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Rotes schummriges Licht in einem Club

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Noch keine Barrierefreiheit im Nachtleben

In Clubs und auf Festivals zu feiern ist für die meisten von uns selbstverständlich. Häufig leider nicht so für Menschen mit Behinderung. Sie kommen oft nicht in Clubs, weil die schlicht nicht barrierefrei sind.

Von Dominic Schmid

Barrierefrei bedeutet, grob gesagt, dass alle am öffentlichen Leben teilnehmen können. Im konkreten Fall heißt es, dass Clubs so gestaltet sind, dass auch Menschen mit Behinderung diese besuchen können.

Feiern? Safe!

Die Vienna Club Comission hat eine Umfrage zur Sicherheit im Wiener Nachtleben durchgeführt. Auf die gewonnenen Erkenntnisse aufbauend, möchte die Vienna Club Commission eine Strategie mit konkreten Tools für die Akteur*innen im Wiener Club- und Veranstaltungskontext entwickeln, um das Wiener Nachtleben für alle Beteiligten sicherer zu gestalten.

Clubs sehen sich selbst barrierefreier als sie sind

Die Vienna Club Comission, eine Anlaufstelle für alle Beteiligten im Nachtleben, hat das VCC Club Radar eingeführt. Durch dieses erhalten Clubbesucher:innen Information über die Barrierefreiheit in ihren Nachtlokalen. Derzeit sind 34 Lokale mit an Bord, die selbst darüber Auskunft geben, wie barrierefrei sie sind. Doch auch wenn sich diese Clubs als barrierefrei bezeichnen, muss dies noch nichts heißen. Denn häufig sehen die Clubbetreiber:innen ihre Clubs als barrierefreier an, als sie es nach Ansicht von Menschen mit Behinderung sind.

So gäbe es beispielsweise Clubs, die zwar eine Rampe für Rollstuhlfahrer:innen anbieten, um ihnen den Zugang zu ermöglichen, dann jedoch kein barrierefreies WC hätten, erzählt Martina Brunner, Co-Geschäftsführerin der Vienna Club Comission.

Als ein positives Beispiel nennt Martina Brunner das Wiener Werkstätten und Kulturzentrum WUK. Dieses würden nach einem Umbau, der 2024 abgeschlossen sein wird, alle Maßnahmen erfüllen, um zumindest für Rollstuhlfahrer:innen barrierefrei zu sein.

Barrierefreiheit nicht für alle

Für Menschen die blind beziehungsweise sehbehindert sind oder eine kognitive Beeinträchtigung haben, ist die Situation nochmal schwieriger. Clubs sind nicht verpflichtet, Blindenleitsysteme oder Information in einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen. Menschen mit Hörbehinderung würden verschriftlichte Gefahrendurchsagen auf Bildschirmen benötigen. Für Epileptiker:innen wäre es wichtig zu wissen, ob Stroboskoplicht verwendet wird. Ein Hinweis darauf kann das Gefahrenpotenzial für sie verringern.

Darauf weist die Vienna Club Comission auf ihrer Internetseite hin. Diese Maßnahmen seien nicht verpflichtend und wenn überhaupt nur sehr vereinzelt umgesetzt, betont Martina Brunner. Es bestehe aber die Hoffnung, dass Clubbetreiber:innen sie dennoch nach und nach umsetzen würden, und somit alle am Nachtleben teilnehmen können.

Wie viel Barrierefreiheit „muss sein“?

Die in Wien zuständige MA36 fasst in der Broschüre „Veranstaltungsstätten Richtlinie“ laufend zusammen, was Clubs tun müssen um barrierefrei zu sein. Dazu gibt es auch Richtlinien aus der Wiener Bauordnung. Danach müssten beispielsweise zumindest Personen im Rollstuhl Zugang zu allen Clubs und Festivals haben. Und im Fall von Gefahr diese auch wieder schnell und sicher verlassen können. In Bezug auf mögliche Umbauarbeiten bei bestehenden Clubs, die dafür häufig nötig wären, achtet die MA36 auf die Verhältnismäßigkeit der aufzuwendenden Mittel. Heißt also, ist ein Umbau einer bestehenden Location zu teuer, brauchen ihn Clubbetreiber:innen auch nicht durchzuführen.

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