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Stele mit dem Codex des Hammurapi im Louvre

CC BY 2.5

das magische auge

„Der Kodex von Hammurabi“

Die Verschriftlichung der ersten Gesetze um 1800 v. Chr. führte zu unerwarteten Nebenwirkungen – unter anderem einer Flut von Jus-Studierenden.

Von Berni Wagner von Das Magische Auge

Lange Zeit waren Rechtsanwälte den Menschen nur aus delirierenden Visionen des Höllenreichs bekannt. Bis König Hammurabi (wahlweise auch „Hammurapi“, „Ḫammurapi“ oder auch „Da Hammi, de oide Haut“) um 1800 vor Christus seinen Kodex verschriftlichen ließ.

Titelbild: CC BY 2.5

Dieser Kodex bestand aus den damals gängigen Gesetzen und wurde handlich auf nur zwei Steintafeln niedergeschrieben. Bei diesem Umfang des Strafgesetzbuchs war ein Jus-Studium natürlich durchgezogen wie nix und Anwält*innen schossen nur so aus dem Boden. Sie unterboten sich gegenseitig nicht nur mit Flat-Rate-Tarifen, sondern auch mit windigen Plädoyers. Wie zum Beispiel:

„Auge um Auge. Aber mein Mandant ist blind. Ich mein, … lassts ihn morden! Er findet ja eh niemand.“ (Dr.in Lakhmu, Experte für Strafsachen, 1792 v. Chr.)

Oder:

„Zahn um Zahn. Mhhh. Der Zahn der Zeit. Der Zander - ein Fisch. Zanderfilet, 3 Minuten scharf anbraten - fertig. Bissl Zitrone drauf - Freispruch!” (Dr. Gilgamesh-Nadu, Ihr Berater für Finanzwesen, 1794 v. Chr.)

Und sogar:

„Was du nicht willst, dass man dir tu… schubi dubi schubi du - Einspruch!" (Mag. Wiedumir-Sittenstrolch, Inkasso & Betreibung, 1789 v. Chr.)

Das Magische Auge als Podcast

Surreale Comedy und paranormale Reportagen aus dem Paralleluniversum von und mit Berni Wagner, Leopold Toriser, Elias Hirschl und Antonia Stabinger gibt es auch hier als Podcast.

So lautet zumindest die gängige Übersetzung. Die tatsächlichen Aufzeichnungen lassen hier einen gewissen Interpretationsspielraum, da die damalige Schrift – die Keilschrift – noch nicht sehr entwickelt war. Genau genommen bestand sie nur aus Beistrichen und Punkten und auf den restlichen Inhalt musste man aus dem Kontext schließen.

Als gesichert gilt jedoch, dass schlussendlich etwa 90 Prozent der Bevölkerung von Ur, Uruk und Babylon ins Rechtsanwaltsfach gewechselt waren. Der Rest war als Richter*in, Gerichtsdiener*in oder Gerichtswache beschäftigt, während Anwälte und Anwältinnen Anwälte und Anwältinnen bezahlten, um Anwälte und Anwältinnen mit Berufsverbot belegen zu lassen, damit diese nicht mehr als Anwälte und Anwältinnen anwalten durften.

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Die mesopotamische Hochkultur war damit endgültig am Ende, aber ihr Vermächtnis bleibt bis heute. Längst hat sich herumgesprochen, dass Gesetze umfangreich und unverständlich sein müssen, um die ansässige Anwaltspopulation immer auf ein gerade noch erträgliches Minimum herunterzudrücken. Denn nachfolgende Kulturen dachten stets mit kaltem Schaudern zurück an die prophetischen letzten Worte Hammurabis am Sterbebett: „Manfred Ainedter“.

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