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APA/AFP/Kirill KUDRYAVTSEV

Personalisierte Werbung auf Insta und Facebook ist illegal

Viereinhalb Jahre nach einer Beschwerde von Datenschutzaktivist Max Schrems und seiner NGO noyb erklärt der Europäische Datenschutzausschuss die Praxis des Internetkonzerns Meta, Instagram-, Facebook- oder WhatsApp-User*innen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung personalisierte Werbung anzuzeigen, für illegal. Das könnte das Aus für sein Geschäftsmodell in Europa bedeuten.

Von Simon Welebil

Persönliche Daten sind der große Schatz, den es im Internet zu heben gibt. Mit diesen Daten kann den User*innen personalisierte Werbung angezeigt werden, die viel zielgerichteter und deshalb auch wertvoller, weil teurer zu verkaufen ist.

Die großen Webkonzerne wie Alphabet (Google) und Meta (Instagram, WhatsApp, Facebook) haben Unsummen mit den persönlichen Daten ihrer User*innen verdient, die sie in riesigen Mengen gesammelt, ausgewertet und für Werbezwecke genutzt haben.

Genaueres zum Ablauf der Beschwerde und was diese Entscheidung für Meta bedeuten könnte, erklärt Max Schrems auch in einem Video auf noyb.eu.

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die 2018 in Kraft getreten ist, sollte dem Datensammeln der Konzerne einen Rahmen verpassen und den Nutzer*innen mehr Mitspracherechte geben. Sie sollten aktiv zustimmen müssen, wenn ihre persönlichen Daten etwa für personalisierte Werbung genutzt werden sollten. Meta hat die Bestimmungen der DSGVO aber bisher recht kreativ ausgelegt, sagt Datenschutzaktivist Schrems.

Meta habe etwa beschlossen, gar nicht nach einer Einwilligung zu fragen, sondern diese in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verschieben, quasi ins Kleingedruckte, das niemand wirklich liest. Das hätten sie dann einen Vertrag genannt und seien der Meinung gewesen, dafür würden die ganzen Regelungen für die Einwilligung in der DSGVO nicht gelten: „Also zum Beispiel, dass ich eine Option haben muss und dass ich auch die Möglichkeit haben muss, meine Einwilligung wieder zurückzuziehen.“

Dieses Konstrukt habe Meta in Abstimmung mit der irischen Datenschutzbehörde entworfen, die für das europäische Geschäft des Meta-Konzerns zuständig ist. Schrems hat mit seiner NGO noyb schon 2018 dagegen Beschwerden bei den zuständigen Datenschutzbehörden eingelegt.

Die irische Datenschutzbehörde ist jetzt offenbar im Zuge dieses Verfahrens von den anderen europäischen Datenschutzbehörden überstimmt worden, wie das „Wall Street Journal“ berichtet. Die bisherige Praxis von Meta ist damit im Europäischen Datenschutzausschuss für illegal erklärt worden. Das heißt: Wenn ich Insta oder Facebook nutze, muss ich immer die Möglichkeit haben, mich jederzeit gegen personalisierte Werbung entscheiden zu können, sagt Schrems. Eine positive Nachricht für Social-Media-User*innen also. Aber was bedeutet das nun für Meta?

„Es ist zu einem gewissen Grad das Aus für das Geschäftsmodell in Europa“, so Schrems. Zwar gebe es immer noch die Möglichkeit, dass User*innen in personalisierte Werbung einwilligen, anstatt dass sie zufällige Werbungen angezeigt bekommen, aber viele werden das nicht machen.

Apple hat vor einem Jahr auf seinen iPhones eine Tracking-Transparenzinitiative umgesetzt. iPhone-User*innen wurden dabei gefragt, ob sie Werbetracking wollen. Viele von ihnen haben das verständlicherweise abgelehnt. Meta hat deren Nutzerdaten nicht mehr bekommen, was dem Konzern Milliarden an Werbeerlösen gekostet hat. Dasselbe könnte sich nun wiederholen, sobald die Entscheidung des Datenschutzausschusses in Kraft tritt. Oben drauf kommt ziemlich sicher auch noch eine saftige Strafe. Wie hart beides Meta trifft, kann man sowohl am Börsenkurs der Aktie sehen als auch daran, dass Meta gerade Zehntausende Beschäftige kündigt.

Schrems freut sich über den Erfolg seiner Beschwerde. Abgeschlossen ist sein Engagement für mehr Datenschutz aber noch lange nicht. Mit seiner NGO noyb hat er noch über 100 Beschwerden gegen Meta offen.

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