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Österreichisches Parlament

CC BY-SA 3.0 von Peterwuttke~commonswiki https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Austria_Parlament_Front-Ausschnitt.jpg

Das Parlament setzt bei Gesetzesentwürfen jetzt auf „Likes“

Der Ruf nach „mehr direkter Demokratie“ ist laut. Das Parlament ist diesem nachgegangen und bietet jetzt die Möglichkeit, sich online per Mausklick an der Gesetzgebung zu beteiligen. Doch (wem) bringt diese Änderung eigentlich etwas?

Von Nadine Abena Cobbina

Sich über Gesetze aufregen, sobald sie beschlossen sind, ist die eine Sache. Sie zu verhindern oder dem Nationalrat einen Hint zu geben, dass das Überlegte vielleicht doch nicht zur Umsetzung gelangen sollte, die andere. Unseren Senf zu neuen Gesetzesvorschlägen von Ministerien, also den Ministerialentwürfen, dazugeben, das sollen wir ja schon immer. Unsere Meinung, also die, der Bürgerinnen und Bürger, soll jetzt mehr Gewicht und Bedeutung im Gesetzgebungsprozess bekommen. Und zwar durch das „Zustimmen“ oder „liken“ von abgegebenen Stellungnahmen. Es sei eine „direkte und einfach zugängliche Beteiligungsform am demokratischen Prozess“. #ansichtssache.

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Screenshot parlament.gv.at

Wer kann zu einem Gesetzesentwurf Stellung beziehen oder liken?

Alle, die auch wahlberechtigt sind, können auf der Internetseite des Parlaments eine Stellungnahme zu einem Ministerialentwurf abgeben. Diese sollte mit vollständigem Namen, kann aber auch auch anonym hochgeladen werden. Angezeigt werden alle öffentlichen Kommentare, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen und solange sie nicht der „Würde des Nationalrats widersprechen“. Selektiert werden sie laut Parlament nicht.

Da die Stellungnahme online erfolgt und es nicht einfach ist, sich auf der Website des Parlaments zurechtzufinden, betrifft diese BürgerInnen-Integration hauptsächlich webaffine Personen und wohlmöglich welche, die ihre Meinung auch online auf Kommentarseiten kund tun. Es ist eine Zusatzmöglichkeit. Weiterhin kann auf bisherige Möglichkeiten zurückgegriffen werden, Stellung zu beziehen. Ein Mail im besten Fall. „Wir haben auch noch Fax“, heißt es aus dem Parlament.

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Screenshot parlament.gv.at

Derzeit befinden sich vier Gesetzesentwürfe in der Begutachtungsfrist. Eines von ihnen unter dem Namen Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Kitzelt es in den Fingern, weil du zu einem Gesetzesentwurf deinen Senf dazu geben möchtest? Hier geht’s zu den Ministerialentwürfen

Das Paragrafen-Deutsch schockt schon im Titel. Non-Juristen wie mich kann das sicherlich leicht überfordern. Wer setzt sich auch gerne mit unverständlichen Paragrafen auseinander? Deshalb gibt es darunter eine Kurzinformation, die von help.gv.at hochgeladen wird, die die Änderungsvorschläge für jeden halbwegs verständnisvoll runterbricht.

Zu diesen Gesetzesentwürfen sollen dann Stellungnahmen abgegeben werden. Maximal 2.500 Zeichen dürfen diese haben. Längere, ausführlichere Kommentare sollen den Nationalrat auch per Mail oder Telefon erreichen.

Direkte Demokratie als Voting-Like-System mit Macken

Für Datenschützer Georg-Markus Kainz vom Verein quintessenz ist es ein unübersichtliches System: „Ich bekomme nicht direkt angezeigt, welche Stellungnahme mehrere Zustimmungen hat, man muss erst in jede einzelne klicken, um die Zustimmungen zu sehen.“ Und die anonym versendeten werden erst gar nicht angezeigt.

Das Problem: Das unübersichtliche System kann dazu führen, sich nicht die Mühe zu machen, sich vorhandene Stellungnahmen richtig durchzulesen, geschweige denn, den Gesetzesentwurf an sich. Das führt andersrum dazu, einen Like zu einem Kommentar abzugeben, obwohl dieser womöglich nicht auf den Gesetzesentwurf eingeht. Ein ähnliches Phänomen existiert ja bereits auf Facebook, wo obviously geliked und kommentiert wird, ohne gepostete Artikel zu lesen. Für Datenschützer Kainz enthalten Stellungnahmen auch „Fake-News“ und diese bekämen dann ebenso Zuspruch.

„Das Parlament sollte sich dafür öffnen, mit dem Bürger zu diskutieren.“ Georg-Markus Kainz

Wie sieht es mit einem Dislike-Button aus? Den gibt es nicht. Deshalb ähnelt das Ganze mehr einem Internet-Forum, als einer Möglichkeit der direkten Demokratie, so Kainz weiter.

Doch es gibt einen Unterschied zum Forum. Dort können Kommentare auch negativ bewertet werden. Auf der Parlamant-Website entstehe jedoch ein politischer Diskurs, um uns vom richtigen Gesetz fernzuhalten. Es gehe darum, uns mit Lesen und Posten zu beschäftigen und nicht darum, den Wählerwillen einzufangen. Für Kainz führe die Möglichkeit zu „liken“ zu nichts, da nicht garantiert sei, dass das etwas an den Gesetzestexten ändere.

Der eingeführte Like-Button dürfte große Interessensvertretungen freuen.

Eine offene Diskussion zu den Gesetzesentwürfen bietet uns das Parlament nicht. Jedoch ein verzerrtes Stimmungsbild, das auf der Parlaments-Website entseht. Eine Meinungs-Bubble der Leute, die ihre Leute dazu mobilisieren können, „irgendwelche Statements“ zu posten. Oder diese zu liken. Es entstehe jedoch der Eindruck, dass so die Mehrheit der Bevölkerung denke, so Kainz, der genau davor warnt.

Bei Themen wie Bildung, Verkehr oder auch Sozialleistungen flattern die Stellungnahmen nur so rein, sagt Katharina Klement aus der Parlamentsdirektion. Es sei gleich ersichtlich, ob eine Stellungnahme von einer Initiative oder Plattform angeboten werde, oder nicht. Ob diese jetzt von den Gesetzesmachern als gleichwertig mit einer individuellen Stellungnahme oder einer Zustimmung/einem „Like“ gesehen werden, ist ihr nicht klar. Das „liegt in der inhaltlichen Bewertung durch das jeweils zuständige Ministerium... Auch, welche Player es in welchem Verfahren gibt“.

Big Bosses bleiben Big Bosses

Große Organisationen, die die nötige Infrastruktur haben, eine Kampagne für oder gegen einen Gesetzesentwurf zu starten, werden wohl mit den meisten „Likes“ auf der Parlamant-Website punkten. Klement ergänzt, dass das nicht nur ein Problem beim erweiterten Begutachtungsverfahren sei, sondern ein generelles, welches im Zusammenhang mit direkter Demokratie oft angesprochen werde. Es gehe um die Frage, wie sich Bürgerinnen und Bürger zu solchen Interessensvertretungen verhalten.

Katharina Klement ergänzt, dass es ja nicht unbekannt sei, welche Player, welche Interressen hätten. Das zu beurteilen liege dann wieder in der der Hauptverantwortung der Bundesministerien.

Ob es etwas bringt, die Stellungnahmen zu liken, sei somit dahingestellt. Vielleicht lieber eine eigene Stellungnahme verfassen, bevor das falsche geliked wird...

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