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ERich möchel

Gesetz gegen „Staatsfeinde“ liegt nun im Nationalrat vor

Die fertige Novelle zur Strafprozessordnung gegen „Staatsfeinde“ kann ab sofort verabschiedet werden. Die 20 festgenommenen „Staatsfeinde“ aus einer Facebook-Gruppe werden in dieser Woche von Psychiatern untersucht.

Von Erich Möchel

Der plötzlich ausgebrochene Wahlkampf fällt mitten in die Umsetzung des sogenannten Sicherheitspakets der geplatzten Regierungskoalition. Von den Maßnahmen für mehr „öffentliche Sicherheit“ wurde bis jetzt nur eine einzige verabschiedet, nämlich die Einschränkung des Demonstrationsrechts. Sowohl die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wie der Polizeitrojaner oder die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung stecken vorerst einmal fest.

Screenshot

Facebook

In der Facebookgruppe über die „gewaltsam eingekerkerte“ Präsidentin des „Staatenbundes Österreich“.

Kritiker wie Werner Reiter von Epicenter.Works (ehemals AK Vorrat) warnen jedoch, dass bereits akkordierte Teile dieses Überwachungspakets noch vor dem Sommer verabschiedet werden können. Dafür hatte sich der neu bestellte Vizekanzler Wolfgang Brandstetter erst am Samstag wieder ausgesprochen. In erster Linie betrifft das den neuen Straftatbestand zu „staatsfeindlichen Bewegungen“, denn die Regierungsvorlage dafür ist bereits seit Anfang Mai fertig.

Das Platzen der Koalition hatte die Verabschiedung bis jetzt verschoben. Die neuen „Staatsfeinde“ aber sind zwei österreichische Facebook-Gruppen, die wilde Verschwörungstheorien verbreiten. 20 Mitglieder des „Staatenbunds Österreichs“ auf Facebook sind 20 derzeit in der Steiermark inhaftierte Personen, die in dieser Woche allesamt psychiatrisch untersucht werden.

Die neue Vorratsdatenspeicherung spießt sich schon daran, dass die Mobilfunker diese Daten derzeit überhaupt nicht haben. Die ausufernden Überwachungspläne dazu im Überblick

Wie schnell man zum „Staatsfeind“ wird

„Es handelt sich bei diesem neuen Paragraphen in der Strafprozessordnung um reine Gesinnungsgesetzgebung“ sagte Reiter, „deswegen ist sie als Ganzes abzulehnen. Schon wer sich mit seinem Bürgermeister ernsthaft anlegt oder gegen Bauvorhaben einer Landesregierung aktiv wird, kann dadurch in die Nähe eines Staatsfeinds gerückt werden. Noch schneller kann das bei politischen Aktivisten passieren.“ Weit hergeholt ist diese Argumentation nicht, zumal dafür ein plakativer Präzedenzfall existiert. Die Anklagen im berüchtigten Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt, in dem alle Angeklagten schlussendlich freigesprochen worden sind, hatte auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gelautet.

Werner Reiter / 26.10.2016, Wien, Uni Wien. Nationalfeiertag: Cyberabwehrzentrum des AKVorrat

Karola Riegler

Werner Reiter (Foto: 26.10.2016, Wien, Uni Wien. Nationalfeiertag: Cyberabwehrzentrum des AKVorrat | CC BY-SA 2.0 | Ausschnitt vom Original)

„Paragraph 279a sanktioniert nämlich Einstellung und Motive für Handlungen, die ohnehin schon immer strafbar waren.“ Aus dem Gesetzestext gehe dies auch klar hervor, so Reiter weiter. In der Regierungsvorlage heißt es dazu: Mit bis zu zwei Jahren bestraft werden Gründer und Miglieder einer „staatsfeindlichen Bewegung“, wenn „eine ernstzunehmende Handlung ausgeführt“ wurde, „in der sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert“. Unterstützern droht bis zu einem Jahr Haft. Wenn dabei eine Straftat begangen werde, die unter einer höheren Strafandrohung stehe, entfalle die Strafe, heißt es dazu im fertigen Gesetzestext.

Staatsfeindliche Gesetzesverhinderung

Wenn „eine Gruppe vieler Menschen ... gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen hoheitlichen Entscheidungen der Behörden“ verhindert - was natürlich immer schon strafbar war - dann greift nun auch Paragraph 279a, vorausgesetzt, dass „sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert.“ Wer aufgelegten Unsinn behauptet, etwa die Republik Österreich sei kein Staat, sondern eine Firma, hinter der entweder Freimaurer oder andere ominöse „Eliten“ stecken, die man unter Berufung auf „das Naturrecht im Internet verklagen kann“, wird von der Justiz nicht mehr als vorrangig therapiebedürftig, sondern als „Staatsfeind“ eingestuft.

Berichte vom Landestudio Steiermark: „Staatsverweigerer“: 24-mal U-Haft verhängt, in Tirol: „Hochburg der Verschwörungen“ sowie der Fall in Niederösterreich Sechs Schuldsprüche gegen Staatsverweigerer

Zudem handelt es sich um reine Anlassgesetzgebung. Mitte April wurden zwei Dutzend Personen des „Staatenbundes Österreich“ in der Steiermark verhaftet, davor gab es einen ähnlichen Fall in Niederösterreich. Beide zeigen einen für solche „staatsfeindlichen Gruppen“ typischen Sachverhalt: Eine hoch verschuldete und teilentmündigte Bäuerin und einige weitere Personen waren dabei, eine Art Femeprozess auf einem abgelegenen Bauerhof bei Laa an der Thaya gegen die behördlich eingesetzte Sachwalterin der Frau zu veranstalten.

Sachwalterin „im Internet verklagt“

Die zugehörige „Klage“ war davor im Internet „nach dem Naturrecht“ eingereicht worden, der Schadensersatz wurde in „Billionen Silberunzen“ berechnet. Mitte April wurden sechs Mitglieder dieser Gruppe in einer echten Verhandlung unter anderem wegen schwerer Nötigung und Erpressung erstinstanzlich zu bis 20 Monaten Haft verurteilt. Den in der Steiermark in Untersuchungshaft befindlichen Mitgliedern der Facebook-Gruppe „Staatenbund Österreich“ wird weitgehend dasselbe, nämlich Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung, gefährliche Drohung und Erpressung vorgeworfen.

Gesetzestext-Vorlage

Republik Österreich

„Verhaftungen“ ohne Exekutive

Auch hier wollten die Angeklagten Femeprozesse gegen Richter, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher veranstalten, angeblich war auch deren anschließende „Verhaftung“ geplant. Der „Staatenbund Österreich“ verfügt allerdings über keinerlei „Exekutive“ und den Verhafteten werden auch keine Waffen- oder Gewaltdelikte zur Last gelegt. In beiden Fällen dürfte auch Kleinbetrug im Spiel sein, weil Ausweise und andere Dokumente ausgestellt und nicht um Silberunzen, sondern um Euros verkauft wurden.

„Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurden in der Regierungsvorlage zwar noch geringfügige Änderungen am genannten Straftatbestand vorgenommen, geändert hat das allerdings nichts" so Reiter weiter, die ungenaue und überbreite Formulierung lasse befürchten, dass dieses Gesetz gegen ganz andere Gruppen als gegen Verschwörungstheoretiker, Querulanten und psychisch auffällige Menschen eingesetzt werden wird.“

Der österreichischen Justiz wiederum könnte der Anlass für diese Gesetzesänderung noch vor ihrer Verabschiedung abhandenkommen. Die Facebook-Gruppe „Staatenbund Österreich“ hat sich mittlerweile auf weniger als 500 Mitglieder halbiert, die längst nicht alle Österreicher sind, die Zahl der Postings sank auf ein paar wenige pro Tag. Ausschlaggebend dafür war nicht die bevorstehende Gesetzesnovelle gegen „Staatsfeinde“, sondern die schlichte Anwendung bestehender Gesetze gegen gefährliche Drohung, Nötigung und Betrug.

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