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Handshake zwischen May und Juncker

APA/AFP/JOHN THYS

Robert rotifer

„Doppeltes Desaster“ oder besser als befürchtet?

Versuch einer Deutung der Bedeutung des Juncker-May-Deals für EU-Bürger_innen im UK und Brit_innen in der EU. Inklusive Eigeninteresse.

Von Robert Rotifer

Lassen wir zur Abwechslung einmal Irland beiseite. Doch, ich finde Fintan O’Tooles Analyse in der Irish Times, wonach Irland die Brit_innen vor sich selbst bzw. einem harten Brexit gerettet habe, sehr schlüssig. Und wer weiß, was passiert wäre, hätten die sturen, bigotten Democratic Unionists in Nordirland mit ihrer paradoxen Forderung nach einem harten Brexit bei offener irischer Grenze, aber ohne Sonderstellung für ihre Provinz nicht das absolut Unmögliche verlangt und damit – eher unbewusst als bewusst – erzwungen, dass nun post-Brexit offenbar alles mehr oder weniger bleiben könnte, wie es ist, auch wenn es dann anders heißen wird.

Doch wenn es um die eigene Existenz geht, darf man zwischendurch auch einmal ein bisschen egoistisch sein. In diesem Sinne hab ich mir an dem Übereinkommen, das Theresa May da mit Jean-Claude Juncker in den Freitagmorgenstunden erarbeitet hat, einmal den Aspekt genauer angesehen, der mich persönlich betrifft. Nebst geschätzten viereinhalb Millionen anderen, um einmal die EU-Bürger_innen im Vereinigten Königreich und die Brit_innen in der EU zusammenzuzählen.

Wenn es gestern am Morgen in den Nachrichten salopp hieß, unsere derzeitigen Rechte würden bestehen bleiben, war schon einmal Skepsis angebracht. Schließlich hatten wir dergleichen schon öfter gehört, ehe uns bei näherer Betrachtung der bisherigen britischen Vorschläge die Grausbirnen aufstiegen.

Unsere ganze Hoffnung lag daher in der Forderung der EU-Seite, die Souveränität des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für unsere Rechte aufrechtzuerhalten. Genau in diesem Punkt hat Juncker aber nachgegeben: Der EuGH soll einstweilen nur für acht Jahre seine Zuständigkeit behalten, und dies auch nur, wenn britische Gerichte seine Sicht zu individuellen Streitfälle aktiv zu Rate ziehen.

Davon ausgehend habe ich mir mit einem flauen Gefühl im Magen diesen Joint Report durchgelesen. Nun bin ich sicher kein Jurist und vielleicht naiv, aber ich muss zugeben, dass da einige positive Überraschungen zu finden waren, ja sogar Dinge, auf die ich ehrlich gesagt gar nicht mehr zu hoffen gewagt hätte, vom Aufenthaltsrecht für die ganze Familie über die weiter bestehende Sozialversicherung bis hin zur Gesundheitsversorgung auch für „ökonomisch Inaktive“ - ein enorm wichtiger Punkt, schließlich wollte der bisherige britische Vorschlag erwachsenen EU-Bürger_innen in Großbritannien, die nichts oder zu wenig verdienen, den Zugang zum nationalen Gesundheitssystem verbauen. Sogar die weitere Gültigkeit der EHIC-Karte wird ausdrücklich erwähnt.

Zusammenfassend: Sie werden mich fürs Erste nicht los.

Guy Verhofstadt hat inzwischen bemängelt, dass in dem Übereinkommen keine Garantien für die Rechte künftiger Lebensgefährten vorkommen. Ein weiterer Haken liegt offensichtlich darin, dass EU-Bürger_innen in Großbritannien bzw. Brit_innen in der EU ihre Sonderrechte im Vergleich zu Angehörigen anderer Drittländer verwirken, wenn sie länger als fünf Jahre abwesend sind. Wer etwa temporär ins Geburtsland zurückgeht, um auf unabsehbare Zeit alternde Verwandte zu pflegen, könnte sich da in einer unmöglichen Situation wiederfinden.

Ein nicht nur für solche Härtefälle (was für ein Wort), sondern für alle empfindliches Thema ist die Registrierung im Gastland.

Erst einmal gut zu hören, dass das Formular dafür, „kurz, simpel und benutzerfreundlich“ gehalten sein soll – im Gegensatz zu den von Theresa May als Innenministerin erdachten 85 Seiten für das derzeitige „Certificate of Residence“.

Übrigens enthält der May-Juncker-Deal auch einen Passus betreffend jene EU-Bürger_innen, die sich bereits mit viel Aufwand und Kosten – entsprechend der offiziellen Empfehlung – freiwillig jenes nun bald obsolete Certificate besorgt haben: Dieses soll kostenfrei in das neue, verpflichtende Dokument umgewandelt werden, allerdings erst nach einer Leumunds- und Sicherheitsprüfung sowie nach erneuter Bestätigung der andauernden Ansässigkeit (da hat das Home Office also noch Gelegenheit, einige seiner berüchtigten Irrtümer zu begehen).

Als einer, der selbst aus einem Land mit Melderecht kommt, tu ich mir wohl ein wenig schwer, mich über eine Registrierungspflicht zu beschweren, die etwa für Brit_innen in Österreich immer schon bestanden hat.

Der britische Staat allerdings kennt kein Melderecht. Insofern widerspricht die Registrierungspflicht für EU-Bürger_innen also schon einmal folgendem grundlegenden Satz aus dem May-Juncker-Papier: „Jede Diskriminierung gegen Unionsbürger_innen und britische Staatsangehörige im Gastgeber- und Arbeitsland aufgrund derer Nationalität wird verboten sein.“

Was, wenn nicht Diskriminierung, ist eine einseitige Registrierungspflicht? Nun gibt es jetzt bereits Gesetze in Großbritannien, die zum Beispiel Ärzt_innen oder Vermieter_innen verpflichten, den Einwanderungsstatus ihrer Patient_innen bzw. Kund_innen zu prüfen. Brauche ich künftig meine Registrierungsdokumente bei der Spitalsaufnahme? Wird, wer sich etwa überlegt, nach London zu ziehen, so ein Dokument vorweisen müssen, um eine Wohnung zu finden? Die Erfahrungen, die insbesondere Osteuropäer_innen mit britischen Behörden gemacht haben, lassen solche Fragen alles andere als harmlos erscheinen.

Dementsprechend unzufrieden hat sich gestern bereits The 3 Million, die Pressure Group der EU-Bürger_innen in Großbritannien, geäußert, noch wesentlich mehr Grund zum Ärger hatte aber ihre Schwesternorganisation auf dem Festland, British in Europe. Denn während die Kontinentalen auf der Insel ihre Bewegungsfreiheit im Rest der EU behalten, bleiben die Rechte der Brit_innen in der EU nach strikt reziproker Logik nur auf ein Gastland beschränkt. Das läuft darauf hinaus, dass etwa eine Britin nicht mehr ungehindert von Österreich nach Italien umziehen bzw. im einen Land leben und im anderen arbeiten könnte.

„Dies ist ein doppeltes Desaster für britische Menschen, die in Europa leben", sagte gestern Jane Golding, die Sprecherin von British in Europe gestern, "es scheint so, als könnten wir uns jenseits der Übergangsperiode auch von der Bewegungsfreiheit verabschieden“.

Das nächste große Problem verbirgt sich in der von Golding hier mit der Formulierung „jenseits der Übergangsperiode“ beschriebenen, in der Vereinbarung mehrfach erwähnten Deadline der reziproken Bürger_innenrechte.

Wenn Großbritannien zum Beispiel auf einen formellen Austritt im März 2019 besteht, würde das eine künstliche Torschlusspanik erzeugen und damit zunächst die paranoiden Ängste der Brexit-Fraktion vor einer EU-Einwanderungsflut schüren. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass Großbritannien aller fremdenfeindlicher Rhetorik zum Trotz, um künftig halbwegs zu funktionieren, auch in anderthalb Jahren noch ausgebildete Arbeitskräfte aus der EU brauchen wird.

Des weiteren lauert hier auch ein einstweilen noch unbemerktes, zweites irisch-nordirisches Problem, schließlich haben alle Nordiren derzeit Anrecht auf irische Staatsbürgerschaft, und jede Veränderung der damit verbundenen Rechte hat große politische Brisanz.

Übrigens besagt eine aktuelle Umfrage, dass sich eine Mehrheit der Nordir_innen, wenn es um die EU-Mitgliedschaft geht, lieber mit der irischen Republik vereinigen als bei Großbritannien bleiben würde. So viel zur dubiosen Rolle der DUP in der Verteidigung des von der Brexit-Presse eingeforderten sogenannten Volkswillens.

Der bei allem Gerede über Zollgrenzen fast vergessene Konflikt um die Bewegungsfreiheit nach dem EU-Austritt (die ja übrigens auch die EU-freundliche, zentristische Labour-Fraktion beschränkt sehen will) wurde also erfolgreich auf die lange Bank geschoben, wird aber garantiert wieder zurückkehren - und zwar bereits in den kommenden Verhandlungen um den Freihandelsvertrag zwischen EU und UK.

Und schon allein deshalb glaube ich auch nicht an die da und dort aufgekommene Verschwörungstheorie, Theresa May habe es immer schon auf genau diesen Ausgang angelegt. Denn voriges Jahr, in Zeiten simpler „Brexit means Brexit“-Parolen, hatte niemand von ihr jene Festlegung auf Ausstieg aus der Zollunion und dem Binnenmarkt verlangt, die sie nun in derart große semantische Schwierigkeiten gebracht hat und weiter bringen wird.

Man erwarte sich für die nähere Zukunft eine Rollenumkehr in der britischen Innenpolitik. Während Remainer_innen und Weichbrexiteusen und -brexiteure, die ein konkretes oder faktisches Verbleiben im Binnenmarkt anstreben, ab nun auf den im Entwurf verwendeten Begriff des „full alignment“ pochen dürfen, werden die Brexit-Hardliner_innen genau jene parlamentarische Debatte forcieren, die sie bisher den „Saboteur_innen“ im Unterhaus vorenthalten wollten.

Sollte sich der nationalistisch europhobe Klüngel einmal von der eigenen Regierung verraten fühlen, wird’s innenpolitisch wieder gefährlich für Theresa May. Dann blüht ihr dieselbe kalte Dusche, die David Cameron aus den eigenen Reihen abkriegte, als er im Februar 2016 mit seinem „special deal“ aus Brüssel zurückkam.

Ihre beste Gegenwehr wird darin bestehen, verschiedene Brexit-Strömungen gegen einander auszuspielen: Wenn zum Beispiel Andrea Leadsom, derzeit Landwirtschaftsministerin, de facto aber Ministerin für die rabiate Tory-Rechte, heute wissen ließ, dass die volle Konvergenz von EU und UK nur auf Nordirland zutreffen müsse, steht sie damit bereits in offenem Widerspruch zur DUP.

Und auch der unvermeidliche Nigel Farage zündelte gestern bereits wieder, indem er von Mays Deal als einer „Demütigung“ Großbritanniens schwafelte und sich dabei laut fragte, ob er je mit Boris Johnson und Michael Gove „auf derselben Seite“ gestanden sei. Letzterer Gove, derzeit Umweltminister, de facto aber Minister für die Agenden von Rupert Murdoch bzw. der Daily Mail, pries einerseits Theresa May, drohte ihr aber auch ein bisschen, als er meinte, das britische Volk könne, falls es mit dem Deal unzufrieden sei, bei den nächsten Wahlen darüber abstimmen.

Das erinnert noch einmal daran, dass wir es hier nicht mit einem Vertrag, sondern mit einer Absichtserklärung zu tun haben. Und dass man dieser Tage auf das Wort des britischen Staats, insbesondere bei der Garantie unserer Rechte, beim besten Willen nicht zählen kann.

Aber es gibt noch ein anderes Problem an Goves Rechnung, jenen einen Faktor, der die konservative Harter-Brexit-Fraktion fürs Erste im Zaum hält: Falls die enttäuschte Brexit-Fraktion es nämlich bis zu Neuwahlen treiben sollte, würde die nach derzeitigem Stand Labour klar gewinnen. Und dann wären erst recht wieder alle Optionen offen, bis hin (a long shot über Jeremy Corbyn hinweg) zum Exit vom Brexit.

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