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Kaffeefilter mit Copyrightzeichen in der der EU-Fahne bedruckt

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Erich Möchel

Abstimmungskrimi im EU-Parlament zur Copyright-Richtlinie

Bei der Abstimmung am Donnerstag im Justizausschuss wird eine denkbar knappe Mehrheit erwartet. Zuletzt hatten der UN-Beauftragte für Menschenrechte und die gesamte „Hall of Fame“ der Internetpioniere vor der Umsetzung gewarnt.

Von Erich Möchel

Am Mittwoch stimmt der Justizausschuss des EU-Parlaments über die Copyright-Richtlinie ab. Wie umstritten diese Richtlinie ist, zeigt das projektierte Stimmverhalten im Ausschuss: Es wird um, plus/minus, nur eine Stimme gehen. Zum Zünglein an der Waage werden die kleinen Rechtsfraktionen ENF und EFFD, die hier offenbar auf konträren Positionen stehen. Der Richtlinientext selbst hat mittlerweile absurde Züge angenommen.

Aktuell dazu in FM4

Orwellian Proposal - Thomas Lohninger, Executive Director of Epicenter.Works about what Article 13 in its current form could mean for users.

Seit breiter bekannt wurde, dass auch die beliebten „Memes“ unter die Restriktionen fallen, ist ein Proteststurm ausgebrochen, die EU-Parlamentarier werden seitdem mit E-Mails eingedeckt. Am Mittwoch hatte sich sogar der UNO-Berichterstatter mit Mahnungen vor einem EU-weiten Zensurregime durch die geplanten Upload-Filter zu Wort gemeldet. Zugleich hatten von Vint Cerf bis Jimmy Wales 70 Internetpioniere in einem offenen Brief vor einer „Zerstörung des Internets“ gewarnt.

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Wikimedia

Am Montag organisieren Wikimedia Deutschland und andere freie Internetmedien in Berlin sogar eine Offline-Demonstration gegen die Brüssel Überwachungspläne. Warum Internet-Filtermechanismen nichts in Kontext setzen können und deshalb nicht bestimmen können, ob Texte/Bilder oder Videos Plagiate, Parodien oder kritische Abhandlungen darstellen, ist weiter unten nachzulesen.]

Unübliche Intervention der UNO

Neben der Copyright-Richtlinie warten auf die Ratspräsidentschaft Österreichs noch andere schwere Brocken im Digitalbereich.

Dass die Vereinten Nationen bei einem laufenden Regulationsprozess der Europäischen Union intervenieren und die Einhaltung der Menschenrechte fordern, ist absolut ungewöhnlich, ebenso wie die Deutlichkeit, in der das Schreiben gehalten ist. Filtertechnologien seien nicht geeignet, die gesetzlich verankerten Einschränkungen von Copyrights zu berücksichtigen, weil dazu Inhalte interpretiert werden müssten, heißt es im Schreiben des UN-Berichterstatters David Kaye.

Gemeint ist damit, dass Filteralgorithmen nicht erkennen können, ob es sich um eine Copyright-Verletzung, um legitime Kommentare, um journalistische Berichterstattung, Kritik, Satire oder Parodie handelt. Dass der Begriff „Upload-Filter“ im Text inzwischen systematisch durch Euphemismen wie „das Ergreifen effizienter und proportionaler Maßnahmen“ ersetzt wurde, löse keines der Probleme dieses Ansatzes, sondern schaffe zusätzlich eine „signifikante Rechtsunsicherheit“, so der UN-Berichterstatter weiter.

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United Nations

Das Schreiben des UN-Gesandten David Kaye wurde von der Tonart her offenbar zuerst über diplomatische Kanäle an die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten übermittelt.

Wie hier getrickst wird

„Nackte“ Hyperlinks zu kommerziellen Nachrichten-Websites nicht kostenpflichtig, mit Titel aber schon - so sahen die „Kompromisse“ zuletzt aus.

Im Richtlinientext wurde der Begriff „Upload-Filter“ nämlich durch Umschreibungen ersetzt, die am Sachverhalt aber überhaupt nichts ändern, denn die Filterung aller Inhalte beim Upload wird auch in der jüngsten Version stillschweigend als tragendes Element vorausgesetzt. Diese Umschreibungen und nachträglich eingefügten Schutzbehauptungen machen manche Passagen schlichtweg unsinnig. Zuletzt wurde zum Beispiel eingefügt, dass der vorgesehene Mechanismus zur Behandlung von Einsprüchen gegen Zensurmaßnahmen die Identifikation des Benutzers und die Verarbeitung seiner persönlichen Daten nicht voraussetzen dürften.

Wie eine solche Maßnahme ohne Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten dann überhaupt funktionieren könnte, wird nicht weiter erwähnt. Auf die immer lauter werdende Kritik von allen Seiten wurde nämlich nicht mit inhaltlichen Änderungen der Regelung reagiert, sondern es wurden rund um die umstrittenen Passagen solche Schutzbehauptungen nachträglich auf den Text gepfropft. Bei der Lektüre des Texts verdichtet sich der Anschein, dass vom Berichterstatter abwärts hier Abgeordnete im Text herumfuhrwerken, die von den technischen und praktischen Gegebenheiten wenig Ahnung haben.

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EU Parlament

Ausschnitt aus den jüngsten Amendments der Richtlinie, über die nun diskutiert wird. Ganz unten im Text ist eine solche Passage, in der einfach behauptet wird, dass die Filterpflicht keineswegs einem Überwachungsgebot für die Provider entspreche.

Besorgte Internet-Erfinder

Dass die gesamte „Hall of Fame“ des Internets so geschlossen bei einer EU-Regulation interveniert, ist ebenso eine Seltenheit, zuletzt war das rund um die Beschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung vor mehr als einem Jahrzehnt geschehen. Neben Vint Cerf, dem Chef-Entwickler der Internetprotokolle und dem HTML-Erfinder Tim Berners Lee sind mit Professor David Farber auch der Entwickler des ersten Switches und der „First Lady of Routing“, Radia Perlman praktisch alle Technikkoryphäen versammelt, auf deren Arbeit das gesamte Internet basiert. Auch diese Intervention richtet sich gegen den geplanten Artikel 13 zur Vorab-Filterung aller Inhalte.

Diese Filterpflicht treffe kaum die großen US-Internetkonzerne, die sich das locker leisten könnten, sondern vor allem europäische Start-Ups und eine Unzahl kleiner bis mittlerer Internetfirmen, wird bemängelt. Darüber sind sich auch so gut wie alle Marktbeobachter einig, weil, von den haushohen Marktführern Google und Facebook angefangen, höchstens ein Dutzend Internetkonzerne über eine solche technisch höchst aufwändige Filterinfrastruktur verfügen. Zudem gebe es noch längst keine Algorithmen, die eine solche Aufgabe wahrnehmen können, schreiben die Interneterfinder.

Artikel 13 und was die Parteien sagen

Public Domain

Die Mehrheitsverhältnisse im JURI-Ausschuss. Dort ist mit Evelyn Regner (SPE) nur eine österreichische Abgeordnete vertreten, die bereits angekündigt hat, dagegen zu stimmen. Die Grafik stammt von der einzigen Piratin im EU-Parlament, MEP Julia Reda.

Was Filter nicht können

Spätestens seit Sommer 2017 war die umfassende Filterstrategie der Kommission bereits offensichtlich. Die geplanten Upload-Filter dienen als „Zählwerk“ für das Abrechnungssystem.

Denn auch für die Filter von Google gelten dieselben Einschränkungen: Sie können nur Ähnlichkeiten mechanisch feststellen, aber weder Texte noch Bilder oder Videos interpretieren und daher auch nicht werten. Während die UNO vor allem die Verstöße gegen zwei UN-Konventionen moniert, berufen sich die Netzpioniere auf die EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft und die Grundrechts-Charta der Europäischen Union. Gerade diese Techniker, die wohl am besten wissen, wie das Internet funktioniert, sind entsetzt darüber, dass ihre Erfindungen, etwa die Infrastruktur des Internets in Form von Hyperlinks abzubilden, plötzlich kostenpflichtig werden sollen.

Obendrein sollen Printmedien nun bestimmen, welche Inhalte im Netz zu sehen sind und welche nicht, das finden die Ingenieure des Internets naturgemäß besonders widersinnig. Und obendrein fällt so gut wie alles, was die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten nun mit Abgaben belegen wollen, in den USA unter die „Fair Use“-Doktrin. Nur aus diesem Grund sind die Memes - meist Standfotos oder animierte GIFs aus Hollywoodfilmen oder TV-Serien - so populär geworden. Nach US-Recht ist das „Fair Use“, in Europa sollen die verbreiteten Memes gezählt und en bloc abgerechnet werden.

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NDR

Berichterstatter Axel Voss (EVP) am Mittwoch im Medienmagazin Zapp des NDR

Von der Richtlinie zum EuGH

Warum der letzte Schub an Zusätzen und Behauptungen, die den Text in Teilen sinnlos machen, ist leicht erklärt. Weil die Copyright-Richtlinie eben von einer Vorab-Filterung aller Dateien aller Benutzer beim Upload ausgeht, stellt dies eine anlasslose Massenüberwachung aller Kommunikationen dar. Damit fährt die Copyright-Novelle auf klarem Kollisionskurs zu den beiden Grundsatzentscheidungen des EU-Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. In denen wird eine solche anlasslose Massenüberwachung aller Kommunikationen aller Benutzer ausdrücklich als grundrechtswidrig untersagt.

Sachdienliche Informationen, Metakritiken et al. können hier verschlüsselt und anonym beim Autor eingeworfen werden. Wer eine Antwort will, sollte eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Also wurde in Passagen, die gegen den Spruch verstoßen, hinzugefügt, dass dabei keine Daten prozessiert würden, oder Filterung keine Überwachung sei. Im jüngsten Interview konnte der Richtlinien-Berichterstatter Axel Voss (EVP) Fragen der Reporter nach Präzisierung mehrdeutiger Passagen nicht beantworten. Diese Fragen werde dann eben der Europäische Gerichtshof klären, sagte Voss im Medienmagazin Zapp der ARD. Mehr braucht man über die Qualität dieser EU-Regulation nicht zu wissen, wenn sogar der Berichterstatter davon ausgeht, dass sie vom EU-Höchstgericht nach ihrem Inkrafttreten sofort angefochten werden wird.

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