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APA/ HELMUT FOHRINGER

Rechtsberatung für Flüchtlinge soll zum Innenministerium wandern

FPÖ-Innenminister Herbert Kickl will bis 2020 im Innenministerium eine Bundesagentur einrichten, die sowohl die Unterbringung als auch die Rechtsberatung von Flüchtlingen übernimmt. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung sei dadurch gefährdet, sagt der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer

Von Irmi Wutscher

Geht es nach den Plänen von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl, dann soll ab 2020 die Betreuung und Beratung von Asylbewerbenden in Österreich aus einer Hand kommen; nämlich von einer Bundesagentur, die erst eingerichtet werden und im Innenministerium angesiedelt werden soll. Das Innenministerium argumentiert, dass so Asylverfahren schneller durchgeführt werden können.

Bisher übernehmen diese Aufgaben NGOs. Das Innenministerium hat einen Vertrag mit der ARGE Rechtsberatung, die aus Diakonie und Volkshilfe besteht. Dieser Vertrag soll mit Ende 2018 aufgelöst werden und diese neue Agentur bis 2020 eingerichtet werden.

Der Standard berichtet, dass RechtsberaterInnen dann einzeln bei dieser Agentur angestellt werden sollen. Ansonsten gibt es bisher keine Reaktionen des Innenministeriums zu diesem Thema.

„Ein Schritt zu mehr Rechtsstaatlichkeit ist das sicher nicht – im Gegenteil."
Heinz Mayer

Vor allem dass es keine unabhängige Rechtsberatung mehr gibt, kritisieren ExpertInnen und Prominente in einem offenen Brief. Ich habe den Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer um eine Einschätzung dieses Vorhabens gebeten:

Sie sind einer der Erstunterzeichner des offenen Briefs, gegen die "Verstaatlichung“ der Rechtsberatung. Salopp gefragt: Was stört Sie denn daran?

Die Rechtsberatung für Asylwerber muss unabhängig sein. Unabhängig jedenfalls von den Stellen, die über den Asylantrag zu entscheiden haben. Das ist nicht gewährleistet, wenn die Asylberhörde dem Innenministerium unterstellt ist und die Rechtsberatung ebenfalls.

BefürworterInnen sagen, zum Beispiel in Kommentaren auf Twitter, die bisherigen RechtsberaterInnen könnten sich ja dann bei der neuen Agentur einstellen lassen – also wo ist das Problem? Sie sehen dann eine Weisungsgebundenheit?

Sie sind dann ja angestellt und über diese Anstellung natürlich nicht mehr unabhängig von dieser Agentur. Wer bei einem Dienstgeber angestellt ist, der ist demgegenüber nicht mehr ganz unabhängig. Und der wird, wenn er angestellt bleiben will, seine (ANM: des Dienstgebers) Wünsche erfüllen müssen.

Ein Argument des Innenministeriums, warum das so kommen soll, ist, dass Asylverfahren so schneller gehen sollen. Können Sie sich das vorstellen?

Das ist ein entlarvendes Argument, denn der Rechtsstaat braucht Zeit. Und wenn man den Rechtsstaat aushebelt, dann geht es schnell. Also wenn man auf umständliche Verfahren verzichtet. Aber das geht dann auf Kosten der Rechtmäßigkeit und des Rechtsschutzes.

Heinz Mayer

© Paul Landl, www.landl.cc

Befürworter aus der FPÖ, wie zum Beispiel Walter Rosenkranz, sagen, mit dieser Bundesagentur soll die so genannte Asylindustrie eingeschränkt werden. Hinter dem Begriff steht die Idee, dass NGOs sich mit Flüchtlingsbetreuung oder Rechtsberatung bereichern. Wie sehen Sie das Argument der Asylindustrie?

Dieses Argument wird glaube ich von der CSU in Bayern importiert. Tatsache ist, dass fast jeder zweite negative Asylbescheid in erster Instanz von der zweiten Instanz aufgehoben wird und das bedeutet, dass diese Rechtsberatung offenbar doch sehr gut funktioniert. Weil die Gerichte in jedem zweiten Fall den Rechtsmitteln der Rechtsberater folgen. Man kann also nicht sagen, dass da Missbrauch betrieben wird oder nicht ordentlich gearbeitet wird. Das ist entlarvend, wenn man nicht will, dass rechtswidrige, negative Bescheide aufgehoben werden – da muss man die Rechtsberatung einschränken.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann widerspricht dieses Vorhaben EU-Recht. Denn Mitgliedsstaaten müssen seit 2010 AsylwerberInnen kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung stellen, die muss unabhängig und weisungsfrei sein. Wenn es diese Bundesagentur gibt: Ist das dann eindeutig gegeben, dass das dem EU-Recht widerspricht? Also nicht mehr unabhängig und weisungsfrei ist?

Im Detail kann man das noch nicht sagen, weil der Plan noch nicht da ist. Es wird allerdings sehr schwer sein, eine Rechtsberatung beim Ministerium anzusiedeln und sie von Angestellten des Ministeriums durchführen zu lassen und die gleichzeitig als unabhängig – nämlich effektiv unabhängig! – darzustellen. Also das wird kaum möglich sein. Auch wenn es auf dem Papier so ausschaut aber de facto wird sie nicht unabhängig sein. Ja das wäre natürlich ein Verstoß gegen EU-Recht und der könnte letztlich vom EUGH zu einer Verurteilung Österreichs folgen.

Aber dann müsste das jemand vor den Europäischen Gerichtshof bringen?

Das kann auch die Kommission machen. Die kann die Wahrung des Europarechts zu ihrer Sache machen.

Das heißt in anderen EU Ländern ist das ähnlich wie in Österreich derzeit: Es gibt unabhängige Rechtsberatungen, die nicht dem Staat unterstellt sind.

Die gibt es zumindest in den zivilisierten Staaten, die auf Rechtsstaatlichkeit achten. In Russland ist es nicht so, in Ungarn scheint es nicht so zu sein oder man ist auf dem Weg dorthin. Das ist eben so: Ein Staat der sich seinen rechtlichen Verpflichtungen entziehen will, der wird dafür sorgen, dass missliebige Entscheidungen seiner Behörden bestehen bleiben.

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