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EU-Copyright: Das Print-Imperium schlägt zurück

Wenige Tage vor der Abstimmung im federführenden EU-Parlamentsausschuss ist plötzlich ein „alternativer Kompromiss“ aufgetaucht, der Hyperlinks zu Medien lizenzpflichtig macht und für alle Publikumswebsites Upload-Filter vorschreibt.

Von Erich Möchel

„Ein Schritt nach vorn, zwei Schritte zurück in eine völlig verkehrte Richtung“ - so beurteilt der Dachverband der europäischen Bibliothekare den überraschenden Vorstoß der Verlegerlobbys zur EU-Copyrightnovelle. Die jüngsten Änderungsanträge des konservativen EU-Abgeordneten Pascal Arimont (EPP) im federführenden Binnenmarktsausschuss (IMCO) gehen noch über den ursprünglichen, heftig kritisierten Kommissionsentwurf hinaus. Die bereits vorliegenden Änderungen von Abgeordneten aller Fraktionen wurden dabei ignoriert.

Dieser überraschende Vorstoß, über den am Donnerstag abgestimmt wird, kommt obendrein als „alternativer Kompromissvorschlag“ daher, das ist überhaupt ein Novum. Mit der Kompromissfindung vom EU-Parlament beauftragt wurde nämlich die Abgeordnete Catherine Stihler (SPE), die aus insgesamt fast tausend Amendments eine mehrheitsfähige Fassung erstellen soll. An der Copyright-Neuregelung sind ein halbes Dutzend Parlamentsausschüsse beteiligt, die allesamt Änderungsanträge zu einzelnen Artikeln und Erläuterungen der Copyrightnovelle erstellt haben.

Texte

Gemeinfrei

Und so wird vorgangen: Links stehen die Passagen aus dem ursprünglichen, viel kritisierten Kommissionsentwurf. Die leere Spalte in der Mitte steht für alle von Arimont gelöschten Änderungen am Text durch die Berichterstatterin auf Basis der eingelangten Amendments. In der rechten Spalte wird der Text des Kommissionsentwurfs samt Verschärfungen erneut zur Abstimmung gestellt.

Wie das Gros der dort erstellten Änderungsanträge zeigt, sind verpflichtende Uploadfilter und Lizenzvorschriften für Hyperlinks im Plenum nicht mehrheitsfähig. Darum versuchen Teile der Konservativen nun, den federführenden Ausschuss der Coypright-Novelle handstreichartig umzudrehen. Das Kalkül dabei ist offensichtlich, man hofft auf Unterstützung durch den Ministerrat, der bei dieser Novelle mitentscheidet.

„Alternative Kompromisse, alternative Fakten“

Ende April stimmte der Kulturausschuss mit überraschend großer Mehrheit gegen Upload-Filter. Noch im März hatte der Ausschuss die Filterpflicht für Internetkonzerne befürwortet.

„MEP Arimont nennt seinen Text zwar ‚alternativer Kompromiss‘, es ist aber genausowenig ein Kompromiss wie ‚alternative Fakten‘ keine Fakten sind“, schreibt die Abgeordnete Julia Reda (Piraten/Grüne Fraktion) in einem ausführlichen Kommentar. Arimont versuche, den Prozess der Entscheidungsfindung im Parlament zu sabotieren, indem er hinter dem Rücken der Verhandler aus allen Fraktionen einen eigenen Text propagiere, gegen den sich der Kommissionsentwurf geradezu zahm ausnehme. Mit derselben Taktik habe Arimont schon einmal eine Resolution im Binnenmarktausschuss gegen Geoblocking durch die Unterhaltungsindustrie verhindern können, so Reda weiter.

Julia Reda

Gemeinfrei

Julia Reda ist die einzige Abgeordnete der Piratenpartei im EU-Parlament und gehört der Fraktion der Grünen an. Reda war 2014 mit einem Schwerpunkt auf Urheberrecht und geistige Eigentumsrechte zur Wahl angetreten.

Filterpflicht für alle Websites

Während der Kommissionsentwurf, der noch unter Günther Oettingers Ägide als Digitalkommissar verfasst wurde, „nur“ auf führende Publikumswebsites wie Youtube oder Facebook zielt, verordnet Larimonts „alternativer Kompromiss“ Upload-Filter gleich für alle kommerziellen Websites, die irgendeine Interaktion der Benutzer zulassen. Werden dann auch noch Algorithmen eingesetzt, um Postings der Benutzer besser darzustellen, werden aus Sozialen Netzen plötzlich Medien und fallen damit unter Medienrecht. Das betrifft auch alle anderen Websites, die Interaktionen zulassen, denn auch CSS („Kaskadierende Stilvorlagen“) für die HTML-Layouts der Websites sind rechtlich von komplexeren Algorithmen wohl kaum zu unterscheiden.

Mitte März hatte der Rechtsausschuss mit der Demontage des Kommissionsentwurfs begonnen, Berichterstatterin ist Therese Comodini Cachia (EPP).

Für die hier als Quasi-Standard für Internetfirmen propagierten Upload-Filter - die schon im Kommissionsentwurf enthalten waren - ist ein immenser Aufwand nötig. Jeder Upload eines Texts, Bildes oder Videos muss mit einem ganzen Datenbankverbund von Copyright-geschütztem Material nahe an Echtzeit abgeglichen werden. Über derartige Maschinerien verfügen gerade einmal Google oder Facebook, also die beiden haushoch führenden Vermarkter von Werbung im Internet, die aber nur einen Bruchteil der eigenen Inhalte schaffen, von „nahe an Echtzeit“ einmal völlig abgesehen. Alleine bei YouTube werden pro Minute im Schnitt etwa 300 Stunden Videos hochgeladen.

Texte

Gemeinfrei

„Protection“ bedeutet hier nichts anderes als „kostenpflichtiger Hyperlink“. In Larimonts „alternativem Kompromiss“ sind nackte, also titellose Links großzügigerweise ausgenommen, auch einzelne Worte aus einem Artikel sollen nicht unter die Lizenzpflicht fallen. Der Lizenzierungspflicht aber liegt das neuartige „Leistungsschutzrecht“ zu Grunde, das die Verlegerlobbys erfunden haben.

„Leistungschutz“ und die Bibliotheken

EBLIDA, der europäische Dachverband für Bibliotheken, Archive und Dokumentationsstellen warnt vor den unkontrollierten rechtlichen Auswirkungen dieses neuartigen Copyrights, die damit möglich werden. So sei im Vorfeld nicht einmal eine Folgenabschätzung zur Einbeziehung wissenschaftlicher Literatur in das geplante Copyright-Regime erstellt worden. So würden Listen von archivierten Arbeiten und Artikeln sofort lizenzpflichtig, sobald sie im Netz zur Verfügung gestellt würden.

Völlig außer Acht gelassen worden sei außerdem der Trend, dass immer mehr akademische Arbeiten unter freien Lizenzen publiziert würden. Letztlich würden diese Universitäten, die Arbeiten ihrer Studenten online publizieren, dann als „Intermediaries“ für etwaige Copyrightverstöße in diesen akademischen Arbeiten haften. Mit dieser Konstruktion will man „Intermediaries“ wie YouTube oder Facebook für Inhalte ihrer Benutzer haftbar machen, den Kollateralschaden für die Wissensgesellschaft nimmt man dabei in Kauf.

Wie es nun weitergeht

Über diesen Vorstoß der Verlegerlobby, die neuen Regeln im Umgang mit Copyrights im Internetzeitalter nach dem Muster des Geschäftsmodells im Printverlagswesen der 90er Jahre des vergangenen Jahrtausends zu erstellen, wird am Donnerstag im Binnenmarktausschuss abgestimmt. Die überfallsartige Vorgehensweise ist ein taktisches Manöver, das nur im Zusammenhang mit der Position des Ministerrats zu sehen ist. Von dort ist nämlich Unterstützung für solche Positionen wie jene Arimonts zu erwarten, die im Parlament wenigstens derzeit nicht mehrheitsfähig sind.

Bei der ersten Präsentation der Copyrightnovelle im Herbst 2016 war der verantwortliche Kommissar Günther Oettinger schon von der Bildfläche verschwunden.

Die Vorgangsweise in diesem „alternativen Kompromiss“ aber ist völlig unüblich für parlamentarische Prozesse, die Darstellungsweise mit einer leeren Spalte anstelle von Amendments ist nicht nur ein Affront gegen die vom Ausschuss gewählte Berichterstatterin Catherine Stihler. Sie richtet sich auch gegen MEPs der eigenen Fraktion EPP, wie Therese Comodini Cachia, die im Rechtsauschuss die ärgsten Anachronismen aus dem Text entfernt hat, die in Form eines „alternativen Kompromisses“ wiederkehren.

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  • Sachdienliche Hinweise an den Autor werden unter moechel.com/kontakt verschlüsselt entgegen genommen.

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