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Demo gegen Upload Filter

APA/dpa/Paul Zinken

Erich Moechel

Copyright-Showdown im EU-Parlament am Dienstag

Um Änderungen in letzter Minute zu verhindern, soll die umstrittene Richtlinie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich am Dienstagmorgen in Straßburg diskutiert und zu Mittag bereits abgestimmt werden.

von Erich Moechel

Nach den europaweiten Demonstrationen gegen Upload-Filter am Wochenende geht die Copyright-Richtlinie nun ins Finale. Mit Dienstag Mittag wurde der frühestmögliche Abstimmungstermin gewählt, der Ausgang ist völlig ungewiss. Durch alle Fraktionen des EU-Parlaments zieht sich derselbe tiefe Riss, im Lager der Befürworter machten sich zuletzt Erosionserscheinungen breit.

Berichterstatter Axel Voss hatte noch einmal in die parlamentarische Trickkiste gegriffen und die Richtlinie neu nummeriert. Die „Upload-Filter“ - Artikel 13 seit dem Erstentwurf - stehen nun in Artikel 17. Die Demonstrationen fanden dennoch unter dem gewohnten Hashtag #Artikel13 statt.

Artikel 17

Public Domain

Der nunmehrige Artikel 17 in der Letztfassung des Richtlinientexts. Die markierte Passage gilt grundsätzlich für alle Internet-Unternehmen, zwar gibt es Ausnahmen, der Rahmen ist dabei so eng gesetzt, dass nach kaufmännischen Gesichtspunkten kein europäisches Unternehmen Chancen in diesem Geschäftsfeld haben wird (siehe unten).

Das voraussichtliche Prozedere

Aktuell dazu in ORF.at

Der letzte Stand der Dinge am Wochenende war, dass die Sitzung am Dienstag um neun Uhr früh іn Straßburg mit der Debatte zum Thema Copyright eröffnet wird. Die Abstimmung ist dann gleich danach für 12:30 Uhr angesetzt. Das ist ungewöhnlich, denn gerade bei großen und umstrittenen Gesetzesvorhaben wird praktisch immer erst am Tag danach abgestimmt, und zwar aus praktischen Gründen.

Sehr oft gibt es Änderungen in letzter Minute und die müssen dann vor der Abstimmung noch in den Text. Diesmal sollen durch das Prozedere Änderungen offenbar ausgeschlossen werden. Die ersten beiden Anträge, die zur Abstimmung stehen, verlangen jedenfalls die Streichung von Artikel 17 (ehedem 13). Diese Agenda ist allerdings mit Vorsicht zu betrachten, weil Änderungen - ebenfalls aus praktischen Gründen - oft unumgänglich sind.

Demo gegen Upload Filter

APA/dpa/Markus Scholz

Etwa ein Drittel der Teilnehmer an den Demonstrationen war noch gar nicht wahlberechtigt, sehr viele davon waren YouTuber, die allesamt bereits auf Erfahrungen mit den Fehlerraten von Googles „Content ID“-Filtersystem zurückgreifen können. Dort werden täglich legale, selbstgedrehte Videos geblockt und erst nach Stunden oder Tagen der Reklamation manuell freigeschaltet.

Bröckelnde Fronten

"Das Ausmaß der Proteste hatte sich schon vor zwei Wochen abgezeichnet. Nachdem die Gegner von der Kommission als „Mob“ und „Bots“ beschimpft worden waren, kam es in mehereren deutschen Städten zu spontanen Protestkundgebungen mit tausenden Teilnehmern.

Die sichtliche Nervosität der Befürworter, angeführt von Berichterstatter Axel Voss, hat gute Gründe. Zuletzt bröckelte ihre Front und zwar innerhalb der eigenen, konservativen Fraktion. Am Freitag hatte der Vorsitzende der polnischen Konservativen (Platformy Obywatelska) Michal Boni angekündigt, dass Polens EVP-Mitglieder gegen die gesamte Richtlinie stimmen würden, wenn Artikel 13 (jetzt 17) nicht gestrichen werde.

Polen stellt hinter Deutschland das größte Kontingent an konservativen MEPs, auch die EVP-Mitglieder aus Tschechien, Schweden und Luxemburg sind offenbar auf diesem Kurs. Während der Demonstrationen am Samstag tagte auch der Parteivorstand der deutschen Sozialdemokraten und sprach sich dann plötzlich gegen Upload-Filter aus. Die hatte man bis jetzt mitgetragen, obwohl im Koalitionsabkommen mit der CDU bereits eine klare Ablehnung von Filtern enthalten ist.

Satire über Artikel 13 Copyright Demo

Public Domain

Der Vorsitzende der CDU/CSU im EU-Parlament hatte via Bild-Zeitung die Falschmeldung verbreitet, die Demonstranten würden über „sogenannte NGOs“ von „Silicon Valley“ mit 450 Euro für die Demonstration bezahlt.Nur Stunden später ging die Spaßdomain sogenannte-ngo.de ans Netz. Die Aufklärung darüber ist unter „Wichtige Infortmationen“ versteckt.

Einstürzende Geschäftsmodelle

Im Jänner hatte die Filmindustrie eine neue Revision von Artikel 13 erzwungen. Das war die Basis für den aktuellen Text

Zu dieser Meinungsbildung haben nicht nur die Demonstrationen und der Aufstand der YouTuber beigetragen, sondern ökonomische Argumente. In praktisch allen EU-Staaten sind die netzpolitischen Sprecher auch der konservativen Parteien gegen diese Pläne zur verpflichtenden Upload-Filterung. Wie die ISPA in Österreich treten auch die IT-Sektionen der Wirtschaftskammern dagegen auf, denn durch Artikel 13 (Uploadfilter, jetzt Artikel 17) werden de facto alle Geschäftsmodelle, die irgendeine Art von öffentlicher Interaktion der User enthalten, für EU-Firmen zu gefährlich.

Europas ignorierte Internetwirtschaft

Ende Oktober 2018 konnte die starke Opposition im EU-Ministerrat erst nach längeren Verhandlungen überzeugt bzw. überstimmt werden.

Am Mittwoch hatten sich 130 europäische Cloud- und Service-Provider vor allem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in einem offenen Brief an das EU-Parlament beschwert. Tenor des Schreibens ist, dass die wichtigsten Geschäftsfelder im Internet für die kleinteiligen europäischen Firmen wegfallen werden. Das gilt für Foren aller Art: Wann immer Links mit Titel zu kommerziellen Presseprodukten dort auftauchen, kann das für den Betreiber kostenpflichtig werden (Artikel 11).

Screenshot Pornhub.com

Pornhub.com

Wenn auch der Weltmarktführer bei Pornographie im Netz plötzlich politisch gegen Filter argumentiert, ist das bezeichnend für die Breitenwirkung der geplanten Maßnahmen.

Sachdienliche Informationen, Metakritiken et al. können hier sicher verschlüsselt und anonym beim Autor eingeworfen werden. Wer eine Antwort will, sollte eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Eine Uploadfunktion für Dateien wiederum wird schlagend, sobald das Unternehmen drei Jahre existiert oder 10 Millionen Euro umsetzt. Dann müssen entweder nicht näher spezifizierte Generallizenzen für alle Medien gelöst werden und zwar in jedem EU-Land, in dem das Unternehmen tätig ist. Oder es muss ein Filtersystem installiert werden. Wenn nur eines dieser Medien eine Lizenzerteilung für eine solche Plattform grundsätzlich verweigert, dann muss die Plattform zusätzlich auch Filter für sämtliche Uploads installieren. Nicht nur für Start-Ups heißt das ganz einfach, dass man solche Internetprojekte in Europa gar nicht erst beginnen wird.

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