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17 Identitäre angeklagt

Verhetzung, Bildung einen kriminellen Vereinigung, Nötigung, Sachbeschädigung: Das sind die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Graz gegen zehn führende Mitglieder und sieben SympathisantInnen der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreichs.

Von Lukas Lottersberger

Im April 2016 besteigen mehrere Mitglieder der rechtsextremen Gruppe das Dach der steirischen Grünen und hängen ein Transparent mit hetzerischer Botschaft auf. Im Juni 2016 wird eine Vorlesung in Klagenfurt gestürmt, im selben Jahr beschmieren Identitäre Gehsteige und drapieren Heiligenstatuen in Maria Lankowitz mit Müllsäcken. Und im März 2017 hängen mehrere Rechtsextreme an der türkischen Botschaft in Wien ein Banner auf und verteilen Flugzettel mit ausländerfeindlichem Inhalt.

Diese vier Vorfälle haben dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Graz nun gegen insgesamt 17 Personen in und aus dem Umfeld der rechtsextremen Gruppe Anklage erhoben hat. Nicht allen Angeklagten werden dieselben Vergehen vorgeworfen - außer die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“: Dieser Tatbestand wird allen 17 Angeklagten angelastet. Für den Tatbestand der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gibt es einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

„Die Struktur der Identitären Bewegung Österreich wurde von der Staatsanwaltschaft Graz als kriminelle Vereinigung qualifiziert“, erklärt der Grazer Staatsanwalt Hansjörg Bacher, „weil sie nach der Sicht der Staatsanwaltschaft Graz darauf ausgerichtet war, diese Sachbeschädigungen und Verhetzungen zu begehen.“

Klagen und Sanktionen gegen Identitäre

Es ist nicht das erste Mal, dass die rechtsextreme Gruppierung ins Visier der Justiz oder anderen Behörden gerät, auch außerhalb Österreichs. Dem Co-Leiter der Identitären Bewegung (IB) in Österreich, M. Sellner, wurde dieses Jahr bereits die Einreise nach Großbritannien verwehrt, wo er in London im Speakers’ Corner eine Rede halten wollte. Die britischen Behörden befürchteten damals eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Sellner musste daraufhin nach Österreich zurückfliegen.

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Außerdem wurde gegen die AktivistInnen, die im April 2016 eine Aufführung Elfriede Jelineks „Die Schutzbefohlenen“ im Wiener Audimax gestört hatten, Anklage erhoben. Die Angeklagten wurden freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat kürzlich ihre Berufung zurückgezogen, der Freispruch ist somit rechtskräftig.

Kritik kommt dafür heute von der Österreichischen Hochschülerschaft: „Es ist immer wieder frustrierend zu sehen, wie Behörden und Justiz mit Rechtsextremismus umgehen. Ermittlungen werden eingestellt, Anklagen nicht weiter verfolgt“, beklagt Lena Köhler (GRAS) vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

Hausdurchsuchungen in den letzten Wochen

In den letzten Wochen gab es Hausdurchsuchungen bei zahlreichen führenden Köpfen der IB. Laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher stehen diese Durchsuchungen jedoch nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der aktuellen Anklage, sondern sind wegen eines anhängigen Ermittlungsverfahrens durchgeführt worden. Dabei gehe es um „Vorwürfe nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und nach dem Finanzstrafgesetz“, so der Grazer Staatsanwalt.

Bei den Durchsuchungen wurden jedoch zahlreiche Datenträger sichergestellt, die als Beweismittel im Hauptverfahren der aktuellen Anklage dienen können. Wann es hierbei zu einer Verhandlung kommen wird, ist offen.

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