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Erich Möchel

Neuester Copyright-Kompromiss der EU „radikal daneben“

„Nackte“ Hyperlinks zu kommerziellen Nachrichten-Websites werden zwar nicht kostenpflichtig, mit Titel aber schon. Auch wissenschaftliche Artikel fallen unter dieses neue „Leistungsschutzrecht“.

Von Erich Möchel

Die Copyright-Richtlinie der EU-Kommission nimmt langsam Züge des absurden Theaters an. Im neuesten „Kompromiss“ des Berichterstatters Axel Voss (EVP) sind bloße Hyperlinks zwar explizit ausgenommen; steht ein Titel, oder gar ein Anriss davor, wird so ein Textschnipsel mit Link für alle Websites aber kostenpflichtig. Es sei nämlich das „unveräußerliche Recht für Verleger, dafür faire und adäquate Bezahlung zu verlangen“, heißt es dazu neu im Text.

Die verfahrene Copyright-Richtlinie wird während der Ratspräsidentschaft Österreichs im Herbst in ihre heiße Phase treten. Österreich wird dann für den nächsten „Kompromiss“ zuständig sein

Das neue „Leistungsschutzrecht“ der EU läuft also auf eine generelle Kostenpflicht für Hyperlinks zu kommerziellen Websites mit Nachrichtencharakter hinaus. Der Titel ist ja integraler Bestandteil des Codes in jedem Link. „Dieser Vorschlag ist noch radikaler daneben als alle anderen davor“ - so kommentierte das die akademische Assoziation Communia, der unter anderem die Wikimedia Foundation angehört. Der vorgelegte „Kompromiss“ dehnt den Wirkungsbereich der EU-Coyprightnovelle nämlich auch auf wissenschaftliche Publikationen aus.

Voss screenshot

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Aus dem „Kompromiss“ des parlamentarischen Berichterstatters Axel Voss. Bezeichnenderweise ist dieses Dokument nicht auf EU-Ebene erhältlich, sondern nur über die Website von MEP Julia Reda, der einzigen Piratin im EU-Parlament

Prozentbeteiligung an nichts

Dazu wurden nun auch noch die Nachrichtengenturen in den Kreis der Begünstigten als „Stakeholder“ aufgenommen, die ebenfalls von dieser „Linksteuer“ profitieren sollen. Dass neuerdings auch die Autoren der Artikel eine „angemessene Beteiligung“ an den Erlösen erhalten sollten, hat unter den Autoren selbst für Hohn und Spott gesorgt. Die Verleger hatten bereits zum Start der Richtlinie und danach kategorisch erklärt, dass die Urheber eben nicht an den Erträgen beteiligt würden.

Im Februar hatte die EU-Kommission „Empfehlungen“ zum Einsatz von Filtersystemen gegen Coyprightverletzungen angekündigt, die auch gegen Terrorismus und Kindesmissbrauch schützen sollen.

Laut Neuentwurf sollen nun die EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass auch die Autoren zu ihren Prozenten kommen, allerdings ist das eine gewisser Prozentsatz von - genau nichts. In Spanien wie in Deutschland hatte sich die nationalen „Leistungschutzrechte“ für die Verlagshäuser bis jetzt als Verlustgeschäft erwiesen und als Blamage obendrein. In Spanien wurde „Google News“ ganz einfach eingestellt, was alle kommerziellen Nachrichtenmedien empfindlich traf, weil ihre „Auflagen“ im Internet stark zurückgingen. Von den Werbeumsätzen brach im Schnitt ein Drittel weg.

Ausgedehntes Misserfolgskonzept

Axel Voss

CC-BY-SA 3.0

Axel Voss (EVP)

Die Kraftprobe in Deutschland aber endete mit einer öffentlichen Demütigung der Verleger, dabei hatte Google deren Nachrichten bloß im Feed von Google News unterdrückt, nicht aber aus dem allgemeinen Suchindex entfernt. Nach wenigen Wochen gaben von der FAZ über Springer oder Burda alle großen Printmedien klein bei und räumten Google deutschlandweite Gratislizenzen zur Nutzung ihrer Inhalte ein, und zwar exklusiv.

Alle anderen, viel kleineren Betreiber in Deutschland müssen jedoch seitdem „Leistungsschutzgebühren“ bezahlen. Die deutsche Bundesregierung hatte damit die Marktmacht von Google zementiert. Nach Willen der Kommission und vor allem der konservativen Fraktion im EU-Parlament soll dieses Misserfolgskonzept nun im Rahmen einer solchen, fast deckungsgleichen Regelung europaweit eingeführt werden.

Öffentlicher Content? Gibt es nicht.

Damit nicht wieder einzelne Medien ausscheren und das ganze Konzept wie in Deutschland unterlaufen, wird diese „unveräußerliche Recht“ der Medien auf jeden Schnipsel ihrer Meldungen quer durch den Text regelrecht beschworen. Weil auch die Nachrichtenagenturen als „Stakeholder“ einbezogen wurden, aus deren Newsfeeds ja Teile der Medienartikel stammen, wird es für Medienhäuser umso schwerer, überhaupt Meldungen als freie Inhalte anzubieten, ohne erst um eine Lizenz dafür bei den Agenturen anzufragen.

Spätestens seit Sommer 2017 war die umfassende Filterstrategie der Kommission bereits offensichtlich. Die geplanten Upload-Filter dienen als „Zählwerk“ für das Abrechnungssystem

Nach diesem Muster ist die gesamte Copyrightrichtlinie konstruiert. Das Internet wird darin als rein kommerzielles Konstrukt angesehen, in dem es - ganz nach dem Coyprightregime der 90er Jahre - nur „Producers“ und „Consumers“, Lizenznehmer- und -geber gibt. Beschrieben wird im Text ein Nachrichtenraum, in dem für alles und jedes Lizenzen zu lösen sind und in dem überhaupt nur Printmedien das gesamte Nachrichtenaufkommen stellen. Öffentlich-rechtliche Medien, deren Nachrichtenportale obendrein zu den führenden Anbietern gehören, werden im gesamten Copyright-Konvolut überhaupt nur zweimal kurz erwähnt.

Wissenschaftliche Bezahlungspflicht

Dass es im Internet neben Öffentlich-Rechtlichen noch eine Unzahl von anderen nicht-kommerziellen Nachrichten- und Wissensquellen gibt, wird im Entwurf genauso ignoriert. Was die Universitäten, Wissenschaft und Forschung, Informationsfreiheit und freie Bildung betrifft, so ist MEP Axel Voss dazu nur eingefallen, auch wissenschaftliche Zeitschriften bezahlungspflichtig zu machen. In diesem geistigen Umfeld ist es schon fast selbstverständlich, dass auch die neuen Formen der Kunstproduktion, die sich im Wechselspiel mit dem Internet entwickelt haben, nur dann erwähnt werden, wenn es um die Kostenpflicht für sogenannte „Memes“ geht.

Sachdienliche Informationen, Metakritiken et al. können hier verschlüsselt und anonym beim Autor eingeworfen werden. Wer eine Antwort will, sollte eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Am Montag wurde unter der Schirmherrschaft des Abgeordneten Tiemo Wölken (SPE) im EU-Parlament die Ausstellung create.refresh zu neuen Formen digitaler Kunst im Spannungsfeld mit Copyrights. Insgesamt 90 Meme-, Konzept- und Installationskünstler und -künstlerinnen bzw. Gruppen aus ganz Europa haben zu dieser Ausstellung beigetragen. Nicht ganz zufällig ist sie im Balkonbereich des EU-Parlaments angesiedelt, denn der ist öffentlicher Raum, an dem die MEPS vorbeigehen müssen, wenn sie zu ihren Sitzungen wollen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass mittlerweile auch MEP Axel Voss hier schon vorbeigekommen ist.

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