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APA/GEORG HOCHMUTH

Streaming-Dienste geben zu wenig Auskunft über gespeicherte Daten

Die Datenschutz-NGO noyb hat Beschwerden gegen acht Streaming-Plattformen erhoben. Darunter sind populäre Dienste wie Amazon Prime, YouTube und Apple Music.

Von Christoph „Burstup“ Weiss

Die europäische Datenschutzgrundverordnung räumt Userinnen und Usern weitgehende Auskunftsrechte ein - nicht nur über alle von einem Unternehmen über sie gespeicherten Daten, sondern auch darüber, woher die Daten stammen, an wen sie weitergegeben wurden sowie aus welchen Gründen und wie lange sie gespeichert werden.

Die Datenschutz-NGO noyb hat Auskunft von acht Streamingdiensten verlangt, um zu sehen, wie sie reagieren. Besonders negativ, sagt Max Schrems, seien der Musikdienst Soundcloud und die Sport-Videoplattform DAZN aufgefallen: „Sie haben uns nämlich überhaupt keine Informationen geschickt. Bei den anderen sechs Unternehmen war es so, dass sie Rohdaten geschickt haben in ganz kryptischen Formaten, wo man - selbst wenn man sich besser auskennt - nicht ganz versteht, was dieser Zahlensalat eigentlich bedeuten soll.“ Was bei den sechs Unternehmen ebenfalls komplett gefehlt habe, seien die Zusatzinformationen über Ursprung, Zweck und Dauer der Datenspeicherung. „Man erhält also eine lange Liste von Daten, aber nicht die Information, welche Daten wofür genau verwendet werden - dabei ist gerade das die interessante Information.“

Die beste Beantwortung, sagt Schrems, habe noyb von der österreichischen Video-Streamingplatform Flimmit erhalten. „Die haben nur eine Detailinformation, die wir gerne hätten, nicht übermittelt.“ Flimmit habe die Anfragebeantwortung als einzige manuell - also durch eine Person - vorgenommen. „Bei den anderen war interessant, dass sie automatische Systeme haben, wo man sich die Informationen rausziehen kann“. Diese Systeme seien aber so gestaltet, dass sie auf jene Daten, auf die Userinnen und User ein Recht haben, gar nicht zugreifen. „Das ist also so designt, dass es eigentlich gar nicht rechtskonform sein kann.“

noyb Streamingdienste

noyb

Die Beschwerden hat noyb gemäß Datenschutzgrundverordnung bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingelegt. „Sie muss mit den Behörden am Sitz des jeweiligen Unternehmens zusammenarbeiten, also zum Beispiel bei Netflix in den Niederlanden.“

Die Beschwerden, so Schrems, würden es nun auch ermöglichen, wichtige Grundsatzfragen zu stellen. „Denn, was wir jetzt sehen, ist, dass viele Unternehmen so tun, als würden sie sich an die DSGVO halten. Sie haben irgendeinen Button oder Hilfetext, aber wenn man seine Rechte geltend macht, dann kommen alle möglichen absurden Argumente.“

Die Datenschutz-NGO noyb finanziert sich privat über Crowdfunding. Auf ihrer Website kann man sich darüber informieren.

Das würde die Probleme widerspiegeln, von denen ihm Userinnen und User via E-Mail berichten. „Viele Unternehmen, die mangelhaft Auskunft erteilen, sagen dann auf Nachfrage, es tue ihnen furchtbar leid, es sei ein Fehler im System usw., und dann kommen die Informationen schon.“ Es gebe aber auch Unternehmen, die aus Prinzip sagen, dass sie die Gesetze anders sähen - „und es gibt im Bereich des Auskunftsrechts auch Themen, wo es verschiedene Meinungen über die Auslegung gibt, die geklärt werden müssen“, so Max Schrems.

Das eine oder andere Verfahren könnte sich also – wie schon bei Europe vs Facebook – über mehrere Jahre hinziehen.

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