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Google-Suchergebnis bei Bildersuche nach "Memes"

Screenshot Google Images

Bringen Leistungsschutzrecht und Upload-Filter ein Meme-Verbot und Zensurmaschinen?

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat vor kurzem den Weg für ein neues, EU-weites „Leistungsschutzrecht“ und für Upload-Filter freigemacht. Befürworter erhoffen sich fairere Bedingungen für Verleger, Kritiker befürchten Zensur und Nachteile für kleine Anbieter im Netz.

Von Lukas Lottersberger

Schon seit längerem plant die EU, das Urheberrecht unionsweit anzupassen, mit der Absicht, die Position von Rechteinhabern bei Verhandlungen und Vergütungen zu verbessern. 2016 hatte der damalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger einen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht vorgelegt. Der Entwurf wurde seitdem mehrmals abgeändert, ist aber weiterhin heftig umstritten.

Besonders bei zwei Punkten prallen die Meinungen unterschiedlicher Lager aufeinander: Upload-Filter, die verhindern sollen, dass urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubterweise verbreitet wird und das Leistungsschutzrecht, das Medienhäuser und Verlagen mehr Geld bringen soll, wenn ihre (Presse-)Inhalte von Teildiensten und News-Aggregatoren im Netz gelistet werden.

Upload-Filter

Laut Artikel 13 des Gesetzesentwurfs sind künftig Onlineplattformbetreiber verantwortlich, wenn NutzerInnen unerlaubterweise urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Um sich gegen Klagen zu wehren, sollen alle Uploads auf großen Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook, Dropbox, etc. bereits beim Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden.

Das soll vor allem automatisiert, also mit Upload-Filtern passieren, was bei YouTube bereits seit Längerem geschieht. KritikerInnen bezweifeln jedoch die Treffsicherheit solcher automatisierter Systeme, sprechen deshalb mitunter von „Zensurmaschinen“ und sehen die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr.

Kehrtwende bei Copyright im EU-Parlament

Im EU-Parlament ziehen sich bezüglich Leistungsschutzrecht und Upload-Filter Brüche quer durch die Fratkionen. Mehr dazu hier.

Von einigen Seiten wird auch befürchtet, dass durch den Einsatz von Upload-Filtern Memes künftig gefiltert und gelöscht werden könnten, und somit ein großes Stück Netzkultur verloren gehen könnte. Der Berichterstatter im Rechtsausschuss des Europaparlaments Axel Voss (EVP), bewertet die Remix-Kultur im Netz - also auch Memes - gar als „kulturelle Kriminalität“ und fordert, dass Plattformen, die solche Inhalte verbreiten „etwas abgeben“ müssten. In den USA sind Memes und Remixes unter gewissen Voraussetzungen durch Fair Use geschützt. In der EU gibt es hierfür bisher keine einheitliche Regelung.

Unterstützung für Artikel 13 gibt es von vielen Kunst- und Musikschaffenden, darunter Parov Stelar, Conchita Wurst oder Ina Regen. Franz Medwenitsch, vom Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI Austria, meint in einer Aussendung, dass die geplante Copyright-Richtlinie „europäischen Kreativen, Kunstschaffenden und der Content-Wirtschaft den Rücken gegenüber Google, YouTube, Facebook und Co. stärkt“. Content-Inhaber sollen laut Medwenitsch „fair“ an den Milliardenumsätzen beteiligt werden. Den Überwachungs- und Zensurvorwurf findet er „völlig absurd“.

Der Vorschlag eines Reddit-Users, wie man ein Meme-Verbot umgehen könnte

Reddit/Yamezj

Der Vorschlag eines Reddit-Users, wie man ein Meme-Verbot umgehen könnte.

Ganz anders sieht das die deutsche Europaabgeordnete Julia Reda (Grüne/EFA): „Die Pläne für automatische Filter sind kurzsichtig und werden legale Inhalte wie Memes und Parodien blockieren. Verlierer sind am Ende Künstler, europäische Plattformen und kleine Start-ups.“ Reda hatte dem Rechtsausschuss quasi in letzter Minute noch einen Gegenentwurf vorgelegt , der aber letztlich abgelehnt wurde.

Auch aus der Technologiebranche gibt es zahlreiche Gegner der geplanten Upload-Filter: Mehr als 70 Digital-Pioniere, unter ihnen der Erfinder des World Wide Web Tim Berners-Lee und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales hatten schon im Vorfeld vor automatisierter Überwachung und Kontrolle gewarnt.

Leistungsschutzrecht für Presseinhalte

Der zweite kontroverse Punkt ist das Leistungsschutzrecht für Presseinhalte. Es soll dafür sorgen, dass News-Aggregatoren und Teildienste wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften, Anreißertexte und Thumbnails von Online-Artikeln auflisten dürfen.

Viele europäische Medienhäuser und Verlegerverbände beschweren sich seit Jahren darüber, dass Internet-Riesen wie Google und Facebook mit fremden Inhalten Werbegeld verdienen. Der Entwurf des EU-Gesetzes zielt darauf ab, dass künftig selbst bei der Verwendung kurzer Texte eine Abgabe an Verlage und UrheberInnen zu entrichten ist. Man spricht deshalb auch von einer „Linksteuer“.

Ein Stockfoto von Antonio Guillem ist ein beliebtes Meme im Netz

Antonio Guillem/Shutterstock/Meme Generator

Ein Meme, das die aktuelle Situation grob erklärt.

Nur wenige Tage vor der Entscheidung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatten 28 Chefredakteure deutscher Tageszeitungen in einem Brief an die deutschen Europa-Abgeordneten ihre Forderung nach einem EU-weiten Leistungsschutzrecht unterstrichen:

„Wir sehen mit großer Sorge, dass die Finanzierung der Arbeit der Redaktionen zunehmend infrage steht, weil kommerzielle Unternehmen Schlagzeilen, Textausschnitte oder ganze Artikel aus den digitalen Angeboten der Pressehäuser übernehmen, ohne hierfür zu zahlen“

Die Presse brauche jedoch den „gleichen robusten Schutz, der Film, Fernsehen und Musik schon lange zugestanden wird“. Sowohl der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) als auch die deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ sprechen sich für ein EU-weites Leistungsschutzrecht aus.

Ob bei einer Umsetzung des Leistungsschutzrechts der erhoffte Geldregen für Verleger bzw. Urheber kommt, ist allerdings mehr als fraglich. Denn in Deutschland gibt es bereits seit August 2013 ein Leistungsschutzrecht. Kurz vor dessen Inkrafttreten wandte sich Google an die Presseverleger und bot eine „Opt-In“-Option an: Entweder man verzichte auf Ansprüche aus dem Gesetz, andernfalls würden Presseinhalte ab dem 1. August 2013 nicht mehr in Google News gelistet werden. Selbst Befürworter des Gesetzes stimmten letztlich zu und erteilten Google somit eine „Gratis-Lizenz“.

Auch in Spanien ist seit 2015 ein ähnliches Gesetz in Kraft, das Lizenzgebühren für Links auf aktuelle Pressemeldungen in Teildiensten wie Google News vorsieht. Der Suchmaschinen-Konzern hat bereits im Dezember 2014 als Reaktion auf das Gesetz Google News in Spanien eingestellt.

In Spanien gibt es Google News seit Ende 2014 nicht mehr.

Screenshot Google News

In Spanien gibt es Google Noticias seit Ende 2014 nicht mehr.

Aufgrund der starken Verhandlungsposition und der bisherigen Reaktionen von Google auf derartige Gesetzesbeschlüsse, sehen viele die Umsetzung in Deutschland und Spanien als gescheitert an. Deshalb gibt es auch zahlreiche Verlage - besonders kleinere - die gegen ein EU-weites Leistungsschutzrecht sind, um weiterhin bei Suchmaschinen gelistet zu werden und auch um zwischen großen Konkurrenten eine gewisse Reichweite erzielen zu können.

GegnerInnen mobilisieren in letzter Minute

Noch im Juli soll im Plenum des Europäischen Parlaments darüber entschieden werden, ob man mit den Mitgliedsstaaten in Verhandlungen über die Maßnahmen tritt. GegnerInnen kündigten bereits an, bis zur Abstimmung kräftig zu mobilisieren. Angeblich werden die E-Mail-Posteingänge einiger Abgeordneter des Europaparlaments aktuell regelrecht mit Protestmails geflutet.

Hinweis: Der Absatz mit der Kritik von Kunst- und Musikschaffenden wurde nachträglich hinzugefügt.

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