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APA/AFP/JOE KLAMAR

Max Schrems gegen Facebook: Kernfrage landet vor dem EuGH

Der Datenschützer Max Schrems hat einen Teilerfolg gegen Facebook beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich erzielt. Der OGH will Klarheit in einzelnen Fragen und ruft den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Von Christoph „Burstup“ Weiss

Max Schrems und seine Organisation noyb - der Name steht für „none of your business“ - befinden sich seit mittlerweile zehn Jahren in rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Social-Media-Giganten Facebook. Bereits im Jahr 2011 hat Schrems, damals noch ohne seine NGO, die erste Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde eingebacht. Seitdem wurde an mehreren Gerichten in Europa verhandelt und der Ball immer wieder zwischen verschiedenen Behörden hin- und hergespielt. Der österreichische OGH hat mit einer Entscheidung jetzt die Causa erstmals an den EuGH weitergegeben.

Max Schrems ist überzeugt, dass Facebook im Umgang mit unseren Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt, aber zwei österreichische Gerichte haben das in den letzten Jahren anders gesehen und geurteilt, dass die Datenverarbeitung von Facebook rechtskonform sei. Dann wandte sich Schrems an den Obersten Gerichtshof. Konkret geht es ihm um die Frage, ob Facebook-Nutzer*innen eine „Einwilligung“ unterzeichnen oder einen „Vertrag“ mit Facebook haben.

In der Datenschutz-Grundverordnung werden diese nämlich unterschiedlich behandelt. Laut DSGVO müssen User*innen etwa zur Datenverarbeitung für Werbung ganz konkret einwilligen. Außerdem muss es möglich sein, eine solche Einwilligung jederzeit zurückzunehmen. Anstatt aber ein entsprechendes Formular für die Einwilligung zur Verfügung zu stellen, so Schrems, habe Facebook gesagt: „Wir verpacken das jetzt einfach alles als Vertrag, und die DSGVO sagt zu Verträgen nicht viel, also können wir wieder machen, was wir wollen.“ Rund um dieses „Umpacken“ habe der OGH nun Fragen an den EuGH. „Der OGH hat es so formuliert, dass Facebook versuche, die DSGVO zu untergraben, und fragt, ob es möglich sei, so die Gesetze zu umgehen.“

Max Schrems ist also erfreut, dass der Oberste Gerichtshof Österreichs sich nun an die europäische Instanz wendet, und er glaubt, dass der EuGH in der Frage letztlich zu seinen Gunsten entscheiden wird: „Ich glaube, die Antwort wird relativ klar sein. Es ist aber extrem spannend, denn es betrifft die rechtliche Grundlage für alles, was Facebook in Europa tut. Wenn der EuGH sagt, dass das so nicht geht, dann hat Facebook die Daten aller europäischen User illegal verarbeitet.“ Und in diesem Fall könnten die Nutzer*innen in der EU Schadenersatz einfordern.

In einem Punkt hat sich der österreichische OGH heute nicht an den EuGH gewandt, sondern bereits selbst ein Urteil gefällt: Max Schrems erhält Schadenersatz, weil Facebook ihm nicht volle Auskunft über die Verwendung seiner Daten gewährt hat und weil der Zugriff auf die gelieferten Daten über tausende Links und Downloads zu kompliziert war. Die DSGVO, sagt das Gericht, gehe bei einem einmaligen Auskunftsverfahren nicht von einer „Ostereier-Suche“ aus. Das Gericht habe auch seine „maximale Genervtheit“ anerkannt, sagt Schrems, und ihm einen emotionalen Schadenersatz von 500 Euro zuerkannt, „weil die Leute - bzw. in diesem Fall ich - die Daten nicht in ordentlicher Form bekommen, wenn sie danach fragen“.

Eine weitere Frage, die der EuGH noch zu klären hat, bezieht sich auf die Verwendung sensibler Daten etwa zur sexuellen Orientierung oder zu den politischen Ansichten. Schrems meint, dass selbst bei gültiger Einwilligung zur Datenverarbeitung Facebook diese sensiblen Daten herausfiltern muss und nicht etwa für Werbung nutzen darf. Eine Entscheidung des EuGH ist für heuer nicht zu erwarten - die bereits 2011 begonnene Saga Europe vs Facebook wird wohl noch ein paar Jahre dauern.

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