Ab sofort können Künstler*innen Hilfe aus dem Härtefall-Fonds beantragen
Der Härtefall-Fonds geht mit dem heutigen Tag in Phase zwei. Das bedeutet konkret, dass im Gegensatz zur ersten Phase die Verdienstobergrenze und -untergrenze als Eintrittskriterien entfallen. Außerdem steht diese Phase nun auch jungen Unternehmen bzw. Startups sowie Künstlerinnen und Künstlern offen. Betroffene können maximal 2.000 Euro monatlich für drei Monate erhalten, insgesamt also bis zu 6.000 Euo.
Abgewickelt wird die Unterstützung durch die Wirtschaftskammer. Auf deren Website gibt es Informationen und einen Musterantrag. Sich dort gleich zurechtzufinden ist aber gar nicht so einfach, wie auch der Musiker und Graffiti-Künstler Skero feststellt: „Ich habe es zuerst nur geschafft, das Muster des Förderantrags zu finden – aber wo das tatsächliche Antragsformular steht, habe ich nicht gecheckt.“
Herausfordernde Zeit für Künstler*innen
Fündig sind wir dann nicht auf der Wirtschaftskammer-Website selbst, sondern mittels Google geworden. Die erfolgreiche Suchanfrage hat gelautet „Covid-19 Härtefall-Fonds: Antrag“. Über deren Ergebnis gelangt man zuerst zur bereits beendeten Phase eins und mit einem weiteren Klick zur aktuellen Antragsstellung für Phase zwei.
Skero hat noch weitere Tipps für Künstlerinnen und Künstler - etwa den, dass es für Künstler*innen nicht nur den Härtefall-Fonds der Regierung gibt: „Es gibt auch noch einen Fonds der AKM und einen der Stadt Wien, dessen Topf aber anscheinend schon wieder leer ist.“
Als beeinträchtigt sieht Skereo derzeit die Arbeit rund um seine zwei neuen Alben für das Jahr 2020, die bereits fertig sind - eines der Maasnbriad, eines der Müßig Gang. So sei es derzeit etwa schwierig, Videos zu drehen. Ein schwieriges Jahr also für die Musik - er sehe sich ständig nach anderwertigen Verdienstmöglichkeiten um. „Ich habe einen Graffiti-Auftrag in Aussicht, der ziemlich groß ist und mir über die Krise helfen könnte. Aber natürlich geht mir im Laufe des Jahres auch ein bisschen die Kohle flöten.“
Drei Betrachtungszeiträume
Die Beantragung und Auszahlung der Förderung durch den Härtefall-Fonds erfolgt im Nachhinein, das heißt, nach Ablauf des jeweiligen Betrachtungszeitraumes. Anträge können bei der Wirtschaftskammer bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass es drei sogenannte Betrachtungszeiträume gibt, die von März bis Juni laufen – und für alle drei Betrachtungszeiträume muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden. Betrachtungszeitraum eins: 16. März 2020 bis 15. April. Betrachtungszeitraum zwei: 16. April 2020 bis 15. Mai. Betrachtungszeitraum drei: 16. Mai 2020 bis 15. Juni. Die Förderung ist grundsätzlich ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Es müssen jedoch die Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherung.
Publiziert am 20.04.2020