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Idee in Form einer Glühbirne im Kopf eines gezeichneten Menschen

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interview

Wem gehören die Rechte an der Musik von Künstlichen Intelligenzen?

Neue Technologien werfen auch jede Menge neue juristische Fragen auf. Wem gehören die Rechte an Musik, die von Künstlichen Intelligenzen produziert wird? Dr. Paul Fischer, Jurist der AKM, gibt Antworten.

Von Katharina Seidler

„I am the sinner, I am the saint, I am the darkness, I am the light“ – so lautet, wenig originell, der Refrain eines Songtextes, den eine Künstliche Intelligenz neulich geschrieben hat. Der Auftrag lautete: Schreib eine Nummer im Stil von Nick Cave.

Nick Cave selbst war von dem Machwerk nur wenig begeistert. „This song sucks“, ließ er auf seiner Website Red Hand Files ausrichten. Und weiter: Diese KIs seien für die Kunst eines Menschen, der wirklich Schmerz und Leid kennt, der blanke Hohn. So weit, so nachvollziehbar. Was aber, wenn Maschinen eines Tages wirklich imstande sein sollten, Musik auf demselben Niveau wie die größten lebenden Musiker*nnen zu schreiben?

Dr. Paul Fischer ist Leiter der Rechtsabteilung von AKM und austro mechana, der österreichischen Verwertungsgesellschaften der Komponist*innen, Musiktextautor*innen und Musikverleger*innen. Er hat uns ein paar der brennendsten juristischen Fragen rund um die neuen Technologien beantwortet, und zeigt gleichzeitig auf, wo es dringend noch rechtliche Richtlinien braucht.

Die erste Frage ist kurz, aber riesengroß. Wem gehören denn Kunstwerke, die von einer KI erzeugt werden? Also wer hält die Rechte daran?

Paul Fischer: Das ist eine sehr spannende Frage, und sie ist auch noch nicht abschließend gelöst. Grundsätzlich gilt: Ein Werk im Sinne des Urheberrechts, also ein Werk, das den Werkschutz genießt, das man verwerten kann, wo man Rechte einräumen kann, Bewilligungen erteilen kann, usw. - so ein Werk entsteht nur, wenn ein Mensch es schafft. Das ist eigentlich einheitlich in ganz Europa und auf der ganzen Welt so geregelt und wird auch von allen so gesehen.

Wenn jetzt eine Maschine ein Werk schafft, dann muss man erst einmal sagen: Ab wann liegt überhaupt eine KI im technische Sinne vor? Es gibt viele verschiedene Formen von Künstlicher Intelligenz, und das, was man früher als KI bezeichnet hat, darüber würde man heute lachen. Soweit ich von Informatikern informiert bin, hat sich das Feld sehr gewandelt und wird auch von technischer Seite immer noch unterschiedlich betrachtet. Das ist also schon der erste Haken. Es ist gar nicht so einfach zu sagen, ab wann liegt überhaupt eine KI vor, wo man sagen kann, die ist jetzt wirklich verantwortlich für ein Werk.

Vor allem im Musikbereich verwenden ja sehr oft die Komponisten KIs, um sich einzelne Teile vorzubauen, die sie dann erst zusammenstückeln. Das heißt, in aller Regel ist momentan auch bei der Schaffung von künstlicher Musik immer der Mensch beteiligt. Ich glaube, im Bildbereich ist das etwas fortgeschrittener, dort können tatsächlich die KIs ohne weiteres Zutun eines Menschen ein Bild malen, das man dann auch als solches erkennen würde. Also da gibt es große Unterschiede, je nachdem, in welchem Feld man sich bewegt.

Aber es ist auch wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis eine Maschine völlig selbstständig eine ganze Symphonie komponieren kann, die wir wahrscheinlich nicht von einer von Beethoven oder dergleichen unterscheiden können. Es gab ja schon diverse Projekte in diese Richtung. Aber bis dato ist im Musikbereich immer der Mensch beteiligt. Das heißt, momentan ist die Frage noch gar nicht so wirklich virulent, was ist, wenn eine Maschine komplett selbst das Werk schafft. Darf sie dann als Urheber angesehen werden? Und vor allem: Genießt diese Maschine mit ihrem Werk Schutz? Ist dieses Werk schützbar? Das ist eine unbeantwortete Frage, die Gelehrten zerbrechen sich da gerade die Köpfe und es wird eifrigst diskutiert auf diversen Konferenzen.

Jetzt ist es so: Jemand programmiert diese KI, also jemand, der sich mit Software auskennt, eine technisch versierte Person. Jemand trainiert außerdem diese KI und zeigt ihr zum Beispiel das gesamte Werk von Johann Sebastian Bach oder von Nick Cave. Dann ist da eben Nick Cave, dessen Ideen ja verwurstet werden, und dann ist noch die Person, die dann damit arbeitet, und dann aus dem Ergebnis der KI vielleicht noch etwas Eigenes baut. Also wenn man es herunterbricht, sind da dann vier Menschen beteiligt plus eine Maschine. Wird man sich in Zukunft überlegen müssen, wie die Verantwortlichkeit für das Werk aufgeteilt wird?

Paul Fischer: Man muss über alles reden, ergebnisoffen. Die Welt ändert sich nun mal, und das Recht hinkt immer der Technik hinterher, das ist nun mal so. Aber die Frage, ob eine maschinelle Persönlichkeit, um es mal so zu nennen, einen Schutz genießen soll oder sogar Rechte haben soll, diese Frage geht weit über das Urheberrecht hinaus. Sie stellt sich ja auch bei selbstfahrenden Autos:

Können selbstfahrende Autos morden, können sie töten? Werden sie dann bestraft - durch Verschrottung? Und: Schreckt sie das ab? Das stecken ja sehr ethisch-philosophische Fragen dahinter.

Dr. Paul Fischer ist Leiter der Rechtsabteilung von AKM und austro mechana, der österreichischen Verwertungsgesellschaften der Komponist*innen, Musiktextautor*innen und Musikverleger*innen.

Fürs Urheberrecht kann man sagen, gibt es zwei bis drei Möglichkeiten: Entweder, man gibt einer solchen Maschine und ihrem Werk einen Vollschutz, das heißt sie ist dann wirklich im rechtlichen Sinne Urheber. Das heißt, man verzichtet in der Bezeichnung auf das Wort „geistig“, um den Menschen herauszunehmen. Das, glaube ich persönlich, wird - wenn überhaupt - nicht so schnell passieren. Ich erkläre dann auch gleich, warum.

Die zweite Möglichkeit ist: Man gibt diesem Werk - diesem Erzeugniss, denn es ist dann ja kein Werk, es ist es dann irgendein Leistungs-Erzeugnis - ein sogenanntes Leistungsschutzrecht, die kleine Schwester des Urheberrechts. Leistungsschutzrecht genießen zum Beispiel Tonträger, Produzenten oder auch Rundfunk-Unternehmen. Sie haben Leistungsschutzrechte in einem gewissen Rahmen, mit denen sie dann auch wirtschaftlich tätig sein können. Diese haben aber nicht den gleichen Umfang wie die Urheberrechte. Das wäre eine zweite Möglichkeit, die mir rein persönlich gesprochen recht gut gefallen würde, weil sie am nähesten daran herankommt, dass jemand eine wirtschaftliche Investition in so eine Maschine tätigt. Das heißt, es ist nur fair, wenn er daraus auch einen wirtschaftlichen Gewinn ziehen darf. Zu sagen, dass da ein Urheber dahintersteckt, das würde mir persönlich aber zu weit gehen.

Ein Leistungsschutz wäre ein guter Kompromiss zwischen den Extrempositionen Urheberrechtsschutz und - das ist die letzte Alternative - gar keinem Schutz, also dass alles, was die Maschine macht, gar keinen Schutz mehr genießt. Das hätte aber gravierende Implikationen. Wenn wir solche Sachen völlig ungeschützt lassen, würde das bedeuten, dass auch keine Zustimmung erforderlich ist, wenn das jemand nutzen würde. Das heißt, derjenige, der das programmiert hat, der da etwas reingesteckt hat, würde nie einen Gewinn daraus ziehen können. Also „kein Schutz“ ist sozusagen für den schlecht, der die KI programmiert hat. Und Urheberrechtsschutz, also „kompletter Schutz“, ist im Endeffekt schlecht für die Kunstschaffenden, weil sie dann mit einer Maschine konkurrieren müssen, die natürlich leistungsfähiger ist.

Auch wenn sie vielleicht qualitativ nicht dasselbe Produkt zusammenbringt, es gibt sehr viele Anwendungsfälle, wo die Qualität nicht im Vordergrund steht. Man könnte so etwas despektierlich Aufzugsmusik nennen, also Musik, wo es nicht so sehr darauf ankommt, was gespielt wird und wie sich das anhört, sondern die einfach im Hintergrund rauscht. Das ist natürlich gefährlich für jene, die genau von solchen Kompositionen leben. Das sind ganze Berufszweige, es gibt sehr viele Kunstschaffende, die sogenannte „Gebrauchsmusik“ schreiben, sei es als Signation für Radiosendungen, sei es für Aufzüge im Hintergrund, für Websites, usw. Und diese Unmenge an Musik, bei der es eben nicht so genau drauf ankommt, was da genau gespielt wird, diese Musik könnte von Künstlicher Intelligenz natürlich konkurriert und verdrängt werden. Das ist sehr gefährlich für einen ganzen Berufszweig.

Genau das wäre meine nächste Frage gewesen - auch bei der AKM hängen da ja wirklich große Summen dran.

Paul Fischer: Ja, wir von der AKM sorgen dafür, dass die Komponist*innen, die Textautor*innen von Liedern und auch die Musikverleger*innen, die dafür sorgen, dass die Werke an den Mann und die Frau kommen, alle zu ihrem Geld kommen. Immer wenn die Werke genutzt werden, wenn sie im Radio gespielt werden, wenn sie live aufgeführt werden, und überall, wo Musik genutzt wird - bis hin zu Spotify und Co - sorgen wir dafür, dass das Geld auch an den Richtigen und an die Richtige kommt. Das ist unser Job.

Das hört sich alles für viele Berufsmusiker*innen wirklich ein wenig trübsinnig an. Gibt es auch konkrete Chancen und Vorteile?

Paul Fischer: Das Problem ist nicht, dass es eine Software gibt, das ist ja sehr begrüßenswert. Vorgefertigte Teile, Loops und dergleichen, das gibt es seit es Computer gibt, damit hat man ja ganz früh angefangen. Auch frühe Synthesizer könnte man in diese Reihe stellen. Dass man sich technischer Hilfsmittel bedient, ist ja gut und führt zur Kreation ganz neuer Stilrichtungen, das ist sehr zu begrüßen.

Das Problem liegt darin, dass man für solche KIs die Werke Anderer benutzt und benutzen muss, denn man braucht irrsinnig viele Trainingsdaten, egal ob es jetzt um Deep Learning geht oder um andere Formen. Auf jeden Fall braucht man sehr viel Trainingsmaterial und das kriegt man natürlich nur aus vorbestimmten Werken. Das kann jetzt Bach sein, der sich wohl nicht mehr darum scheren wird, weil er schon längst nicht mehr geschützt ist. Aber es kann auch um noch geschütztes Material gehen, um Pop- oder Rocksongs zum Beispiel, denn auch alles, was noch geschützt ist, könnte verwendet werden. Und da haben die Urheber und auch die Geschützten, die die Tonaufnahmen hergestellt haben, also die Tonträger-Hersteller, Interpreten, Musiker, Sänger usw., alle ein Interesse, dass ihre Werke eben nicht kostenlos zur Schaffung von neuen Werken verwendet werden. Wenn ich von einem Kollegen abschreibe, als Mensch, und ein Werk schreibe, das klar ein Plagiat ist, dann wird er auch was dagegen haben. Warum sollte das bei einer KI anders sein?

Das Interessante und auch noch nicht allgemein bekannt ist, dass diese KIs seit dem 1.1.2022 legalisiert wurden.

Das heißt, genau diese Form des Sammelns funktioniert in Österreich aufgrund einer EU-Richtlinie, die 2019 verabschiedet wurde und mit 1. Jänner 2022 in nationales Recht umgesetzt wurde. Und die besagt jetzt in Kurzform: Erstens, man darf für Forschungszwecke Text- und Data-Mining betreiben, darunter fallen eben auch Audiodateien und Bilddateien. Und dann gibt es noch ein zweites Recht, das jedermann zusteht, nicht nur für Forschungszwecke. Und da fallen die KI, die ja doch kommerzielle Anwendungen zum Zweck haben, darunter. Die dürfen gesetzlich legitimiert sämtliche Daten sammeln, um eben daraus zum Beispiel neue Werke zu schaffen. Das ist völlig legal in Österreich. Aber: Um eben den Interessen der Urheber und sonstigen Geschützten wie eben Tonträger-Hersteller und auch Interpreten gerecht zu werden, gibt es eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Wer nicht will, dass sein Werk, seine Leistungserzeugnis, seine Aufnahme im Netz von einer KI gefunden und vervielfältigt wird, der darf eine maschinenlesbare Opt-out-Option angeben, also einen Hinweis, dass das nicht erlaubt ist.

In welcher technische Form das genau passiert, da bin ich überfragt. Aber das Gesetz sieht vor: Wenn man auf Websites Audiodateien zum Runterladen anbietet oder etwa Promo-Stücke, die frei zugänglich sind, ohne etwas zu bezahlen, dass man dort eine entsprechende, technische Möglichkeit vorsieht, damit eine Maschine, die das abgreifen möchte, merkt: Das darf ich nicht nehmen. Wenn man das tut, dann darf das die Maschine auch rechtlich nicht.

Die Musikerin Holly Herndon experimentiert derzeit mit etwas Ähnlichem. Sie hat eine eigene KI namens Holly+ trainiert, die auf tagelange Samples ihrer eigenen Stimme zugreifen kann - so kann das Programm mittlerweile Sprache und Gesang von Holly Herndon bis ins kleinste Detail, hin zu den Feinheiten ihrer Aussprache und Intonation, nachahmen. Jeder Mensch der Welt könnte dann also via Holly+ mit Holly Herndons Stimme singen. Sie selbst gibt sich dafür, wie sie sagt, gerne als Testperson für diese Technologie her. Derzeit arbeitet sie außerdem an dem Einschreiben sogenannter „smart contracts“, die beim Verwenden dieser virtuellen Stimme dann aber in Kraft treten. All dies wirft natürlich neue Fragen rund um Copyright an der eigenen Stimme auf, denn bisher konnte sie ja nur jene Person verwenden, der diese Stimme auch gehört.

Paul Fischer: Diese Smart Contracts sind eine von vielen Möglichkeiten, wie man einen Vertrag schließen kann. Man könnte auch einfach ein Email schreiben: Darf ich Ihre Stimme verwenden? Wenn sie „ja“ sagt, dann hat man auch einen Vertrag. Smart Contracts sind also quasi nur ein Modus von vielen, das ist rechtlich nicht so relevant. Was viel wichtiger ist, zu sagen dass man kein Urheberrecht an einer Stimme haben kann. Im Übrigen: Copyright gibt es in Österreich gar nicht, das ist ein amerikanischer Terminus, das ist etwas Anderes. Es gibt natürlich Überschneidungen, aber ich möchte nur einmal sagen, Copyright ist etwas Englisches und Amerikanisches.

Jedenfalls: Das Urheberrecht an einer Stimme gibt es in dem Sinne nicht, weil das ein Persönlichkeitsrecht ist. Das ist, wie Sie richtig sagen, mit der Person direkt verknüpft. Es ist so wie das Recht am eigenen Bild und wird von der Rechtsprechung auch ganz ähnlich gehandhabt. Das heißt, jemand darf keine fremde Stimme verwenden, egal ob er sie jetzt physisch nachahmt oder maschinell. Es gab Fälle in der Judikatur, wo jemand einfach gut Stimmen imitiert hat, zum Beispiel zu Werbezwecken. Und das wurde dann verboten. Das heißt, da gibt es schon Rechtsprechung - wenn auch nicht sehr viel - über das Recht an der eigenen Stimme. Und die sagt, wenn ich eine Stimme entweder kommerziell verwenden will - Werbezwecke ist da der Klassiker - oder ich verwende sie in einem abträglichen Kontext, ich lasse sie zum Beispiel einen Text sagen, den die Person niemals unterschreiben würde - da kommen politische Ideologie und solcherlei Dinge ins Spiel - dann gibt es jedenfalls ein Recht darauf, das abzustellen, wenn das an eine Öffentlichkeit gerät. Wenn jemand also in der Öffentlichkeit eine fremde Stimme verwendet, dann kann ich das als Betroffener abstellen, oder ich kann es mir zahlen lassen. Das ist kein Problem. In der Werbung kann das etwa zur Anwendung kommen: Spricht jemand wie zB Wolfang Ambros in einer Werbung? Wenn das gezahlt wird, dann hat man Vertrag. Das ist möglich.

In unserem Alltagsleben haben wir das im Übrigen schon längst: Immer, wenn sie in Österreich am Bahnhof stehen und ein Zug einfährt, dann spricht Chris Lohner zu Ihnen.

Chris Lohner hat vor ein paar Jahren, das war auch in den Medien, ihre Stimme sampeln lassen. Das heißt, sie hat so ziemlich alles, was es an Tönen und Worten und Buchstaben gibt, eingesprochen. Wenn jetzt jemand von den ÖBB einen Text tippt und das in die entsprechende Software eingibt, dann kommt dieser Text wie von Chris Lohner gesprochen heraus. Das wird tagtäglich eingesetzt. Und ich gehe davon aus - ich kenne den Vertrag nicht - dass im Vertrag mit der ÖBB steht, dass das nur für Zwecke der Zug-Einfahrten und -Ausfahrten verwenden darf, aber nicht für irgendetwas Anderes. Aber das ist ein schönes Beispiel, dass es so etwas in Wahrheit schon lange gibt.

Dass das jetzt bei der Sängern angekommen ist, ist im Grunde nur recht und billig. Es ist eine gute Weiterentwicklung. Warum auch nicht? Dann hat man vielleicht irgendwann Elvis Presley, der ganz neue Lieder singt. Das könnte spannend werden. Wichtig ist nur, dass es irgendwo eine rechtliche Grundlage dafür geben muss. Einfach Raubkopien von Stimmen zu ziehen, das wäre nicht rechtens. Neben dem höchstpersönlichen Recht, das ich grade geschildert habe, gibt es ja immer noch den Leistungsschutz, das Leistungsschutzrecht. Das ist eine ungeklärte Frage, wie es sich verhält, wenn ich eine fremde Stimme in einer neuen Aufnahme verwende. Weil an sich wird bisher nur eine bestehende Aufnahme geschützt, also wenn ich zum Beispiel „Love Me Tender“ von Elvis Presley irgendwo einbaue, dann ist klar, da muss ich vorher das Label fragen.

Es ist aber ein anderer Fall, wenn ich eine komplett neue Aufnahme mache mit der Stimme, und das ist noch ungeklärt. Es ist durchaus spannend, ob das dann auch irgendwann mal gegen Nachahmung geschützt wird, das ist noch unklar. Der europäische Gesetzgeber hat dazu bisher nur einen kleinen Hinweis gegeben, der meines Meinung nach nicht weit genug reicht: Er hat in der letzten Richtlinie geschrieben, dass Pastiche, also Nachahmungen „vom Stil her“, sozusagen möglich bleiben sollen. Das heißt, jemand, der eine Pastiche macht, der soll das auch in Zukunft machen dürfen. Nach österreichischem Recht waren Pastiches ohnehin nie besonders geschützt, das konnte man machen. Ich glaube allerdings nicht, dass es für solche Zwecke gedacht war. Also ich glaube doch, das wird man irgendwann einmal regeln müssen.

Man sieht da schon förmlich die Zukunft vor sich, Welt-Tourneen von Hologramm Shows, bei denen Elvis als Hologramm neue Songs singt. Ich könnte mir vorstellen, wenn wir in zwei oder drei Jahren dieses Interview noch einmal führen, dann gibt es bereits unzählige neue technische Möglichkeiten und dann haben sich bestimmt noch 100 neue Fragen aufgetan.

Paul Fischer: Dann spreche ich vielleicht selbst als Hologramm hier zu Ihnen, mit einer Stimme, die ich aus 500 Kilometer Entfernung eingebe...

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