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Gesichtsbiometrie

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Erich Möchel

Österreich folgt deutschem „Big-Brother-Gesetz“

Die Verhandlungen über das „Sicherheitspaket“ wurden wieder aufgenommen. Nach deutschem Vorbild läuft es auf anlasslose, „vorbeugende Gefahrenerforschung“ mit biometrischen Gesichtsbilddaten in Verbundsystemen zur Videoüberwachung hinaus.

Von Erich Möchel

Offenbar ist die Ex-Koalitionsregierung entschlossen, zumindest Teile des sogenannten Sicherheitspakets noch durch den Nationalrat zu bringen. Die Verhandlungen über das Sicherheitspolizeigesetz, das etwa den Polizeizugriff auf große Videoverbundsysteme enthält, wurden wieder aufgenommen. Das bestätigte das Innenministerium auf Anfrage von ORF.at. Am Montag Abend wurde der Ministerialentwurf für einen elektronischen Personalausweis (E-ID) überraschend in Begutachtung geschickt.

Anders als die Bürgerkarte enthält die E-ID auch die gesichtsbiometrischen Daten der Inhaber. In Deutschland gibt es solche digitalen Personalausweise bereits seit 2010, dort wurde vor zwei Wochen den militärischen und zivilen Geheimdiensten Vollzugriff auf die zentrale ID-Datenbank eingeräumt. Der ehemalige oberste deutsche Datenschützer Peter Schaar nannte es deshalb ein „Big Brother-Gesetz“.

Die ebenfalls im Sicherheitspaket vorgesehene Novelle gegen „Staatsfeinde“ könnte noch vor der Wahl verabschiedet werden. Anlassfall war eine Facebook-Gruppe, die in Auflösung begriffen ist

„Vorbeugende Gefahrenerforschung“

Die von Innenminister Wolfgang Sobotka seit Jänner wiederholt geforderte Zugriffsmöglichkeit auf Videosysteme betreffen etwa die ASFINAG, die ÖBB oder die Wiener Linien. Die nun geforderte Freischaltung dieser Videoüberwachungssysteme dient dezidiert nicht der Verfolgung von Straftaten, denn dies wurde schon in der letzten Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz umgesetzt. Die Polizei soll eine solche Freischaltung nun auch für „vorbeugende Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr“ erzwingen können. Damit wird nun verpflichtend, was im derzeit noch geltenden Sicherheitspolizeigesetz bereits „auf freiwilliger Basis möglich“ war.

Automatisierte Salamitaktik mit Extrawürsten

Im deutschen Personalausweis wird die bisher optionale E-ID-Funktion ab nun automatisch freigeschaltet. Hierzulande soll die Freischaltung der E-ID mit der Ausstellung eines neuen Reisepasses ebenso automatisch werden. Anders als die gegen Massenabgleich durch das Datenschutzgesetz abgesicherten biometrischen Daten aus den Reisepässen soll die „E-ID“ von der Polizei und den Geheimdiensten für ein solches automatisiertes „Matching“ herangezogen werden dürfen, wie es in Deutschland gerade passiert ist.

Screenshots aus Texten

Gemeinfrei

Die Gesetzesänderung in Deutschland erfolgte mit den Stimmen der bis zum Schluss intakten Großen Koalition.Man beachte dabei die Verwendung des Wortes „Lichtbild“, denn der bezeichnet den aus dem Gesicht eines Individuums mit biometrischen Verfahren berechneten Datensatz (siehe unten). Das deutsche „Big-Brother-Gesetz“ im Volltext

Die im „Sicherheitspaket“ geplante neue Vorratsdatenspeicherung spießt sich schon daran, dass die Mobilfunker diese Daten derzeit überhaupt nicht haben. Die ausufernden Überwachungspläne der Ex-Koalition dazu im Überblick

Dieselbe Salamitaktik - sie wird grundsätzlich immer mit Extrawürsten zur Beschwichtigung der Kritiker serviert - fährt nämlich auch die deutsche Politik. Bei der Einführung des Systems gab es einige Extrawürste, nämlich Zugriffsbeschränkungen für diese Datenbanken mit biometrischen Daten und eine zentrale Protokollierung aller Zugriffe zur Kontrolle, wie von den einzelnen Behörden damit umgegangen wird. Diese Kontrollen wurden in Deutschland Anfang Mai ersatzlos abgeschafft, protokolliert werden die Abrufe nur noch von den einzelnen Behörden selbst.

Wie Beschränkungen fallen

Das deutsche Justizministerium, aus dem dieses Gesetz stammt, kann die Verwendung damit nicht mehr selbst kontrollieren, sondern ist auf Auskünfte der Behörden angewiesen. Abrufberechtigt sind Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und -verfassungschutz, sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder. „Diese Beschränkung des Online-Abrufs der Lichtbilder war seinerzeit eingeführt worden, um zu verhindern, dass die obligatorisch in Pässe und Personalausweise aufgenommenen biometrischen Gesichtsbilder zur Massenüberwachung genutzt werden“, so Peter Schaar.

Peter Schaar bei einem Vortrag

CC-BY-SA 4.0 Wikipedia / Tobias Klenze https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30476317

CC BY 4.0 Der ehemalige Deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über das neue Big Brother-Gesetz in Deutschland

„Aufgebohrte Befugnisse“ und „Lichtbilder“

Dazu habe die Große Koalition kürzlich die gesetzlichen Befugnisse zur Videoüberwachung so aufgebohrt, dass Sicherheit grundsätzlich schwerer wiege als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Fazit: „Zusammen mit den neuen automatischen Zugriffsbefugnissen auf die biometrischen Daten wird daraus ein Big Brother-Gesetz.“ Sowohl in Deutschland wie in Österreich wird dieser Sachverhalt im Gesetzestext bewusst verwischt, indem die schon zu analogen Zeiten überkommene Bezeichnung „Lichtbild“ verwendet wird.

Der Begriff „Biometrie“ findet sich weder im deutschen „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ noch im Entwurf zum österreichischen „Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird“. Dabei ist in beiden Ländern ein- und dasselbe geplant, nämlich „Preventive Policing“. Im Rahmen dieser „Vorbeugungspolitik“ sollen die Kamerasysteme an sogenannten Hotspots, wie etwa Bahnhöfen, je nach angenommenem Bedarf von Behörden aller Art freigeschaltet werden.

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Gemeinfrei

Österreichisches E-ID-Gesetz §4B, Punkt 8 „das Lichtbild“

Automatisierte Identifikationssysteme

Da es sich jeweils um die mithin größten Kameraverbünde handelt, ist eine solche Überwachung allein durch Beamte längst nicht mehr machbar. Daher wird man zu automatisierten Lösungen greifen müssen, nämlich zu Identifikationssystemen, die mit biometrischen Gesichtsdaten gesuchter Personen gefüttert worden sind. Diese Datensätze werden dann mit jenen Daten aus den Videostreams abgeglichen werden, die Algorithmen aus Bildern von Gesichtern nahe an Echtzeit herausgerechnet haben.

Das Ganze erinnert zwar etwas an die Funktionsweise von Suchmaschinen, bei den Trefferquoten hören sich die Analogien jedoch sofort auf. Da biometrische Gesichtsbilder, deren Daten von gut ausgeleuchteten Studioaufnahmen stammen, mit Daten aus Videostreams von Bahnhöfen und U-Bahn-Knoten abgeglichen werden, steigt die Zahl der falschen Treffer bei solchen Systemen überproportional an.

Die Stellungnahme des CCC Wien zum Minierialenwturf, sowie die Kritik von Epicenter.works. Dazu Netzpolitik.org über den Zugriff deutscher Geheimdienste auf Biometriedaten

Der Schlüssel liegt beim Bundesheer

Von „freiem Spiel der Kräfte“ ist im Nationalrat weit und breit nichts zu sehen, vielmehr betonen beide an der Ex-Koalition beteiligten Parteien „weiter arbeiten“ zu wollen, um noch wichtige Gesetzesvorhaben abzuschließen, vor allem in puncto „Sicherheit“. Die im Zusammenhang mit E-ID und Videoüberwachung bis jetzt kaum irgendwo erwähnte, zweite beteiligte Instanz ist das Ministerium für Landesverteіdigung, dort liegt der Entwurf aus dem Hause Sobotka seit März.

Zum Zeitpunkt als in Deutschland das „Big-Brother-Gesetz“ verabschiedet wurde, hatte der Innenminister angekündigt, den Entwurf auch ohne Sanktus des Bundesheers in Begutachtung zu schicken. Das hatte wesentlich zum Platzen der Koalition beigetragen. Nach deren Ende sind solche Gesetzesentwürfe zum „Sicherheitspaket“ und ein Streit um Zugriffsrechte zwischen Innenministerium und Militärs offenbar das Einzige, was von der großen Koalition noch übrig bleibt .

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