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Eine Zigarette in einem Aschenbecher

APA/Helmut Fohringer

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Blauer Dunst im Club

Gut 800 Unternehmer*innen aus der Nachtgastronomie und einige Anrainer*innen haben sich zusammengeschlossen, um eine Ausnahmeregelung vom künftigen Gastronomie-Rauchverbot zu erwirken.

Es war eine schwere Geburt, doch vor kurzem hat der Nationalrat ein Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen, das mit 1. November in Kraft treten wird. Das ärgert viele Gastwirte, da durch die letzte Raucherregelung in der Gastronomie mit abgetrennten Raucherbereichen in vielen Lokalen Umbauten notwendig waren, die nun obsolet werden.

Daneben gibt es nun auch einige Nachtlokalbetreiberinnen und -betreiber, die dagegen protestieren. Sie fürchten unter anderem eine Anzeigenflut und damit verbunden hohe Strafen. Denn wenn das Rauchverbot nicht eingehalten wird, werden Lokalbetreiber*innen und nicht die Gäste zur Kasse gebeten.

Die sich beschwerenden Gastonom*innen sehen außerdem ihre Grundrechte auf Eigentums- und Erwerbsfreiheit der Unternehmer*innen, sowie den Vertrauensschutz auf die Rechtslage verletzt. Das Recht der Raucher*innen auf ein Privatleben bzw. einen individuellen Lebensstil sei ebenfalls angegriffen, so der Anwalt Florian Berl, der die protestierenden Unternehmer*innen vertritt.

Anrainer*innen fürchten mehr Lärm

Einige Anrainer*innen haben sich dem Protest angeschlossen, da sie höhere Lärmbelästigung fürchten, wenn das Rauchverbot in Kraft tritt. In Deutschland gebe es bereits in 13 der 16 Bundesländer Ausnahmeregelungen für Nachtlokale, da die Behörden nach dem Inkrafttreten des Rauchverbots zu einer „Anrainerbeschwerdeflut“ gekommen war, zitiert die APA einen Sprecher der Initiative.

Deshalb wollen Lokalbetreiber*innen und Anrainer*innen nun beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag einreichen, der eine Ausnahmeregelung erwirken soll. Es ist allerdings noch unklar, wann das passieren soll.

Auch Shisha-Lokale fordern eine Ausnahme, haben sich jedoch nicht der Initiative von Nachtlokalbetreiber*innen und Anrainer*innen angeschlossen. Bei ihnen wäre im Gegensatz zu Nachtlokalen das Geschäftsmodell bedroht und das Rauchverbot würde letztlich wohl das Aus für viele Lokale bedeuten. Wirtschaftskammer und Shisha-Lokalbetreiber*innen wünschen sich ebenfalls eine Regelung wie in Deutschland, wo in Shisha-Bars nur Wasserpfeife und keine Zigaretten geraucht werden dürfen.

Es gibt freilich ein großes Argument für ein konsequentes Rauchverbot in der Gastronomie: ein deutlich verringertes gesundheitliches Risiko für Gäste und Personal. Außerdem würde die Kleidung nach einem Besuch im Club zumindest nicht mehr nach Rauch stinken.

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