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Datenschutzgrundverordnung: Die erste Abmahnwelle rollt an

Seit rund zwei Wochen ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinfachen und unsere Rechte stärken. Aber es gibt auch Verunsicherung - vor allem bei kleinen Unternehmen, die ihre Websites ändern, neue Geschäftsbedingungen schreiben müssen usw. Diese Verunsicherung nützen auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte aus.

Von Christoph „Burstup“ Weiss

Es ist der 25. Mai, 08:30 Uhr. Die Datenschutz-Grundverordnung ist gerade achteinhalb Stunden in Kraft, schon liegt die erste Abmahnung einer Rechtsanwaltskazlei aus Esslingen bei einer deutschen Firma vor. Die Kanzlei rügt angebliche Verstöße wegen Informationen auf der Website eines Mitbewerbers.

Mehrere Firmen berichten ähnliches. Es bahnt sich also an, was viele befürchtet haben: Die Verordnung lädt dazu ein, Konkurrenten kostenpflichtig abzumahnen.

Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen leiten ihre Berechtigung aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Das ist in Deutschland und Österreich sehr ähnlich, sagt der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck:

„Verletzungen des UWG sind in Österreich mit 43.200 Euro bewertet. Das bedeutet jetzt nicht, dass man 43.200 Euro bezahlen muss, sondern dass sich die Kosten aus diesem Betrag berechnen. In Österreich nennt sich das Streitwert, in Deutschland Gegenstandswert.“ Und aus diesem Wert ergeben sich dann eben auch die Abmahnkosten, die in den jüngsten Fällen in Deutschland bei 750 Euro oder mehr lagen – zu zahlen an die Rechtsanwaltskanzlei.

Einnahmequelle Abmahnwesen

Das haben manche Kanzleien als Einnahmequelle für sich entdeckt. Vor allem in Deutschland ist in den letzten 10 Jahren das Abmahnwesen wie eine Plage über das Internet gekommen. Abgemahnt werden Blogger, Fotografen und kleine Firmen z.B. wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (vor allem im Zusammenhang mit Fotos), wegen eines mangelhaften Impressums, wegen des Setzen von Links - und jetzt eben auch wegen Datenschutzbestimmungen.

So extreme Auswüchse wie in Deutschland hat das Abmahnwesen in Österreich allerdings nicht erreicht. Johannes Öhlböck erklärt den Grund: „Es gibt in Deutschland ungefähr drei- bis viermal soviele Anwälte. Einige dieser Anwälte haben sich ein Geschäftsmodell daraus gemacht, solche Abmahnungen durchzuführen. Das ist der Grund, warum es in Österreich Abmahnwellen nicht in dieser Breite gibt wie in Deutschland - obwohl es auch in Österreich zulässig wäre und in Einzelfällen natürlich auch durchgeführt wird.“

Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Abmahnung erhält?

Ganz egal ob das wegen des Urheberrechts, der Datenschutz-Grundverordnung oder irgendetwas anderem ist, sagt Johannes Öhlböck, gelte immer das gleiche Muster: „Zunächst sollte man überprüfen: Gibt es den Abmahnenden wirklich oder ist das jemand, der sich daraus ein Geschäft machen will – das hat es leider auch schon gegeben. Wenn das zutrifft, dann solle man die Abmahnung nicht in der Schublade liegenlassen, sondern sollte überprüfen: Bin wirklich ich gemeint, habe ich das auch wirklich zu verantworten? Wenn das alles mit ja beantwortet ist, dann sollte ich auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen und prüfen, ob die Kosten angemessen sind und ob die Verpflichtungen, denen ich mich in der Unterlassungserklärung unterwerfen soll, angemessen sind. Um sich nicht zu etwas zu verpflichten, zu dem man sich gar nicht verpflichten müsste. Das ist oft bei sogenannten überschießenden Unterlassungserklärungen der Fall.“

Auf die jüngste Datenschutz-Abmahnwelle in Deutschland reagiert nun auch die Politik: Die CDU will dort Abmahnungen durch eine Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause stoppen. Die SPD will sich den Vorschlag anschauen.

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