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Erich Moechel

EU-Parlament stimmt gegen Copyright-Richtlinie

278 EU-Abgeordneten sprachen sich für ein Durchwinken der umstrittenen Richtlinie aus, 318 stimmten dagegegen. Die ÖVP-Abgeordneten stimmten zuletzt doch dafür, die MEPs der FPÖ enthielten sich, Grüne und SPÖ geschlossen dagegen. Update 22 Uhr 30.

Von Erich Moechel

Das EU-Parlament hat heute mit relativ knapper Mehrheit entschieden, die Copyright-Richtlinie nicht durchzuwinken. Mit 318 gegen 278 sprachen sich die Abgeordneten dagegen aus, die im Justizausschuss erstellte, viel kritisierte Letztversion in ihrem Ist-Zustand in die Trilog-Verhandlungen mit Ministerrat und Kommission zu schicken. Das Ergebnis bedeutet nun, dass die an sich bereits geschlossene Regulation wieder geöffnet und neue Änderungsanträge des Plenums zugelassen werden. Mit einer erneuten Plenarabstimmung wird für September gerechnet.

Update 22 Uhr 30

Ein vorläufiges Fazit und die Termine für parlamentarische Änderungsanträge sowie der neuen Plenarabstimmung im EU-Parlament wurden unten im Artikel eingefügt.

Wie knapp die Entscheidung letztlich gefallen ist, zeigen die 31 Enthaltungen. Die Abstimmung ging quer durch alle Fraktionen, denn weder die EVP, noch SPE, noch Liberale oder Grüne Fraktion haben hier einheitlich gestimmt. Im EU-Parlament gibt es allerdings keinen direkten Clubzwang für die Abgeordneten wie in Österreich, Liberale und Sozialdemokraten hatten keine Empfehlung für die Abstimmung abgegeben. Das Ergebnis hatte sich bereits vor einer Woche abgezeichnet, die in den Reihen der konservativen EVP-Fraktion besonders zahlreichen Rebellen sind allerdings großteils in letzter Minute wieder zurück auf die Parteilinie geschwenkt.

Grafik

europa parlament

Wie Österreichs Abgeordnete gestimmt haben.

Zuletzt hatten österreichische EU-Abgeordnete aus allen fünf Fraktionen gegenüber ORF.at erklärt, gegen ein Durchwinken der umstrittenen Copyright-Richtlinie stimmen.

Die Abgeordneten der EVP aus Österreich, die sich in der vergangenen Woche noch auf ein „Nein“ zum Durchwinken der Richtlinie festgelegt hatten, waren in letzter Minute doch noch umgeschwenkt. Nachdem der EU-Parlamentsberichterstatter Axel Voss einerseits und Bundesminister Gernot Blümel (Ratspräsdidentschaft) zugesichert hätten, „dass alle unsere Fragen und Verbesserungsvorschläge aufgegriffen und berücksichtigt werden“, habe man entschieden, doch für Verhandlungen zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten zu stimmen, hieß es aus dem Büro des Delegationsleiters Otmar Karas auf Anfrage von ORF.at.

Folgerichtig hatten die ÖVP-Abgeordneten am Ende doch geschlossen für die Richtlinie gestimmt. Auch die FPÖ-Delegation hatte entegegen den Ankündigungen von Fraktionsführer Harald Vilimsky nicht gegen die Richtlinie gestimmt, sondern auf Enthaltung gesetzt. SPÖ und Grüne waren hingegen geschlossen für eine Ablehnung, die Abgeordnete Angelika Mlinar war offenbar nicht anwesend. Damit war Mlinar allerdings nicht allein, denn mehr als 100 Abgeordnete hatten die Abstimmung geschwänzt. Diese ungewohnt hohe Zahl lässt den Druck erahnen, der auf den Kritikern der Richtlinie lastete.

Die EU-Parlamentarier Julia Reda und Axel Voss

EU-Parlament

Dem parlamentarischen Berichterstatter Axel Voss (EVP) kamen zuletzt immer mehr Abgeordnete aus der eigenen Fraktion abhanden. Am Ende waren dann die meisten der Rebellen auf Kurs zurückgeschwenkt.

Zuletzt kumulierende Proteste

Bis zur Abstimmung war der Proteststurm im Netz weiter angewachsen. Am Dienstag und Mittwoch schwärzten viele nationale Ausgaben der Wikipedia ihre Startseiten, Wikipedia Italien ging aus Protest überhaupt offline. Der parlamentarische Berichterstatter Axel Voss (EVP) kam aus dem Dementieren nicht mehr heraus und bezeichnete den Hinweis der Wikipedia, dass die freie Plattform sehr wohl von der Filterpflicht betroffen sei zuletzt als „Fake News“. Als falsch erwies sich allerdings deses Dementi.

Der Exklusivbericht von ORF.at zur überraschenden Kehrtwende der Konservativen bei der EU-Novelle zum Copyright vom vergangenen Mittwoch

Zwar hatte man im Frühjahr noch eine Ausnahme für freie Enzyklopädien in den Text gefügt. Dass die Wikipedia eber zu großen Teilen auf der zugehörigen freien Sammlung on Bildern Wikimedia Commons basiert, die eben keine Enzyklopädie ist, sondern ein immens großes Bildarchiv, hatte sich bis zum parlamentarischen Berichterstatter der Richtlinie noch nicht herumgesprochen.

Screenshot Artikel 13 Copyright

EU-Parlament / Public Domain

Der neue Zusatz zu Artikel 13 betrifft genau den von Voss dementierten Sachverhalt. Wer immer Bilder im Netz indexiert und eine Upload-Möglichkeit samt Datenbankstruktur für Bildersuche anbietet, fällt unter die Verpflichtungen der Richtlinie. Die vom Justizausschuss verabschiedete Version der Richtlinie im Volltext

Der Trick mit den Autoren

Am 20. Juni hatte der Rechtsausschuss noch mit 14 zu neun überraschend deutlich für die umstrittenen Upload-Filter und die „Linksteuer“ in der Richtlinie gestimmt.

Durch die Abstimmung im Justizausschuss waren noch weitere Passagen neu in den Entwurf gekommen, der am meisten umstrittene Artikel 13 wurde noch um weitere, ganz neue Passagen ergänzt. Der neue Zusatz 13 b betrifft die Bildersuche im Internet. Analog zum Leistungsschutz etwa auf online publizierte Zeitungsartikel werden hier auch Bildvorschauen kostenpflichtig. Neu ist auch eine nicht näher definierte Remuneration für Urheber von Inhalten, schon die Wortwahl zeigt jedoch, dass für Autorinnen und Autoren hier wohl nichts zu erwarten ist.

Einleitend heißt es in Artikel 13c zwar noch „Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Autoren und Darsteller eine faire und porportionelle Entschädigung erhalten“, die Mitgliedsstaaten müssten dabei die Spezifika jedes Gebiets berücksichtigen, „um zur proportionellen Entschädigung von Autoren und Darstellern zu ermuntern.“ Übersetzt heißt das: Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine Beteiligung der Urheber dadurch sicherstellen, dass sie die Verlagshäuser „ermuntern“, die Urheber zu entschädigen.

Screenshot Artikel 13 Copyright

EU-Parlament / Public Domain

Wie die Urheber spät in den Text kamen

Um das als Regelung im Sinne der Urheber zu bezeichnen, bedarf es einer gehörigen Portion Chuzpe, denn die gesamte Richtlinie dreht sich nur um Verwertungsrechte im Sinne des angloamerikanischen Copyrights und eben nicht um Urheberrechte. Die Urheber kamen im Text ursprünglich kaum vor und die Verlage hatten auch bereits mehrfach angekündigt, dass es keine Beteiligung der Autorinnen und Autoren geben werde. Formal war das auch richtig, denn die gesamte Richtlinie wurde für die Verwerter von Copyrights erstellt.

Sachdienliche Informationen, Metakritiken et al. können hier verschlüsselt und anonym beim Autor eingeworfen werden. Wer eine Antwort will, sollte eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Nun ist der Text gespickt mit „Authors und Performers“, die halt nur dann irgendetwas bekommen, wenn die nationale Regierung auf Geheiß aus Brüssel die jeweiligen Verlagshäuѕer ausreichend ermuntert hat, Autorinnen und Autoren zu beteiligen. Im wirklichen Leben haben diese Urheber aber die gesamten Verwertungsrechte an ihrer Produktion bereits an die Verlagshäuser per Vertrag abgetreten. Und auf private Verträge trifft die EU-Regulation nicht zu, es sei denn die jeweilige nationale Regierung erließe ein solches Gesetz.

Worüber diskutiert wurde und worüber noch nicht

Die zunehmend hitzige Debatte über Uploadfilter hatte bis zuletzt die gesamte Richtlinie überlagert, deren eigentliche Intention in dieser Auseinandersetzung völlig unterging. Der Grund, warum die Kommission diese Richtlinie im Herbst 2016 auf den Weg gebracht hatte, war nicht die Einführung von Überwachungsfiltern oder die Kostenpflicht für Memes. Vielmehr wollte man dem schlimmen Zustand des europäischen Medienmarkts Rechnung tragen, der wird von den marktbeherrschenden Giganten Facebook und Google immer mehr an die Wand gedrückt.

Diese beiden Konzerne beherrschen mittlerweile mehr als 80 Prozent des europäischen Werbemarkts, wirkliche Konkurrenten aus Europa haben sie nicht. Deswegen wurden Parlamentarier von fünf Fraktionen danach befragt, wie sie der ursprünglichen Intention der Richtlinie Rechnung tragen werden, denn als nächstes stehen über den Sommer die Änderungsanträge der Abgeordneten an. Die Plenarabstimmung des EU-Parlaments wurde für die zweite Septemberwoche angesetzt.

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