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Die Angeklagten am Mittwoch, 4. Juli 2018, vor Beginn des Prozesses gegen Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) am Grazer Straflandesgericht.

APA/STRINGER/APA-POOL

Auftakt zum Identitären-Prozess in Graz

17 Mitgliedern oder SympathisantInnen der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) wird Verhetzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Heute war der erste Prozesstag in Graz.

Von Irmi Wutscher

Monatelang wurde ermittelt, Ende April kam dann die Anklage: 17 Mitglieder bzw. SympathisantInnen der rechtsextremen „Identitären Bewegung Österreichs“ (IBÖ) werden angeklagt – zum einen wegen konkreten einzelnen Taten, etwa, dass sie eine Lehrveranstaltung gestürmt oder ein Transparent auf dem Büro der Grünen entrollt haben. Zum anderen wird ihnen auch Verhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Wie lauten die Vorwürfe genau und warum wendet die Staatsanwaltschaft Graz diese beiden Tatbestände an?

Der Knackpunkt ist Verhetzung

Heute wurde das Verfahren eröffnet gegen 16 Männer und eine Frau, alle Mitglieder oder SympathisantInnen der Identitären Bewegung Österreichs. Es geht um mehrere Einzeltaten: Transparente entrollen, eine Lehrveranstaltung stören, in einem Fall Sachbeschädigung. „Diese Taten sind für sich nicht besonders weltbewegend“, sagt der Wiener Anwalt Clemens Lahner.

Sondern es gehe vor allem darum, dass die Transparente, die die Identitären aufgehängt haben, Parolen gegen Musliminnen und Muslime oder gegen Integration enthalten, also dass die Aktionen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen gerichtet waren. „Der Knackpunkt ist bei dieser Anklage also der Tatbestand der Verhetzung“, sagt Clemens Lahner und zitiert aus dem Gesetzestext: „Paragraf 283 Strafgesetzbuch, da heißt es unter anderem: Wer auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Religionsgemeinschaft aufruft oder zu Hass gegen sie aufstachelt bzw. wer in der Absicht die Menschenwürde anderer zu verletzen, diese Menschen in der öffentlichen Meinung verächtlich macht oder herabsetzt, der begeht Verhetzung.“ Der Strafrahmen beträgt hier bis zu zwei Jahre.

Das sehen die Ankläger in den Aktionen der Identitären gegeben. So sagte der Staatsanwalt heute in seinem Eröffnungsplädoyer: „Ihre Motivation ist auf Hass ausgerichtet. Sie können in Österreich links, linkslinks, rechts, östlich oder westlich sein, das ist egal, aber Sie dürfen nicht hetzen.“ Die Verteidigung, die nach dem Staatsanwaltschaft zu Wort kommt, sieht das anders: Hier gehe es um Meinungsfreiheit, um provokanten Aktionismus, aber nicht um Hetze.

Außerdem: kriminelle Vereinigung

Zusätzlich zum Vergehen der Verhetzung wirft die Anklage den Identitären die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Auch hier zitiert Clemens Lahner das Strafgesetzbuch: „Das sind mehr als zwei Personen, die sich für längere Zeit zusammenschließen, mit dem Vorsatz, Verbrechen oder Vergehen zu begehen. Darunter fällt zum Beispiel auch Verhetzung“.

2016 wurde bei einer Novellierung dieses Gesetzes Verhetzung als Tathintergrund für die Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgenommen, sagt der Linzer Strafrechtler Alois Birklbauer zur Wiener Zeitung: „Der Hintergrund war, dass man rechtsextreme Gewalt und Agitation, die aber am Verbotsgesetz vorbeischrammt, rechtlich belangen kann."

Im Anklageplädoyer heute spricht der Staatsanwalt die straffe, hierarchische Organisation der Identitären an, aber auch das Geldverdienen mit Propagandamaterial: „Durch ständiges Präsentieren wird immer mehr aufgestachelt“, wird der Staatsanwalt in der APA zitiert. Er meint damit, dass die Taten der Identitären im Internet immer wieder zu sehen seien. Das wiederum kurble den Umsatz des Merchandise-Vertriebes an. Der Staatsanwalt sprach von sechsstelligen Euro-Beträgen, die pro Jahr eingenommen werden.

Die Angeklagten am Mittwoch, 4. Juli 2018, vor Beginn des Prozesses gegen Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) am Grazer Straflandesgericht.

APA/STRINGER/APA-POOL

Besteht die Gefahr eines „Gesinnungsstrafrechts“?

Die Verteidigung der 17 Beschuldigten sieht heute in ihrem ersten Statement die Vorwürfe an den Haaren herbei gezogen. Man wolle der IBÖ einen Strick drehen und sie mundtot machen, so ihr Anwalt laut APA.

Im Vorfeld haben auch einige Rechts-ExpertInnen Kritik geübt an der Anwendung des so genannten Mafiaparagrafen gegen die Identitären. Der Justizsprecher der SPÖ, Hannes Jarolim, und die Justizsprecherin der NEOS, Irmgard Griss, sowie der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk befürchten, dass hier ein so genanntes „Gesinnungsstrafrecht“ angewandt wird. Also dass Menschen wegen ihres politischen Aktivismus vor Gericht gestellt werden. JournalistInnen ziehen hier sogar eine Parallele zum Tierschützerprozess.

„Man muss schon aufpassen, dass ein Mensch nicht vor Gericht gestellt wird, nur wegen seiner politischen Meinung“, sagt Clemens Lahner dazu. „Es wurde hier der Vergleich mit dem Tierschützerprozess gezogen, wo Menschen angeklagt wurden, in Wahrheit wegen der Teilnahme an Demonstrationen, gegen Pelzhandel zum Beispiel“. Zum Prozess gegen die Identitären gäbe es hier aber einen eindeutigen Unterschied, so Lahner: „Denen wird ja nicht die Teilnahme an Demonstrationen vorgeworfen, sondern der Vorwurf lautet, dass ihre öffentlichkeitswirksamen Aktionen den Zweck verfolgen, zu Gewalt gegen eine Religionsgemeinschaft aufzurufen, zum Hass aufzustacheln. Das würde die Grenze zum Strafrecht überschreiten.“ Das zu ermitteln sei nun die Aufgabe des unabhängigen Gerichts: „Ich kenne den Akt nicht im Detail, die bekommen hoffentlich ein faires Verfahren und ein Gericht wird das entscheiden.“

19 Prozesstage sind jetzt in Graz anberaumt. Der Prozess wird also frühestens Ende Juli beendet sein. Nächsten Montag werden die ersten Zeugen befragt.

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