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Kommen Studiengebühren für Erwerbstätige zurück?

Wegen Ungleichbehandlung hat der Verfassungsgerichtshof die Regelung aufgehoben, dass Studierende von den Studiengebühren befreit sind, die über der Mindeststudienzeit sind, aber mehr als geringfügig verdienen. Wenn sie nicht repariert wird – wie vom VFGH empfohlen – läuft sie im Herbst 2018 aus. Was bedeutet das im Alltag von Studierenden?

Von Irmi Wutscher

„Ich bin 28 und studiere im Masterstudiengang Agrar- und Ernährungswirtschaft auf der BOKU.“, erzählt Anna. „Ich arbeite 5 ½ Stunden in einer Musikschule, das zahlt mir die Miete. Für den Rest arbeite ich in einem Café, so ein- oder zweimal in der Woche.“

Anna ist damit keine Ausnahme. Das weiß man aus der Studierendensozialerhebung vom IHS (Institut für höhere Studien), die mittels Umfragen unter den österreichischen Studierenden erhebt, wie die so leben. Daraus geht hervor: Sechzig Prozent der Studierenden in Österreich arbeiten – und zwar durchschnittlich 20 Stunden in der Woche. Ein Großteil arbeitet, um sich das Studieren zu finanzieren. Bei einem Viertel der Studierenden spricht man auch von einem „späten Hochschuleintritt“, das heißt, sie fangen erst zu studieren an, nachdem sie eine Zeitlang gearbeitet haben.

Idealbild Vollzeit-Studentin

Damit entspricht die Realität der österreichischen Studierenden schon lange nicht mehr dem Idealbild, dass man gleich nach der Schule studiert und sich dank Eltern oder Beihilfen ausschließlich auf die Uni konzentriert. Trotzdem sind die meisten Unis in Österreich auf Vollzeitstudierende eingestellt: Prüfungen und Lehrveranstaltungen finden unter der Woche und untertags statt, Prüfungs-und Abgabetermine sind oft nicht verschiebbar. „Wenn es zu Terminkollisionen kommt, dann ist es die Uni, wo ich am ehesten streichen kann“, sagt Anna. „Das verzögert halt dann den Abschluss“.

Aus dem Ideal der Vollzeitstudent_innen berechnet sich aber auch die Mindeststudienzeit. „Wir wissen aber, dass ab dem Moment, wo ich 6 Stunden in der Woche arbeite, mein Studium beeinträchtig ist.“, sagt Marita Gasteiger (GRAS) vom ÖH-Vorsitzteam. „Das heißt: Leute, die neben dem Studium arbeiten, können ihr Studium gar nicht in der Zeit abschließen.“

15 Prozent zahlen Studiengebühren

An Österreichs Unis gibt es Studiengebühren – die meisten Studierenden sind aber davon befreit. Derzeit zahlen 15 Prozent der österreichischen Studierenden an den Unis Gebühren. Auf den FHs ist das wieder anders, da zahlen fast alle Studierenden Gebühren. Und auch ausländische Studierende aus Drittstaaten müssen Studiengebühren bezahlen, in doppelter Höhe wie Österreicher_innen und EU-Ausländer_innen.

Studiengebühren - it’s complicated

Alle Regelungen zu Studiengebühren und den zahlreichen Ausnahmen gibt’s z.B. auf der ÖH-Seite

Keine Gebühren zahlt, wer EU-Bürger_in und in der Mindeststudienzeit ist. Wenn man länger braucht, aber ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (knapp 6.000 Euro im Jahr) vorweisen kann, muss zwar Studiengebühren zahlen, kann sie sich aber mit einem Einkommenssteuerbescheid zurückholen. Diese Regelung war dazu gedacht, eine Erleichterung für arbeitende Student_innen zu schaffen und ihrer Realität ein wenig mehr entgegen zu kommen. Dass es die Realität von vielen ist, zeigen die Zahlen: „Bei den Befreiungsgründen ist Arbeit der größte und gewichtigste Grund. Die meisten Befreiungen von Studiengebühren gibt es deswegen“, sagt Gasteiger.

Die Regel für erwerbstätige Studierende hat der VFGH aber wegen Ungleichbehandlung schon Dezember 2016 aufgehoben. In dem Fall ging es darum, dass eine Studentin zwar gearbeitet hat, aber wegen Abschreibungen bei einer selbstständigen Arbeit dort so wenig Einkünfte hatte, dass sie unter der Geringfügigkeitsgrenze lag. Der VFGH hat darin eine Ungleichbehandlung zu unselbstständig beschäftigten Studierenden gesehen und daher gefordert, diese Regelung zu reparieren. Das ist nicht passiert.

Ab Herbst 2018 Studiengebühren zahlen?

Anna sagt, sie hat damit gerechnet, dass sie nach der Mindeststudienzeit unter diese Regelung fallen wird. „Ich bin jetzt im 5. Semester vom Master. Ab nächstem Semester bin ich über der Mindeststudienzeit. Dann muss ich zahlen, kann mir die Studiengebühren aber zurückholen. Wenn das wegfällt, dann muss ich das anders berechnen.“

360 Euro betragen die Studiengebühren pro Semester. Keine exorbitante Summe, aber für jemanden, der oder die studiert schon spürbar, mein Anna. „Ein Monatsgehalt in der Musikschule wär das… Oder einen Tag mehr arbeiten im Monat…“ überlegt sie. „Das ist keine Riesensumme, aber vielleicht geht auf beiden Seiten die Freiheit verloren. Weil ich mir in der Arbeit denk: da muss ich jetzt mehr machen. Oder ich müsst umgekehrt bei der Arbeit reduzieren, damit ich mit der Uni schneller fertig werde…“

Ein Argument für Studiengebühren ist ja, dass Studierende dann schneller studieren und früher abschließen würden. Eine Rechnung, die für Marita Gasteiger vom ÖH Vorsitzteam so nicht aufgeht: „Wenn ich neben dem Studium arbeiten muss und durch Studiengebühren noch stärker belastet werde, dann kann ich erst recht nicht schnell studieren. Sogar wenn ich das möchte, ist die Belastung dann noch größer. Und dann wird das mit den schnellen Abschlüssen erst recht nichts.“

Wenn die Regelung im Universitätsgesetz nicht repariert wird, dann sind Studierende, die über der Mindeststudienzeit sind und arbeiten, ab Herbst 2018 nicht mehr von den Studiengebühren befreit. „Wir bemerken, dass da eine gewisse Untätigkeit und Unwilligkeit beim Ministerium da ist. Die haben ja den Auftrag, das Gesetz zu korrigieren.“, sagt Gasteiger. Deswegen arbeitet die ÖH derzeit an einem Vorschlag, wie das Gesetz repariert werden kann.

Ob das passiert, kommt darauf an, welche Regierung es in Zukunft gibt und worauf die sich in der Unipolitik einigt. Das Wissenschaftsministerium hat sich zum Thema nicht geäußert und nur auf die laufenden Koalitionsverhandlungen verwiesen.

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