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Alter Brief mit Siegel

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Briefgeheimnis adé?

Im neuen Sicherheitspaket der Bundesregierung wird unter anderem auch das Briefgeheimnis gelockert.

Von Christoph „Burstup“ Weiss

Der Schutz des Briefgeheimnisses ist in Österreich ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, also ein Grundrecht. Es wird sowohl im Staatsgrundgesetz (Art. 10 StGG) als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) garantiert.

Homebase Spezial zum Überwachungspaket

Mehr über das Sicherheits-Paket, etwa über die Gefahren des Bundestrojaners, gibt es heute in der FM4 Homebase ab 20 Uhr und in 7 Tage FM4.

Das Briefgeheimnis schützt den Briefverkehr zwischen Absender und Adressat vor Öffnung und Unterschlagung durch Behörden (Art. 10 StGG und Art. 8 EMRK Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Der Inhalt eines Briefs ist außerdem vor der Öffnung durch Dritte geschützt (§ 118 StGB): Wenn der Brief nicht direkt an den eigentlichen Empfänger ausgehändigt wird, beispielsweise in einem Heim oder in einer Firma, darf der Arbeitgeber oder Heimleiter ihn nicht öffnen.

Schon bisher ist für das Briefgeheimnis in Österreich eine Ausnahme vorgesehen, und zwar im § 135 der Strafprozessordnung:

Die Beschlagnahme von Briefen ist zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist und sich der Beschuldigte wegen einer solchen Tat in Haft befindet oder seine Vorführung oder Festnahme deswegen angeordnet wurde.“

Der zweite Teil dieses Satzes (fett) soll durch eine Gesetzesänderung im „Sicherheits“-Paket der Regierung gestrichen werden. Die Juristin Angelika Adensamer von epicenter.works hält diese Änderung für eine extrem weite Einschränkung des Briefgeheimnisses: „Briefe können dann in Fällen geöffnet werden, in denen das früher überhaupt nicht möglich war. Es ist dann bereits möglich, bei Verdacht auf eine Straftat, die mit einem Jahr Haft bedroht ist, ganz egal ob die Person dafür schon in Haft sitzt oder im Gefängnis. Als Beispiel könnte man zum Beispiel nennen: Die Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sie ist mit einem Jahr bedroht. Oder die Preisgabe von Staatsgeheimnissen.“ Die Einschränkung des Briefgeheimnisses könne somit leicht gegen Whistleblower eingesetzt werden.

Weiters entfällt in Zukunft die Verständigungspflicht über die Beschlagnahmung von Briefen. „Bisher müsste eine Person, deren Briefe geöffnet werden, innerhalb von 24 Stunden über diese Maßnahme verständigt werden. Das ist in diesem Entwurf nicht mehr so. Das führt zu einem Rechtsschutzproblem, denn gegen eine Maßnahme, von der man nichts weiß, kann man sich schlecht wehren.“

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Auch Fernmeldegeheimnis ausgehöhlt?

IMSI-Catcher

Septier

IMSI-Catcher

Ebenfalls im Staatsgrundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist das Fernmeldegeheimnis (Art. 10a StGG und Art. 8 EMRK). Trotzdem werden im „Sicherheits“-Paket der Regierung auch Gesetze geändert, die im Widerspruch mit diesem Grundrecht stehen könnten. Änderungen in Sicherheitspolizeigesetz und Strafprozessordnung erleichtern in Zukunft den Einsatz sogenannter IMSI-Catcher.

Angeblich sollen diese Geräte nur für die Lokalisierung von Verdächtigen eingesetzt werden, doch die Möglichkeiten sind weit größer. IMSI-Catcher spiegeln den Mobiltelefonen in ihrer Nähe vor, eine ganz normale Funkanlage des Netzbetreibers zu sein: „Sie werden gerne in der Nähe der Büros von Bürgerrechtsorganisationen aufgestellt“, sagt der Datenschützer Thomas Lohninger von Epicenter.works, „um dort die gesamte Kommunikation der Menschen in der Gegend aufzuzeichnen.“ Ins Netz des IMSI-Catchers geraten alle Mobiltelefon-Benutzer in der Nähe, also auch jene, die gar nicht das Ziel der Überwachungsmaßnahme sind.

Im Normalfall geschieht diese Form der Überwachung unbemerkt – außer man installiert einen der mittlerweile erhältlichen IMSI-Catcher-Catcher. „Dann kann man sehen: Da ist eine Basisstation, die verhält sich ganz komisch“, so Lohninger. „Sie hat eine enorm starke Sendeleisung und sie folgt mir, wenn ich mich bewege. Dann schlägt die Software Alarm, und ich habe zumindest einmal eine Vermutung, dass ich von einem IMSI-Catcher überwacht werde.“
Die Hersteller von IMSI-Catchern verbessern allerdings laufend ihre Systeme, um weniger Spuren zu hinterlassen – während Regierungen an unseren Grundrechten feilen.

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