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Krisenwohnzentrum gilt für die Mindestsicherung als WG

In Krems hat die Deckelung der Mindestsicherung in Niederösterreich zu dem absurden Fall geführt, dass einer Frau, die in eine Krisenwohnzentrum ziehen musste, die Mindestsicherung gekürzt wurde.

Von Irmi Wutscher

Die Mindestsicherung ist ein heiß umstrittenes Thema im Wahlkampf und eines, mit dem besonders gut Ressentiments geschürt werden können. Gerne werden zwischen Flüchtlingsfamilien und österreichischen Pensionistinnen Vergleiche gezogen.

Weil man aber nicht einfach nur Flüchtlingen die Mindestsicherung kürzen kann – das wäre Diskriminierung – wird allgemein an der Mindestsicherung herumgeschraubt. Diese ist ist Landessache und so haben viele Bundesländer in letzter Zeit Kürzungen oder Einschränkungen beschlossen. In Niederösterreich zum Beispiel gibt es seit 1. Jänner die sogenannte Deckelung der Mindestsicherung. Das bedeutet, wenn mehr als eine Person in einem Haushalt Mindestsicherung bezieht, dann darf der Haushalt insgesamt nicht mehr als 1.500 Euro bekommen.

Das hat in Krems zu dem absurden Fall geführt, dass einer Frau, die in ein Krisenwohnzentrum ziehen musste, die Mindestsicherung gekürzt wurde.

Krisenwohnheim = Wohngemeinschaft?

Die Frau aus Krems musste im Juni ins Krisenwohnzentrum Lilith einziehen, weil ihr Vermieter Eigenbedarf an der Wohnung anmeldet hat und sie mit den 844 Euro, die sie als Mindestsicherungsbezieherin bekommt, so schnell keine andere Wohnung gefunden hat. Nachdem sie dort eingezogen ist, erhält sie einen Bescheid von der Stadt Krems:

Für Sie gilt daher ab 1.6.2017 der Mindeststandard für eine volljährige Person, die mit anderen volljährigen Personen im gemeinsamen Haushalt lebt. Weiters greift die Deckelung der Mindestsicherung.

Die Mindestsicherung wird von der Stadt auf 226 Euro gekürzt, weil sie mit anderen zusammenlebt.

„Absurd", sagt Margarete Purkarth, Sozialarbeiterin beim Krisenwohnraum Lilith: „Die Frauen, die bei uns wohnen, sind einander fremd und befinden sich nur zufällig am selben Ort zur selben Zeit. Sie wohnen auch nicht ganz freiwillig hier. Es gibt keine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen, die hier wohnen. Es ist auch keine Versorgungsgemeinschaft, weil jeder Frau hat ihr eigenes Essen!“

Der Krisenwohnraum Lilith ist dafür da, dass obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Frauen eine Zeitlang unterkommen können um ihr Leben zu ordnen. Neun Monate, in Einzelfällen bis zu einem Jahr können sie bleiben. Das Projekt wird vom Land Niederösterreich unterstützt, 20 Prozent des Budgets muss der Verein selbst aufbringen – in dem er von den BewohnerInnen Miete einhebt. „Wir haben eine Auslastung von 72 Prozent – wir könnten auch 100 Prozent haben. Aber es zieht ja keine ein, wen sie danach ärmer ist als vorher!“

Lösung „Hilfe für besondere Lebenssituationen“

Eigentlich gibt es eine Vereinbarung mit dem Land Niederösterreich, dass der Krisenwohnraum nicht unter die Deckelung fallen soll und dass es eine gewisse Subvention geben soll, die die gekürzte Mindestsicherung aufstockt. Deswegen legen die Betreuerinnen des Krisenwohnraums Protest ein – es dauert aber Monate bis es eine Antwort gibt.

Seit zwei Tagen gibt es einen Lösungsvorschlag von der Abteilung Soziales des Landes Niederösterreich: „Es ist Vorsorge für vier Notwohnungen getroffen worden, die von so einer Möglichkeit betroffen sein können. Es ist hier eine Vertragsänderung vorgenommen worden, wo ausdrücklich die Regelung aufgenommen wurde, dass in solchen Fällen der Differenzbetrag berechnet wird und dann als ‚Hilfe in besonderen Lebenslagen‘ den betroffenen Frauen zur Verfügung gestellt wird“, sagt Martin Wancata vom Land Niederösterreich.

Der fehlende Teil der Mindestsicherung soll also mit einer besonderen Beihilfe ergänzt werden. Berechnen und Abwickeln sollen das die Trägervereine der Notwohnungen. Beim Krisenraum Lilith berät man derzeit, ob und wie man diesen Vorschlag umsetzen kann.

Rechtsanspruch auf soziale Absicherung fehlt

Der Fall zeigt auf, wie schnell solche Kürzungen zu Härtefällen führen können. 4 Monate musste die Betroffene mit 226 Euro auskommen, der Krisenwohnraum Lilith hat sie unterstützt. Nun gibt es zwar die Möglichkeit dieser „Hilfe in besonderen Lebenslagen“. Aber ein Rechtsanspruch auf Soziale Sicherung, wie das die Mindestsicherung sein sollte, ist das nicht. „Die Mindestsicherung ist ja ein Rechtsanspruch, das wird damit unterhöhlt. Und macht die Frauen zu Almosenempfängerinnen“, ärgert sich Margarete Purkhardt.

Sowohl FPÖ als auch ÖVP fordern im Wahlkampf, dass es eine Deckelung der Mindestsicherung von 1.500 Euro für ganz Österreich geben soll. Dass das passiert, ist aber sehr unwahrscheinlich: seit vielen Jahren können sich die Länder nicht auf eine einheitliche Regelung der Mindestsicherung einigen. Aber in Wahlduellen wird das Thema Mindestsicherung wahrscheinlich weiter vorkommen.

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