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Erich Möchel

Eine Copyrightstudie wurde vertuscht, jetzt wackeln Upload-Filter

Eine Studie mit 30.000 Interviews in sechs EU-Staaten zum Kaufverhalten im Netz verschwand unter Ex-Digitalkommissar Günther Oettinger in der Schublade, weil ihre Ergebnisse nicht zu den Coyprightplänen passten. Im EU-Ministerrat bezweifelt nun auch Deutschland die Legalität von Uploadfiltern.

von Erich Möchel

Das derzeitige Gerangel um die geplante neue Copyrightregelung wird gleich um zwei aktuelle Facetten bereichert. Wie aus einem internen Dokument des EU-Ministerrats vom Montag hervorgeht, hat sich Deutschland nun den Bedenken sechs weiterer Mitgliedsstaaten angeschlossen. Konkret geht es darum, ob verpflichtende Uploadfilter für Publikumswebsites überhaupt mit bestehendem EU-Recht vereinbar sind. Die deutsche Internetindustrie befürchtet nämlich, durch die geplante Filterpflicht aus dem Geschäft gedrängt zu werden.

Zeitgleich kam eine umfassende Studie ans Tageslicht, die der EU-Kommission offenbar als Basis für die Copyrightnovelle dienen sollte. Das ist aber nicht passiert: die gerade fertige Erhebung von Konsumgewohnheiten und Kaufverhalten im Netz verschwand unter dem 2015 angetretenen EU-Kommissar Günther Oettinger in den Archiven. Die Ergebnisse stützen nämlich keine der Prämissen, die dem umstrittenen Kommissionsentwurf zur Copyrightrichtlinie zu Grunde liegen.

Günther Oettinger

EMMANUEL DUNAND / AFP

Eine der ersten Amtshandlungen als frischgebackener Digitalkomissar war es, die im Mai 2015 fertiggestellte Studie aus dem eigenen Hause geräuschlos zu verräumen. Bei der Präsentation der Copyrightnovelle im November 2016 war Oettinger bereits abberufen

30.000 Interviews in sechs Staaten

Erst eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz der Abgeordneten Julia Reda (Piraten/Grüne) holte die 300 Seiten starke Studie nun aus der Versenkung. Allein vom Sample her - Interviews mit 30.000 Personen in sechs EU-Mitgliedsstaaten - dürfte es die umfangreichste aktuelle Studie zum Online-Konsumverhalten europäischer Internetbenutzer überhaupt sein.

Davor hatten sechs Mitgliedsstaaten ein Rechtsgutachten beantragt, ob die geplante Vorab-Filterpflicht für alle Uploads in Soziale Netze mit EU-Recht überhaupt kompatibel sei.

Sie stammt vom „Chief Economist Team“ der EU-Kommission und ist sowohl vom Ansatz, als auch von den gestellten Fragen her eine Marktstudie, wie sie normalerweise große Unternehmen in Auftrag geben, um Strategien für einen bestimmten Markt zu entwickeln. Naturgemäß dreht sich dabei alles um das Kaufverhalten und die Motive potenzieller Kunden. Im Speziellen geht es um die Frage, wie sich „Piraterie“ - also nichtautorisierte Downloads von Filmen, Serien oder Musik - auf die Umsätze der Unterhaltungsindustrie auswirken.

Text

gemeinfrei

Die Studie wurde im Mai 2015 nur kommissionsinternin kleinem Kreise vorgestellt, danach verschwand sie.

Die Methodik der Studie

Um hier statistisch signifikante Resultate zu erhalten, haben die EU-Wirtschaftsweisen keinen Aufwand gescheut. Zu den 30.000 Interviews mit 40 detaillierten Fragen und einem Abriss der jeweiligen rechtlichen Situation in Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Polen, Schweden und Spanien, wurden zehn vergleichbare Marktstudien zum Thema herangezogen. All das wurde mit Statistiken von Kommission und Interessensverbänden der Unterhaltungsindustrie abgeglichen, und das eben nicht von irgendeinem Institut, sondern von den eigenen Fachleuten, auf deren Empfehlungen die wirtschaftsstrategischen Entscheidungen der EU-Kommission basieren.

Anfang Juni wurden im Binnenmarktausschuss sämtliche Änderungen an der Novelle durch vorangegangen Ausschüsse revidiert, der ursprüngliche Kommissionsentwurf wurde noch verschärft.

Nur Hollywood-Blockbuster betroffen

Ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen nichtautorisierten Downloads von Copyright-geschütztem Material und entgangenen Umsätzen der Unterhaltungsindustrie im Netz wurde nur in einem einzigen Punkt von vielen nachgewiesen: In der sogenannten „Blockbuster“-Kategorie – das sind die Top 10 Hollywoodfilme der Saison und neuerdings auch TV-Serien, allesamt aus den USA. In dieser Kategorie entgehen der Industrie tatsächlich statistisch nachweisbare Umsätze, und zwar in der Höhe von maximal fünf Prozent.

Dass passt so gar nicht zu den bombastischen Zahlen, die von den Lobbys der Filmindustrie Jahr für Jahr als Verluste präsentiert werden und hat zudem viel mit dem Geschäftsmodell der Industrie zu tun, das aus analogen Zeiten stammt. Gerade Hollywood-Blockbuster starten aus Marketinggründen grundsätzlich zuerst in den USA und zeitversetzt dann auf den anderen großen Märkten. Einem Teil dieser fünf Umsatzprozente, die der Industrie durch nichtautorisierte Kopien verlorengehen, liegt also auch ein anderes Motiv zu Grunde, als dafür nicht bezahlen zu wollen: Diese Filme sind auf anderen Märkten noch monatelang nicht legal zu sehen, während die Marketinghype aus den USA dafür längst herüberschwappt.

Julia Reda

Gemeinfrei

MEP Julia Reda, die einzige Piratin in der grünen Fraktion, hat die Studie zwei Jahre nach deren Schubladisierung wieder ausgegraben

Studienergebnisse, Oettingers Pläne

Ende April hatte der Kulturausschuss mit überraschend großer Mehrheit gegen Upload-Filter gestimmt. Dafür bekräftigte man die Notwendigkeit eines Leistungsschutzes für Verleger.

Dieser Nachweis eines statistisch signifikanten Zusammenhangs zwischen EU-weiten Konsumgewohnheiten und den Umsätzen der Unterhaltungsindustrie im Topsegment der Filmvermarktung deckt sich auch ziemlich genau mit den Download-Rankings der nichtautorisierten „Tauschbörsen“ in den letzten fünfzehn Jahren. Als Basis für die von Günther Oettinger vor seinem Abgang als Digitalkommissar noch präsentierte neue Copyrightrichtlinie, die aus der Perspektive europäischer Printverlage erstellt wurde, sind die Ergebnisse der Studie nicht geeignet.

Sieben EU-Staaten, dieselben Einwände

Die erst am Montag dem Ministerrat vorgelegten und am Dienstag bereits geleakten Einwände der deutschen Delegation gegen den aktuellen Stand des Entwurfs betreffen ebenfalls Partikularinteressen, allerdings eines anderen Wirtschaftsektors. Die gegen die Marktmacht der US-Internetgiganten schwach aufgestellte deutsche Internetwirtschaft befürchtet durch die verlangten, enorm aufwändigen Systeme zur Vorabfilterung und Kontrolle aller benutzergenerierten Inhalte völlig aus dem Geschäft gedrängt zu werden.

Text

gemeinfrei

In dieser Passage aus dem geleakten Ministerratspapier tritt die Handschrift der Industrie deutlich hervor. Hier wird die E-Commerce-Richtlinie als Argument herangezogen, die anderen sechs Staaten beriefen sich hingegen vorrangig auf die EU-Charta, also auf Grund- und Menschenrechte.

Mitte März hatte der Rechtsausschuss mit der Demontage des Kommissionsentwurfs begonnen. Die - sehr kritische - Berichterstatterin des Parlaments, Therese Comodini Cachia (EPP), wurde daraufhin abgezogen.

Über solche Filtersysteme verfügen nur Facebook, Google, Apple und ein Handvoll andere US-Konzerne. Die Filter funktionieren derzeit im Wesentlichen ähnlich wie Anti-Virus-Scanner, die nach bereits bekannten „Virensignaturen“ suchen. Statt nach bestimmten Textsequenzen im Code von Schadsoftwares zu suchen, versehen die Upload-Filter Videos mit digitalen Wasserzeichen, die mit einer Datenbank aus bekannten Videosignaturen angeglichen werden. Damit lassen sich alle Kopien desselben Films etwa von Youtube gleichzeitig löschen.

Die nächsten zu erwartenden Schritte

Die deutsche Delegation beruft sich auf die E-Commerce-Richtlinie von 2002, die Provider ausdrücklich haftungsfrei von den Inhalten stellt, die Kunden auf ihre Plattform laden. Dem widerspricht eine solche Filterpflicht vorab natürlich, auch wenn die Kommission die geplante Regelung zur „Ausnahme“ erklärt hat, weil sie nur bestimmte Teile der Internetindustrie betreffe.

So hanebüchen faktenwidrige Argumente kommen eher selten aus der Kommission, sie sind aber dann gehäuft zu hören, wenn eine geplante Regelung in ernsthafte Schwierigkeiten gerät. Unklar ist jetzt, wie es weitergeht. Ob der Ministerrat nämlich nun das von sieben Staaten verlangte Gutachten seiner Rechtsabteilung abwartet, oder ob eine Ratsversion mit Vorbehalten bezüglich Artikel 13 erstellt wird. Die kommt dann in den Rechtsauschuss des Parlaments,·der aus der eigenen und der Ratsversion einen sogenannten Kompromiss erstellt, über den danach im Plenum abgestimmt wird.

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