selbstanzeige gibt es auch in diesem fall. ich denk mir schon was bei so einem vergleich... ;-)

  • winnetou2 | vor 391 Tagen, 20 Stunden, 19 Minuten

    ein freund von mir

    ist mal eine scheinehe eingegangen mit einer türkin. oder sagen wir: eine ehe für geld, sie haben sich nämlich noch vor der hochzeit ineinander verliebt und waren dann tatsächlich einige jahre zusammen. mittlerweile sind sie nicht mehr zusammen, sie lebt glaub ich weiter in wien, er in istanbul. kitschig oder?

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  • rriotrradio | vor 392 Tagen, 18 Stunden, 59 Minuten

    schwieriges thema...zugegeben...

    aber das problem der scheinehe existiert...und zwar nicht in form von einzelfällen. das stichprobenartig zu untersuchen ist ebenso legitim wie eine steuerprüfung.

    würde es diese überprüfungen nämlich NICHT geben, dann kann sich jeder ausrechnen, was die folgen wären.

    es geht also darum, die überprüfungen korrekt und in einem definierten rahmen abzuwickeln. dass es dabei regelmässig zu sehr unguten situationen kommt, kann ich mir leider nur allzu gut vorstellen.

    dass in einem artikel auf fm4 im allgemeinen und von der geschätzten autorin im besonderen mal folgende formulierung zu lesen ist, finde ich fast entzückend:
    "einer der wichtigsten und heiligsten Institutionen, nämlich der Ehe."

    ;-)

    Auf dieses Posting antworten
    • irmiwutscher | vor 392 Tagen, 17 Stunden, 25 Minuten

      aber müsste man dann

      nicht auch andere ehen überprüfen, z.b. ob leute heiraten, weil sie weniger steuern zahlen wollen? oder weil sie dann gratis erben können?

      also sind vorteile, die EU-BürgerInnen untereinander über die Ehe erhalten, legitim, aber aufenthaltberechtigungen für drittstaatsabgehörige nicht? und wie kann der staat die hehre liebesheirat dann wirklich definieren? ich finde nur diese unterscheidung halt auch komisch.

      und letzteres wär ein zitat von irene messinger ;)

    • 2000lightyearsfromhome | vor 392 Tagen, 17 Stunden, 4 Minuten

      Üblicherweise ...

      ...heiraten aber nicht zwei Wildfremde Menschen aus Steuergründen und schon gar nicht wird eine dem andern ein paar tausend Euro dafür zahlen.
      Diese Leute wohnen ja gemeinsam.

      Bei der Scheinehe habens aber außer dem Trauschein nix miteinander zu tun.

    • rriotrradio | vor 392 Tagen, 16 Stunden, 43 Minuten

      nein...das müsste man nicht auch überprüfen...

      denn das ist dann doch sehr konstruiert.
      welche steuerlichen vorteile habe ich eigentlich weil ich verheiratet bin?

      dass das zitat nicht von dir ist, war mir schon klar. aber dass du es ein wenig melodramatisch und absichtsvoll an den schluss gesetzt hast...das hab ich witzig gefunden. ;-)

    • irmiwutscher | vor 392 Tagen, 16 Stunden, 3 Minuten

      hm de facto kommt die "reine" scheinehe selten vor, hat messinger im Interview gesagt. die grenzen sind eher fließend, wie eben bei anderen ehen auch, ein mischung aus liebe bzw. zuneigung manchmal auch nächstenliebe und kalkül, deswegen hab ich diese beispiele gebracht.

    • rriotrradio | vor 392 Tagen, 15 Stunden, 27 Minuten

      sorry...

      ...aber bei einer gekauften scheinehe geht es schon mal gar nicht um liebe.

      weisst...eine betriebsprüfung ist auch nicht lustig. und dennoch halte ich das für notwendig und fühle mich nicht einem generalverdacht ausgesetzt, wenn mein unternehmen eben an der reihe ist.

    • 2000lightyearsfromhome | vor 392 Tagen, 57 Minuten

      Vor ca. 15 Jahren wurde mir das selber angeboten.
      Polin, 50.00,- ÖS, nach einem Jahr wieder Scheidung.
      Zwei Bekannte haben das gemacht. Einmal im Monat haben die sich mit den Damen getroffen, Postübergabe usw.
      Nach einem Jahr wollten die sich aber dann nicht scheiden lassen.
      Okay, haben die beiden gesagt, wenn ihr euch nicht scheiden lasst, machen wir Anzeige/Selbstanzeige, uns passiert nichts, ihr werdet auf der Stelle heimgeschickt.
      Das war damals so verbreitet, dass eben das heutige Gesetze eingeführt wurde, bei dem auch der/die Österreicherin bestraft wird.

    • 2000lightyearsfromhome | vor 391 Tagen, 14 Stunden, 27 Minuten

      50.000,- ÖS

      sollte das heißen.

  • bigbadjohn | vor 393 Tagen, 10 Stunden, 50 Minuten

    ach, alles halb so schlimm

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  • johnny13 | vor 393 Tagen, 16 Stunden, 34 Minuten

    da bis zu 20000 euro für eine scheinehe geboten werden, scheint sich das für die einwanderungswilligen schon zu lohnen, allerdings nicht für den sozialstaat, daher sind kontrollen notwendig.

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    • winnetou2 | vor 393 Tagen, 14 Stunden, 23 Minuten

      genau

      wegen ein paar gerüchten scheißen wir auf menschenrechte und menschenwürde, weil die gelten eh nicht für ausländer. grauslig, echt.
      als ob das so schlimm wäre wenn ab und zu wer ins land kommt der es eventuell eigentlich nicht dürfte. aber hauptsach alle vorschriften werden eingehalten, gell johnny?!

    • unami | vor 393 Tagen, 11 Stunden, 42 Minuten

      bitte um sachdienliche hinweise: wer zahlt mir 20000 euro, damit ich mich mit ihr/ihm verheirate/verpartnere?
      koennte das geld gut brauchen.