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Rauchverbot: Stehen Shisha-Bars kurz vor dem Aus?

Ab 1. November darf in der österreichischen Gastronomie nicht mehr geraucht werden, das gilt auch für Shishas. Für Shisha-Bar-Betreiber ist das Rauchverbot existenzgefährdend. Sie versuchen nun über den Verfassungsgerichtshof, aus Nichtrauchergesetz ausgenommen zu werden.

Von David Riegler

Bei den zahlreichen Halloween-Partys am Donnerstag, müssen die Zigaretten pünktlich um Mitternacht ausgedämpft werden. Das Rauchverbot in der Gastronomie tritt ab 1.November in Kraft. Ab dann darf in keinem Lokal mehr geraucht werden, auch nicht in abgetrennten Bereichen.

Das Rauchverbot muss in allen betroffenen Räumen gekennzeichnet werden mit dem Hinweis „Rauchen verboten“ oder mit Symbolen. Wenn das Rauchverbot nicht eingehalten wird, drohen den Lokalbetreibern bis zu 2.000 Euro Strafe, im Wiederholungsfall sogar bis zu 10.000 Euro. Auf Terrassen und in Gastgärten darf weiterhin geraucht werden.

Das Rauchverbot betrifft nicht nur Zigaretten und Zigarren, sondern auch Shishas. Es gibt keine Ausnahmeregelung für die rund 500 Shisha Bars in Österreich. „Die Shisha Szene wird verschwinden. Was für Auswirkungen wir haben werden – die sind immens: Tausende Arbeitslose, Unternehmer stehen vorm Ruin und die Politik schaut zu“, sagt Jakob Baran, Obmann der Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber Österreich, kurz VSBÖ.

Laut Baran sind derzeit rund 10.000 Angestellte in Shisha-Bars beschäftigt, die alle um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, falls man den Shisha-Bars die Shishas verbietet. Einer der rund 500 Shisha-Bar-Betreiber ist Mohammed Duzdar. Er betreibt die Shisha-Bar „Duzi’s“ im zweiten Bezirk in Wien gemeinsam mit seinem Bruder. Auch er nennt das Rauchverbot existenzgefährdend: „Ich habe in meiner Firma mit dem Personalabbau schon begonnen. Ich weiß auch nicht wie ich weitermachen soll. Der Fokus wird jetzt über die Wintermonate – so makaber das klingt – auf den Schanigarten konzentriert und wir hoffen jetzt auf eine politische Lösung oder eine rechtliche.“

Antrag beim Verfassungsgerichtshof

Die Shisha-Bar-Betreiber versuchen nun über den Rechtsweg eine Ausnahmeregelung zu bekommen. Der VSBÖ hat eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht und hofft auf ein Urteil zugunsten der Shisha-Bar-Betreiber. Der Verfassungsrechtler Heinz Meyer räumt den Shisha-Bar-Betreiber Chancen ein, denn seiner Meinung nach, kann man Shisha-Bars nicht mit anderen Lokalen gleichsetzen: „Diese Barbetreiber sind hier in einer ganz besonderen Situation, weil in eine Shisha-Bar geht jemand nur dann, wenn er Wasserpfeife rauchen will. Das heißt, das Argument des Nichtraucherschutzes greift hier nicht - so wie etwa in einer Disco oder einem Restaurant.“

Shisha Bar

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In den meisten EU-Ländern gibt es bei dem Rauchverbot unterschiedlichste Ausnahmeregelungen für Shishas, zum Beispiel gibt es den verpflichtenden Einbau bestimmter Abluftanlagen oder man darf nur noch nikotinfreien Shisha-Tabak konsumieren. Doch das Problem dabei ist: Selbst wenn die Shisha-Bar-Betreiber vor dem Verfassungsgerichtshof Recht bekommen, ist ihre Existenz nicht gesichert. Bis es zu einem Urteil kommt, können Wochen verstreichen, es könnte sogar bis März 2020 dauern. Und bis dahin darf in den Lokalen nicht mehr Shisha geraucht werden.

Plan B: Gastgarten

Zwischen dem Start des Rauchverbotes und einem möglichen Urteil müssen die Betreiber der Shisha-Bars nun entweder schließen oder sie versuchen das Rauchen in den Schanigärten zu ermöglichen mit Hilfe von Heizelementen. Für die Betreiber kann das massive finanzielle Einbußen bedeuten, sagt Mohammed Duzdar: „Hier stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel, hier stehen Existenzen auf dem Spiel. Hier wird eine Szene-Kultur ohne zu überlegen ausradiert. Das ist nicht fair und das ist Österreich auch nicht würdig“.

Die Shisha-Bar-Betreiber appellieren nun an die Politik, schnell eine Lösung zu finden, damit die gefährdeten Unternehmen vor dem Ruin bewahrt werden. Jakob Baran wünscht sich ein Gespräch, um eine rasche Lösung zu finden: „Ich denke an einen runden Tisch, wo man sich hinsetzt, um einen Kompromiss zu finden, bei dem auch der Arbeitnehmerschutz garantiert ist. In anderen europäischen Ländern ist die Wasserpfeife erlaubt und ich denke, wir können das auch schaffen.“

Doch bis eine Lösung gefunden wird, gilt das Rauchverbot in ganz Österreich. Ab dem 1. November darf man die Shisha nur noch im Gastgarten rauchen. Und das wird in den kalten Wintermonaten keine echte Lösung sein.

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