Was die Corona-Ampel für Veranstaltungen bedeutet
Aktuell ist ein Großteil Österreichs mit „grün“ (niedriges Risiko) bewertet. Im Bezirk Kufstein in Tirol und in den Städten Wien, Graz und Linz steht die Corona-Ampel aber auf „gelb“. Das dürfte demnächst auch Auswirkungen auf die dort geplanten Veranstaltungen haben, wenn der Status sich nicht ändert.
Diese Grafik der IG Kultur Österreich zeigt, welche Regeln bei welcher Farbe gelten:
Ab 1. Oktober gilt die Corona-Ampel auch für Kulturveranstaltungen. Die Rechtsgrundlage dazu liegt noch nicht vor -...
Gepostet von IG Kultur am Freitag, 4. September 2020
Laut APA wackeln in Wien etwa aktuell einige Messen und Kongresse, da der Status „gelb“ nur 2.500 Teilnehmer*innen zulässt. Auch kleinere Veranstalter*innen und Theater müssen die Besucherzahl reduzieren, wenn das Risiko höher bewertet wird, was die Planung freilich erschwert und Anpassungen oder sogar Absagen zur Folge haben kann.
Ein Kritikpunkt, den man in sozialen Netzwerken aktuell öfter liest, ist die Maskenpflicht während der gesamten Veranstaltung und die Frage, was passiert, wenn kurz vor dem Veranstaltungstermin die Ampel umschaltet.
Gut zu wissen: Bei Stufe Gelb Maske auch am Sitzplatz bei allen Indoor-Veranstaltungen #coronaampel pic.twitter.com/gApKJzhy2g
— Thomas Jirout (@_schiru) 4. September 2020
Kritik an der Kommunikation über die „Corona-Ampel“ kommt auch aus der Politik. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) beklagt mangelnde Transparenz:
Bei der #CoronaAmpel fehlt uns derzeit die Transparenz, unter welchen Gesichtspunkten diese eingerichtet wird und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Man soll die Gemeinden nicht gegeneinander ausspielen sondern sie unterstützen. 2
— Michael Ludwig (@BgmLudwig) 4. September 2020
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wollte trotz Gelbschaltung für die oberösterreichische Landeshauptstadt keine Verschärfungen durchführen. Gemeinden und Länder haben jedoch eine „Umsetzungspflicht“ von Verordnungen gegenüber dem Bund, betonte der Verfassungsdienst in einer Stellungnahme.
Die geplanten „Corona-Ampel“-Maßnahmen sollen erst mit 1. Oktober in Kraft treten, weil das Epidemiegesetz und das COVID-Maßnahmen-Gesetz noch entsprechend angepasst und im Nationalrat beschlossen werden müssen. Jedoch will man über Verordnungen zumindest die erweiterte Maskenpflicht schon davor durchsetzen - wovon höchstwahrscheinlich auch Veranstaltungen betroffen sind.
Publiziert am 04.09.2020