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pixabay/Igor Ovsyannykov

„Gutscheinlösung“ für abgesagte Veranstaltungen

Die Regierung hat sich auf eine Lösung geeinigt, was mit Tickets von abgesagten Veranstaltungen passieren soll. Das Modell sieht sowohl Gutscheine, als auch Rückerstattungen vor.

Von Lukas Lottersberger

Für Festivalveranstalter*innen wäre es ein riesiges finanzielles Problem, wenn sie die bereits bezahlten Tickets für die nun abgesagten Festivals zurückzahlen müssten. Das kam in einem Rundruf bei Festivalveranstalter*innen recht deutlich heraus, den FM4 letzte Woche durchgeführt hat hat. Stattdessen haben sich viele Veranstalter*innen für eine Gutscheinlösung ausgesprochen, wie sie in Deutschland auch Thema ist, und genau eine solche wird jetzt beschlossen werden.

Für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro werden Gutscheine ausgestellt. Für teurere Karten bis 250 Euro kann man bis zu 180 Euro zurückbekommen. Tickets im Gesamtwert von 250 Euro werden wiederum in Gutscheine umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung. Die Schwelle von 70 Euro wurde gewählt, weil Tickets im Durchschnitt so viel kosten würden.

Hier einige Beispiele, was man zurückbekommt:

  • Ticket um 70 Euro: Gutschein im Wert von 70 Euro
  • Ticket um 150 Euro: Gutschein im Wert von 70 Euro, für den Rest gilt Geld zurück oder Gutschein
  • Ticket um 200 Euro: Gutschein im Wert von 70 Euro, die restlichen 130 Euro kann man gleich zurückbekommen, oder ebenfalls als Gutschein
  • Ticket ab 250 Euro: insgesamt können nur 180 Euro in Geldform zurückbekommen werden, für den Rest gibt’s Gutschein

Dieses Stufenmodell soll verhindern, dass Veranstalter*innen zu hohe Summen zurückbezahlen müssen, erklärt die grüne Kultursprecherin Eva Blimlinger: „Das Ziel ist einerseits, die Veranstalter vor der Insolvenz zu retten, und andererseits, den Kund*innen die Möglichkeit zu geben, zumindest Teile zurück zu kriegen oder Gutscheine zu kriegen.“ Wer einen Gutschein bis 31. Dezember 2022 nicht einlöst, kann sich das Geld danach zurückerstatten lassen. Eva Blimlinger ist überzeugt, dass die Lösung ein guter Kompromiss sei.

Ausgenommen von der Lösung sind allerdings Gebietskörperschaften, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind. „Für das Burgtheater beispielsweise gilt das also nicht“, sagt Blimlinger. Hier gilt weiterhin, was bisher für alle Veranstaltungen gültig war: Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, kann man das Geld zurückverlangen.

Der Vorschlag über die „Gutscheinlösung“ wird am Freitag im Budgetausschuss diskutiert. Nächste Woche, am 28. April, soll er im Parlament als Gesetz beschlossen werden und bereits am Mittwoch in Kraft treten.

Kritik und Lob

Kritik an der Lösung kommt vom Verein für Konsumenteninformation (VKI), dass mit der nun geplanten Lösung die Ticketkäufer*innen in den meisten Fällen verpflichtet sind, Gutscheine statt Geld anzunehmen. VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke meint: „Die Verbraucher können nicht gezwungen werden, hier einen Kredit zu gewähren – das wäre das quasi.“ Auch verfassungsrechtlich sei die Lösung bedenklich, so der VKI. Gegen eine freiwillige Annahme von Gutscheinen spreche natürlich nichts, sagt Hirmke.

Christoph Klingler, CEO des Ticket-Anbieters oeticket, lobt die Maßnahme hingegen. „Es ist grundsätzlich der absolut richtige und auch einzige Schritt. Für alle Beteiligten“, so Klingler. „Alles andere hätte die Kulturszene in Österreich zerstört.“ In einem gemeinsamen Brief der IG Österreichische Veranstaltungswirtschaft wird außerdem betont, dass diese Maßnahme getrost als „Darlehen für die österreichische Kulturlandschaft“ gesehen werden darf: „Ein existentiell wichtiges Darlehen, das eben genau all das für die Zukunft sichert, was den meisten von uns so wichtig ist: Konzerte, Sportveranstaltungen, Theater, Kabarettabende, Festivals, Ballettaufführungen, Musicals, Lesungen…“

Der VKI fürchtet aber, dass von der Lösung nur Veranstalter*innen profitieren würden. Diese Meinung teilen auch viele Kunst- und Kulturschaffende. „Das wäre sehr schade, denn zu unterstützen wären die Kulturschaffenden selber“, meint Thomas Hirmke vom VKI. Eva Blimlinger betont jedoch, dass es nächste Woche einen Runden Tisch mit Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek und Vertreter*innen aus Kunst und Kultur geben wird. Dort soll besprochen werden, wie man den Verdienstentgang von Künstler*innen, Musiker*innen und Kulturschaffenden ausgleichen könne.

Bis die Lösung nächste Woche in Kraft tritt, können Ticketkäufer*innen von abgesagten Veranstaltungen noch von den Veranstalter*innen Geld zurückfordern. Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger rät aber davon ab, denn je mehr Leute Geld für ihre Ticket zurück wollen, umso größer das Risiko, „dass die Veranstalter sehr schnell in die Insolvenz schlittern.“

Anm: Das Berechnungsbeispiel wurde korrigiert.

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