Upload-Filter entzweien die Copyright-Industrien
Von Erich Moechel
Die ersten beiden Runden der sogenannten Stakeholder-Dialoge zur Umsetzung der Copyright-Richtlinie in der EU sind vorüber. Die Kommission hatte die Dialoge angesichts der heftigen Diskussionen über Upload-Filter einberufen. Und dabei stellte sich nun heraus, dass es dazu unter den Rechtverwertern zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen über den Einsatz von Upload-Filtern gibt.
Am Dienstag meldeten sich 50 akademische Juristen von zwei Dutzend europäischen Fakultäten mit Empfehlungen zur Richtlinie zu Wort. Die Rechtswissenschaftler mahnen für die nächsten Dialoge Mitte Dezember Mechanіsmen zur Wahrung der Rechte der Benutzer ein. Die Richtlinie ist nämlich so breit gefasst, dass dadurch auch ein striktes Filter- und Löschregime auf nationaler Basis möglich ist. Genau das will die Kommission unbedingt vermeiden.
APA/AFP/JOHN THYS
Musikindustrie und Printverleger
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Am Donnerstag passierte der künftig für die meisten digitalen EU-Agenden verantwortliche Kommissar Thierry Breton das parlamentarische Hearing, obwohl es viele kritische Fragen gab.
Die Assoziation Communia, der von Wikimedia angefangen eine ganze Reihe von Initiativen zur Verbreitung freien Wissens angehören, hat im Verlauf der ersten beiden Stakeholder-Dialoge gleich vier verschiedene Interessensgruppen unter den Rechteverwertern ausgemacht. Nicht ganz überraschend definieren sich diese Interessen durch die Geschäftsmodelle der jeweiligen Rechteverwertungsbranchen, und diese Interessen divergieren.
Die Musikindustrie sei in erster Linie daran interessiert, die Vorschriften in Artikel 17 - der die Uploadfilter implizit enthält - als Druckmittel zu benutzen, um höhere Vergütungen von den Internetplattformen durchzusetzen, schreiben die Beobachter der Communia. Genauso an einer kollektiven Lizensierung und weniger an Upload-Filtern interessiert zeigte sich in den Sitzungen die Verlagsbranche, die vor allem von Google Vergütungen für Titel und Anrisse von Artikeln kassieren wollen. Während die Assoziation Communia der Musikindustrie aufgrund der Omnipräsenz von Musik auf den großen Publikumsplattformen gute Chancen zubilligt, höhere Vergütungen auch durchzusetzen, musste die Verlagsbranche schon einen ersten schweren Rückschlag einstecken.
PICSEL
Google gegen die Printverleger
Im Zentrum der digitalen Agenda im Binnenmarktressort steht der geplante „Digital Services Act“, der die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 modernisieren soll.
In Frankreich, wo die Richtlinie bereits im Herbst in nationales Recht gegossen wurde, erhalten die Verlagshäuser vorerst einmal nichts. Google hat sein Geschäftsmodell dafür nur leicht verändert, aus einem „Opt Out“-Modell wurde eines mit „Opt In“. Das heißt, aktuelle Printartikel und andere Verlagsprodukte werden zwar weiterhin standardmäßig unter den Suchergebnissen angezeigt, allerdings nur noch mit Link und einzelnen Wörtern aus dem Titel. Für eine übersichtliche Darstellung wie bisher, nämlich mit vollem Titel und Teilen des Anrisses müssen die Verlage Google in Frankreich eine freie Lizenz gewähren.
Google argumentiert ganz einfach entlang seines Geschäftsmodells und das scheint rechtlich kaum angreifbar. Kunden können bei Google gezielt Stichwörter buchen und Werbung neben den Suchergebnissen schalten, die Ergebnisse der Suche selbst - vor allem ihre Reihenfolge und Darstellung - bleiben davon unberührt. Google verlangt dafür nichts - und wird dafür auch nichts bezahlen. Da etwa ein Drittel aller Verlagsumsätze im Netz direkt über die Google-Suchmaschine kommen, ist jetzt schon abzusehen, dass diese europäische „Leistungsschutzregelung“ ebensowenig funktionieren wird, wie die nationalen Regelungen in Deutschland und Spanien, die kläglich gescheitert sind.
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Filmindustrie besteht auf „Filternet“
Die Video- und Musikpiraterie ist weltweit im Rückgang, der einzige statistisch signifikante Faktor dabei ist die Ausweitung des legalen Angebots.
Die Interessen der Filmindustrie liegen völlig anders, als jene der Verlagshäuser und der Musikindustrie. Da die Filmindustrie ihre Produkte nicht direkt, sondern nur über ausgewählte Partner wie Kinoketten und danach etwa über Streaming-Services exklusiv vermarktet, besteht hier überhaupt kein Interesse an breiter und kollektiver Lizensierung. Die Filmindustrie verlangt vielmehr ein „Filternet“ (wie es die Gegner nennen), denn ihr primäres Ziel ist es, die Exklusivität ihrer Filmproduktionen abzusichern.
Bis jetzt wurde mit Netzblockaden von Websites auf nationaler Basis und mit Aufforderungen an die Provider zur Löschung bestimmter Inhalte vorgegangen. Ein im Rahmen der Richtlinie mögliches striktes Filterregime, das bereits den Upload von Copyright-geschütztem Material verhindert, ist daher ganz im Sinne der Filmindustrie. Und dann hat die Assoziation Communia noch eine Gruppe weiterer Stakeholder bei den ersten beiden Sitzungen ausgemacht. Unter all den millionenschweren Interessengruppen der Rechteverwertungsindustrie fand sich auch ein kleine Gruppe von Urhebern, die jene Medienhalte produzieren, die von den Verwertern vermarktet werden.
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Vorläufiges Fazit
Warum die EU-Kommission besonderes Interesse daran hat, dass keine überschießenden, nationalen Gesetze verabschiedet werden, liegt auf der Hand. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung droht hier durch ganz unterschiedliche nationalen Implementationen ein neuer legistischer Fleckerlteppich in der EU zu entstehen. Deswegen will man in Brüssel nun die Kollateralschäden für die europäische Internetwirtschaft durch die begleitenden Stakeholder-Gespräche begrenzen, denn angerichtet sind sie schon. Bis sich eine generelle Linie zur Umsetzung der Richtlinie in nationale Gesetze EU-weit abgezeichnet hat, wird es gut zwei Jahre dauern. Bis dahin wird kein Investor in europäische Webservices investieren, bei denen dauerhafte öffentliche Interaktionen der Benutzer eine tragende Rolle spielen.
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Publiziert am 17.11.2019