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Frauen zeigen Victory-Symbol

CC BY-SA 2.0

Verbotene Symbole

Ein Jahr nach dem Verschleierungsverbot lässt die Regierung mit einem neuen Gesetz aufhorchen. Dieses Mal werden Symbole von extremistischen Organisationen verboten. Doch eine bekannte Gruppe ist nicht dabei.

Von Ali Cem Deniz

Japanische Reisende bewegen sich in Österreich auf zunehmend dünnem Eis. Letztes Jahr ist die Atemmaske dem Verschleierungsverbot zum Opfer gefallen. Jetzt soll das Victory-Zeichen verboten werden. Die Geste ist nicht nur in der asiatischen Popkultur beliebt, sondern auch bei der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans - bekannt als PKK.

Auch Metalfans dürfen sich in Zukunft keine Schlampigkeit bei den Teufelshörnern erlauben. Denn die türkischen Grauen Wölfe verwenden ein zum Verwechseln ähnliches Symbol: den Wolfsgruß.
Verboten werden außerdem Zeichen der Ustascha, Hamas, Muslimbrüder, Hizbollah und Organisationen, die von der Europäischen Union als Terrorgruppen geführt werden.

Eine Gruppe fehlt

Damit wird das „Symbole-Gesetz“ deutlich ausgeweitet. Seit 2014 stellt das Gesetz die Darstellung von Al Qaida- und IS-Zeichen unter Strafe. Bei Verstößen drohen eine Geldstrafe von 4000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von einem Monat.
Neu ist, dass auch Symbole von legalen Organisationen verboten werden. Und nicht alle Gruppen, die im Verfassungsschutzbericht Erwähnung bekommen, sind von den Änderungen betroffen betroffen. Ein Verbot von Symbolen der Identitären-Bewegung scheint nicht geplant zu sein.

Foto von McDonalds Werbung

Ali Cem Deniz

Die Werbung einer Burger-Kette sieht dem „Wolfsgruß“ der Grauen Wölfe zum Verwechseln ähnlich.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hebt auf seiner Facebook-Seite besonders den „Wolfsgruß“ hervor. „Da für uns der politische Islam keinen Platz in diesem Land hat, werden ab 1. März 2019 weitere radikale Symbole, wie etwa der türkisch-nationalistische Wolfsgruß, in Österreich verboten.

Unklarheiten

Wie der Umgang mit den neuen verbotenen Symbolen in der Praxis ausschauen wird, ist noch offen. Aus dem Innenministerium heißt es: Da sich der Gesetzesentwurf erst seit Kurzem in Begutachtung befindet und diese Verordnung erst bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zu erarbeiten ist (voraussichtlich 1. März 2019), kann derzeit noch nicht angegeben werden, welche konkreten Symbole sich in der Verordnung wiederfinden werden und ob eine abschließende Darstellung erfolgen wird.

Mehr Aufklärung

Bei der Beratungsstelle Extremismus verfolgt man die geplanten Änderungen genau. Die Anlaufstelle wurde 2014 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um Radikalisierung entgegenzuwirken. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Extremismus-Formen steht hier an der Tagesordnung. Dass die Regierung den Fokus erweitert, begrüßt man grundsätzlich.

Die geplanten Änderungen werden sich auch auf die Arbeit der ExpertInnen auswirken. „Es muss viel mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden, weil viele Jugendliche und junge Erwachsene nicht wissen, welche Symbole verboten sind.“ sagt Myassa Kraitt, stellvertretende Leiterin der Beratungsstelle Extremismus.

Ein Verbotsgesetz sei jedoch nicht immer das richtige Mittel gegen Extremismus. „Wenn es beispielsweise um eine Präventionsarbeit gegen Islamismus geht, ist es auch ganz wichtig auf Islamfeindlichkeit und andere gruppenbezogene Feindlichkeiten zu blicken.“ Wichtig sei deshalb ein tabufreier Dialog mit Jugendlichen.

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