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Ja heißt Ja

In Schweden wird heute ein Gesetz verabschiedet, das Sex ohne ausdrückliche Zustimmung unter Strafe stellt. Eine Selbstverständlichkeit? Nicht, wenn es nach den Reaktionen im Netz geht.

Von Jenny Blochberger

Immer, wenn es um das Thema „gegenseitiges Einverständnis beim Sex“ geht, kommen in den Foren und sozialen Netzwerken die immer gleichen Kommentare hoch, als hätte der „Sex nur gegen Unterschrift“-Witz nicht schon den längsten Bart der Welt.

Ein kleines Glossar der beliebtesten Trollreaktionen – und was man dazu sagen kann:

„Wenn man vor dem Sex erst einen zehnseitigen Vertrag unterschreiben muss, dann vergeht einem doch alles!“

Good news! Weder du noch dein/e Partner/in müssen ihr Einverständnis schriftlich kundtun. Nicht einmal mündlich. Denn die Einwilligung kann laut schwedischem Gesetzesentwurf auch durch Taten ausgedrückt werden. Wenn dein/e Partner/in dich also begeistert küsst, dir (oder sich) die Kleider vom Leib reißt oder eins von den anderen Millionen Dingen tut, die zweifelsfrei erkennen lassen, dass er oder sie gerne mit dir Sex hätte, dann gilt das ebenfalls als Einverständnis. Es ist beinahe so, als könnte man das auch ohne Gesetz erkennen!

Pro Tipp: solltest du Zweifel am Einverständnis deiner Partnerin / deines Partners haben – einfach nachfragen! Auch hier verlangt das Gesetz nicht nach einer „gesetzmäßigen“ Formulierung. Du kannst hier so kreativ werden, wie du und dein Gegenüber es gerne wollen.

„Manche Frauen reden nicht gerne beim Sex und tun von sich aus auch nicht so viel, wie soll man denn wissen, ob sie einfach gerne passiv sind oder gar nicht wollen?“

Wenn es nicht eindeutig ist, wirst du nicht darum herumkommen, nachzufragen. Wenn die Partnerin trotzdem kein deutliches Zeichen gibt, dass sie mit dir Sex haben will, will sie entweder keinen Sex – oder hat halt Pech, wenn du es dann bleiben lässt.

„Wie soll man denn beweisen, dass der/die PartnerIn einverstanden war? Im Nachhinein kann man ja alles behaupten!“

Kann man jetzt schon. Ist aber Verleumdung. Außerdem liegt die Beweislast nach wie vor bei der Klägerin / beim Kläger. Daran ändert sich gar nichts.

„Warum dann das ganze Brimborium, wenn sich de facto angeblich doch eh nichts ändert?“

Zweierlei: Einerseits ist es ein Zeichen. Eine klare Ansage, dass Sex nur unter eindeutiger Zustimmung aller Beteiligten stattfinden soll. Das ist in einer Gesellschaft, in der Männer ermutigt werden, „dranzubleiben“, wenn sie abgelehnt werden, und in der Frauen nahegelegt wird, Sex auch entgegen ihrer eigenen Bedürfnisse erstmal zurückzuhalten, ein emanzipatorischer Ansatz, der Menschen ihre eigene Verantwortung klar macht – und nicht, wie oft spöttisch behauptet, sie ihrer Verantwortung beraubt.

Mehr über die Verschärfung des schwedischen Sexualstrafrechts und die Debatte dazu auf orf.at

Und andererseits kann sich so niemand darauf herausreden, dass die andere Person ja nicht „Nein“ gesagt hätte. Viele Menschen verfallen in eine Schockstarre oder sind mit der Situation überfordert. Wenn eine Person weder durch Taten noch durch Worte zu erkennen gibt, dass sie Sex mit einem haben will, sollte das ja ohnehin schon Grund genug sein, davon abzulassen – auch ohne Gesetz.

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