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EPA/ RUNGROJ YONGRIT

So denkt Österreich über das Sicherheitspaket

Heute endet die parlamentarische Begutachtung für das Sicherheitspaket. Kommen Bundestrojaner, Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten und die “Vorratsdatenspeicherung neu”?

Von Christoph „Burstup“ Weiss

In der Begutachtungsphase des „alten“ Sicherheitspakets 2017 wurden 9000 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, NGOs und Behörden abgegeben - mehr als jemals für ein anderes Gesetz zuvor.

Beim „neuen“ Sicherheitspaket handelt es sich um eine türkis-blaue Überarbeitung des Pakets, das die frühere rot-schwarze Regierung beschließen wollte. Eingesetzt hatte sich dafür im Vorjahr vor allem der damalige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Jetzt ist Herbert Kickl (FPÖ) Innenminister und somit einer der Hauptverantwortlichen.

Eigentlich heißt das Sicherheitspaket „Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018“. Konkret sollen damit drei Gesetze geändert werden, nämlich die Strafprozessordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz sowie das Telekommunikationsgesetz.

Das neue Sicherheitspaket ist dem früheren Entwurf sehr ähnlich. Wesentliche Änderungen sind die jetzt hinzugefügte Anlassdatenspeicherung, die 2017 noch nicht vorgesehen war, sowie eine Erweiterung der Liste von Straftatbeständen, aufgrund derer eine Überwachung verschlüsselter Kommunikation mittels „Bundestrojaner“ erlaubt ist.

Wie schon im Vorjahr wurden auch diesmal sehr viele Stellungnahmen im parlamentarischen Begutachtungsverfahren abgegeben.

Aus für anonyme Wertkartenhandys

Die ISPA (Internet Service Providers Austria) äußert sich sehr kritisch hinsichtlich des geplanten Verbots anonymer SIM-Karten bzw. der Registrierungspflicht von Wertkartenhandys: „Die vorgeschlagene Registrierungspflicht stellt eine breitenwirksame Überwachung dar, die im Regierungsprogramm abgelehnt wird.“

Auch die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmBH (RTR) kritisiert die Registrierungspflicht: „Es besteht die Gefahr, dass einzelne, auf Prepaid-Produkte angewiesene Bevölkerungsschichten, vom Zugang zur Mobiltelefonkommunikation ausgeschlossen werden.“

Der virtuelle Handynetz-Betreiber Ventocom sagt zur Abschaffung anonymer SIM-Karten, die Maßnahme sei „gänzlich ungeeignet, den damit verfolgten Zweck (die Bekämpfung von Kriminalität bzw. die Erhöhung von Sicherheit) zu fördern.“ Die Maßnahme sei „nicht verhältnismäßig“, weil sie „mit einem massiven Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Staatsbürger verbunden wäre.“

Illustration Vorratsdatenspeicherung

HANS KLAUS TECHT / APA

Staatliche Schadsoftware

Noch häufiger kritisiert wird in der Begutachtung der „Bundestrojaner“, also der geplante Einsatz staatlicher Viren zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation auf Smartphones und Computern. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag bezeichnet das als „befremdlich“ und sieht „zahlreiche Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Bevölkerung“.

Das Institute for Parlamentarism, Security and Science schreibt, „dass es sich dabei um Schadsoftware handelt, die notwendig ist, um unbekannte Sicherheitslücken in IT-Systemen auszunützen“.

Anderer Meinung ist hier die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Wien. Sie schreibt, dass sie die Einführung dieser Maßnahme „ausdrücklich unterstützt“. Das Kommunikationsverhalten in der Gesellschaft habe sich in den letzten Jahren nachweislich verändert, wobei verschlüsselte Kommunikationsdienste ersichtlich an großer Bedeutung gewonnen hätten: „Wie jede gesamtgesellschaftliche Veränderung bringt ein solcher Wandel auch ein geändertes Verhalten im kriminellen Gesellschaftssegment mit sich. Schon aus diesem Grund muss der Gesetzgeber - wie auch schon früher – geänderten Modi operandi Rechnung tragen, um eine effiziente Strafverfolgung weiterhin zu gewährleisten.“

Kollateralschäden für die Sicherheit der Computer und Smartphones aller Bürgerinnen und Bürger würde die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Wien dafür wohl in Kauf nehmen.

Nicht so Amnesty International Österreich. Die NGO schreibt in ihrer Stellungnahme: „Wiewohl den staatlichen Sicherheitsbehörden Instrumente zur Verfügung gestellt werden müssen, um Kriminalität effektiv bekämpfen zu können, darf dabei nicht in Kauf genommen werden, dass durch nicht abschätzbare Nebenwirkungen die Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden.“

Die Fakultät für Informatik der Technischen Universität Wien schreibt: „Viele der im Vorschlag erwähnten Maßnahmen sind aus technischer Sicht kaum oder nicht im geforderten Ausmaß implementierbar; andere wiederum haben weitreichendere Auswirkungen auf die Sicherheit von Computersystemen als im Entwurf berücksichtigt.“

Vorratsdatenspeicherung neu?

Im Zentrum der Kritik steht auch die dem „Sicherheitspaket neu“ hinzugefügte Anlassdatenspeicherung. Für viele Kritiker ist sie eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, die durch österreichische und europäische Höchstgerichte als grundrechtswidrig eingestuft und daher gekippt wurde.

Die Datenschutzbehörde zerpflückt einzelne Paragraphen des Sicherheitspakets, in denen keine Einschränkung der Anlassdatenspeicherung auf schwere Straftaten vorgesehen ist. Die Datenschutzbehörde schreibt: „Nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 21. Dezember 2016 ist die Anordnung der gezielten und begrenzten Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten bzw. schwerer Kriminalität zulässig. Durch den Verweis auf §135 Abs.2 Z2 bis 4 ist zwar klargestellt, dass eine Anlassdatenspeicherung nicht zur Bekämpfung jedweder Straftat zulässig ist; dies gilt jedoch nicht soweit auf §76a Abs.2 verwiesen wird. Eine Einschränkung auf schwere Straftaten, wie sie bspw. §135a Abs.1 Z3 des vorliegenden Entwurfes vorsieht, ist der Regierungsvorlage nicht zu entnehmen.“

Der Gesetzesentwurf nehme außerdem die Anlassdatenspeicherung „als einzige Ermittlungsmaßnahme von der Prüfung und Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten aus“. Die Datenschutzbehörde kritisiert, dass eine Begründung dafür im Sicherheitspaket „nicht ersichtlich“ sei. „Angesichts der vom EuGH festgestellten Schwere eines derartigen Eingriffes erscheint jedoch eine entsprechende Kontrollbefugnis geboten.“

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck schreibt: „Dass eine derart dürftige Verdachtslage, die sich nicht einmal auf schwere Delikte beziehen muss, eine so weitgehende Verpflichtung zur Datenspeicherung auslösen soll, ist unseres Erachtens inakzeptabel.“

Die NGO Epicenter.Works (vormals AK Vorrat, also jene Organisation, die maßgeblich an der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den VfGH beteiligt war), sieht „neue Formen der anlasslosen Massenüberwachung“, die sie als „unverhältnismäßig und grundrechtswidrig“ abgelehnt.

Die Arbeiterkammer Wien sagt zum Sicherheitspaket: „Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um massive Eingriffe in die verfassungsmäßig gesicherten Grundrechte des Einzelnen, deren Verhältnismäßigkeit und damit Zweckmäßigkeit sowie Notwendigkeit an dieser Stelle bezweifelt wird.“

Die Wirtschaftskammer Österreich schreibt: „So ist es insbesondere beim Zugriff der Behörden auf Video- und Tondaten und dem Ausbau der Kennzeichenerkennungssysteme (betrifft alle Autobesitzer in Österreich) fraglich, ob die vorgesehenen Maßnahmen verhältnismäßig sind und nicht übermäßig in verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte (Recht auf persönliche Freiheit, Grundrecht auf Datenschutz) eingreifen.“

Unter Beobachtung:
Wie schwierig bzw. unmöglich es ist, in Wien spazieren zu gehen, ohne dabei ständig im Blickfeld von Kameras zu sein, habe ich hier beschrieben.

Video- und Tonüberwachung

Last but not least: Der im Justizministerium angesiedelte Verfassungsdienst hat Bedenken. Denn die Regierung will die optische und akustische Überwachung von Personen ausweiten. Die Behörden sollen Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt (Verkehrsbetriebe, Flughafen, Bahnhof), bekommen. Es sei fraglich, so der Verfassungsdienst, ob die Gründe für eine Herausgabe von Bild- und Tonaufnahmen von öffentlichen Orten ausreichend begrenzt seien.

Nach dem Ende der Begutachtungsphase mit dem heutigen Tag kommt das Sicherheitspaket in den Ministerrat und könnte noch vor dem Sommer vom Parlament beschlossen werden.

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