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Zwei Pässe, eine Stimme

Warum in der Doppelstaatsbürgerschaftsdebatte alles verkehrt läuft. Und wie ich selbst zum integrationsunwilligen Ausländer mutiert bin.

Von Robert Rotifer

Neulich kam ein Anruf aus einer Zeitungsredaktion in Wien: „Du weißt sicher, warum ich mich rühr’“, sagte der Redakteur, „wir müssen uns ja um die Wahlen kümmern“. „Eure oder unsere?“ In dem Moment, als ich das sagte, war ich mir da wirklich nicht so sicher, schließlich stehen da wie dort Wahlen an: Hier in drei Wochen, bei euch im Oktober. Da fiel mir auch wieder einmal ein, dass ich bei der falschen der beiden Wahlen stimmberechtigt sein werde. Und dass ich hier schon längst einmal ein paar Worte über Doppelstaatsbürgerschaften verlieren wollte.

Ich hab es ja mitgekriegt, in Österreich entflammte neulich rund um das Erdogan-Referendum eine Diskussion über Leute, die widerrechtlich zwei verschiedene Pässe besitzen. Davon wisst ihr (hoffentlich) mehr als ich. Ich dagegen kenne als Auslandsösterreicher den Blick von der anderen Seite des Problems, und aus dem lässt sich, wie ich finde, einiges Neues lernen.

Rund um den Brexit boomen nämlich die Doppelstaatsbürgerschaften, sowohl unter eingewanderten Europäer_innen in Großbritannien als auch auch unter Brit_innen am Festland. In ungewissen Zeiten sind zwei Pässe der beste Schutz vor dem Verlust verhandelbar gewordener Grundrechte. Daher entdecken beispielsweise gerade viele Brit_innen ihre aus Irland eingewanderten Großeltern wieder, die sie zum Erwerb der irischen Staatsangehörigkeit berechtigen.

Um einiges schwerer haben es umgekehrt EU-Bürger_innen, die zuzüglich zur eigenen eine britische Staatsbürgerschaft anstreben. Der Weg dahin führt nämlich – übrigens erst seit der Amtsperiode von Innenministerin Theresa May – ausschließlich über eine vorherige Bestätigung der Ausübung des Aufenthaltsrechts: Das für seine aufwändige Antragstellung berüchtigte Certificate of Permanent Residence.

Kafka-Fans und solche der Starökonomin Mariana Mazzucato lesen hier weiter:

Schon im Juli 2016 schrieb ich hier über das Certificate of Permanent Residence zur Bestätigung der Ausübung des unbegrenzten Aufenthaltsrechts, das vom britischen Innenministerium ausgestellt wird.

Einigen Antragsteller_innen wurde diese Karte seither geradezu mutwillig aufgrund formeller Nichtigkeiten verweigert. Zu den jüngsten Opfern der pingeligen Bürokratie des Home Office zählt die von Christian Kern gern zitierte, italienisch-amerikanische Ökonomin Mariana Mazzucato (u.a. Autorin von „The Entrepreneurial State“, ich hab sie letztes Jahr hier interviewt). Sie lebt nicht nur seit 19 Jahren in Großbritannien, das University College London hat zur Erforschung und Verbreitung ihrer progressiven Thesen sogar ein eigenes Institut eingerichtet, nämlich das Institute for Innovation and Public Purpose.

Einwanderung als Talenteshow

Dass das Home Office eine öffentlich präsente Koryphäe ihres Fachs wie Mazzucato nun aufgrund einer strittigen Formalität zurück an den Start schickt (und es geht ja nur um den glaubhaften Beweis, dass sie von ihrem bestehenden Aufenthaltsrecht gebraucht macht), sollte man aber nicht verschwörungstheoretisch als Schikane gegen eine Unliebsame werten.

Es beweist vielmehr – und das ist noch wesentlich schlimmer – die Inkompetenz des britischen Staats in seinem groß angekündigten Vorhaben, künftig nur „the brightest and the best“ zur Einwanderung aus dem EU-Raum auszuwählen.

Die Idee, Einwanderung nach dem Vorbild einer Talenteshow zu administrieren, ist zu 100% Schmafu.

In Sachen Permanent Residence Cards bekennt sich das Home Office jedenfalls schon heute selbst als überfordert und rät nun offiziell davon ab, die Karte zu beantragen. Stattdessen sollen EU-Bürger_innen in Großbritannien sich in eine Mailinglist einschreiben, die uns mit Updates über die künftigen Entwicklungen unseres rechtlichen Status am Laufenden hält.

Nice try.

Hierzulande gibt es keine Meldepflicht. Sollte die britische Regierung also EU-Bürger_innen loswerden oder ihnen etwa das Recht auf Verwendung des Gesundheitssystems oder Pensionen absprechen wollen, dann muss sie uns erst einmal finden.

Eine Email-Kartei wäre dafür nur allzu praktisch. Da muss man nicht unbedingt noch mithelfen, finde ich.

(Umgekehrt weiß das Home Office übrigens aber auch nicht, wer das zunehmend unwirtliche Land bereits verlassen hat. Ich nehme schon seit dem Referendum letzten Jahres in meinem Umfeld einen schleichenden Exodus wahr, doch der britische Staat verbucht nur neu ausgestellte National Insurance Cards. Abmelden muss man die beim Auswandern nicht. Eine unbekannte Zahl erfasster EU-Bürger_innen könnten also längst nicht mehr im Lande weilen.)

Immerhin wird das Home Office nach seinem derzeitigen Rat post-Brexit nicht (wie lange befürchtet) behaupten dürfen, dass wir uns alle eine Permanent Residence Card besorgen hätten müssen. Und nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird diese ohnehin keinen Schutz bieten, schließlich basiert das von der Karte bestätigte Recht auf permanenten Aufenthalt erst recht auf der Voraussetzung der britischen EU-Mitgliedschaft.

Es gibt daher nur einen guten Grund, diese bald sinnlose Karte zu erwerben – den Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft. Und damit weiter im Haupttext...

Ist diese graue Permanent Residence Card einmal erworben, droht wiederum die nächste, für Ösis wie mich unüberwindbare Hürde, schließlich gehören zu Doppelstaatsbürgerschaften immer zwei (Staaten). Und während Großbritannien sich hier erstaunlich locker gibt, duldet Österreich keine staatsbürgerlichen Dreiecksverhältnisse.

Ein britischer und ein österreichischer Reisepass nebeneinander

Robert Rotifer

Es sei denn, man ist Kind, singt gut in der Oper, spielt gut Tischtennis oder entspricht sonstwie dieser Formulierung des Gesetzgebers für die Ausnahmegründe zur Gewährung einer Doppelstaatsbürgerschaft:

„... wenn diese im Interesse der Republik Österreich liegt oder

mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben der Antragstellerin/des Antragstellers (z.B. zu erwartende erhebliche berufliche Beeinträchtigung) begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt erworben wurde oder im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.”

Klingt an sich eh kulant. Die Auslegung dieses Passus liegt aber im Ermessen des Bundeslandes, aus dem man einmal auswanderte. In meinem Fall Wien, das meinesgleichen, wie hier amtlich vollständig nachzulesen die kalte Schulter weist. Und zwar in drei Absätzen, die sich in drei Wörtern auch als „geht’s einfach scheißen“ zusammenfassen ließen:

„Diese Regierungsvorlage sagt nun aus, dass unter einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Sinne des § 28 Abs. 2 StbG extreme Beeinträchtigungen des Privat- und Familienlebens des Staatsbürgers zu verstehen sind, die sich aus der Nichtannahme der fremden Staatsangehörigkeit oder dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft ergeben könnten.
Jene Umstände, die wohl auf den Großteil der ‚Auslandsösterreicher‘ zutreffen, können wir daher nicht heranziehen, um die Bewilligung gegenüber dem Gesetzgeber zu rechtfertigen. Dazu zählen z.B.: emotionale und verwandtschaftliche Bindungen zu Österreich oder dem derzeitigen Aufenthaltsstaat, die Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechtes im Gastland, die Notwendigkeit einer Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung, usw.
Diese Punkte sind zwar verständlich und nachvollziehbar - um einen Antrag um Beibehaltung der Staatsbürgerschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewilligen zu können, müssen jedoch Umstände geltend gemacht werden, die darüber hinaus gehen.”

Österreich, in diesem Fall Wien, hat also wenig Mitgefühl mit Leuten, die ihm nicht ein Leben lang treu geblieben sind. „Ihr seids doch weggegangen“, sagt Wien mit etwas ang’rührtem Unteron, „Is doch so super dort, dann schauts halt wo’s bleibts.“

Deutschland dagegen sieht das entscheidend anders. Dort gilt es schon als akzeptabler Ausnahmefall, dass man in einem anderen EU-Land lebt. Die deutsche Gesetzgebung findet es gut, dass sich Deutsche, die sich anderswo in der EU sesshaft machen, dort auch voll integrieren, aber die Verbindung zu ihrem Herkunftsland nicht verlieren.

Und daher lassen sich nun auch viele Deutsche hier einbürgern, solange Großbritannien noch EU-Land ist und sie zur Doppelstaatsbürgerschaft berechtigt sind.

Da mir das ziemlich vernünftig vorkam, hatte ich mir voriges Jahr fix vorgenommen, bei der für mich zuständigen Stadt Wien aktives Lobbying für die Verleihung von Doppelstaatsbürgerschaften an Österreicher_innen in Großbritannien zu betreiben. Schließlich waren wir unter der Garantie eines permanenten Aufenthaltsrechts ohne rechtliche Diskriminierungen im Vergleich zu Inländer_innen nach Großbritannien gezogen. Der Bruch dieser Garantie, dachte ich, könnte selbst die vom goldenen Wienerherzen geschriebene Definition außerordentlicher Umstände treffen.

Doch inzwischen hab ich diese Hoffnung wieder aufgegeben. Denn die öffentliche Diskussion in Österreich läuft, wie eingangs erwähnt, derzeit in genau die entgegengesetzte Richtung.

Der österreichische Konsens will offenbar nicht, dass Eingebürgerte sich die Tür zu ihrem Herkunftsland offen halten dürfen, also sollte ich als Auslandsösterreicher dieses Recht wohl in aller Fairness auch nicht genießen.

Idiotisch darf ich diesen Standpunkt aber trotzdem finden. Denn er zwingt sowohl Leute wie mich als auch Einwander_innen in Österreich zu einer unmöglichen Entscheidung ohne wirklich akzeptable Lösung.

Mir bleibt nur die Wahl, entweder hier Spielball der Brexit-Politik zu bleiben, Gesundheitsversorgung, Recht auf Pension und das Leben mit den eigenen Kindern zu riskieren, oder mich dem nationalneurotischen Großbritannien vollends an die Brust zu werfen und dabei meine EU-Reisefreiheit, mein Recht auf Rückkehr nach Österreich und meine Bindung zur dortigen Familie zu verwirken.

Nun ist das einzige mir eingängige, rationale Argument gegen die Doppelstaatsbürgerschaft jenes, das jüngst beim Erdogan-Referendum zum Vorschein kam: Das Problem des doppelten Stimmrechts.

Ehrlich gesagt stimme auch ich damit überein, dass man dort, wo man nicht wohnt, eigentlich kein Stimmrecht haben sollte. Aber warum eigentlich bleibt das Stimmrecht so beharrlich an die Staatsbürgerschaft gebunden? Warum gibt es nicht doppelte Staatsbürgerschaft bei einfachem Stimmrecht? Herkunftsländer könnten Doppelstaatsbürger_innen ganz leicht das Wahlrecht entziehen, wenn sie dort nicht leben.

Großbritannien zum Beispiel verweigert Menschen, die seit 15 Jahren nicht in Großbritannien wohnen, das Recht, bei britischen Wahlen mitzustimmen. Mit dem Argument, dass sie nicht in das Leben dort involviert sind (es gibt zwar kein Melderecht, aber eine regelmäßig erneuerte, an den Wohnort gebundene „Electoral Roll“, auf der man sich für Wahlen registrieren muss).

Das war eine schreiende Ungerechtigkeit beim Brexit-Referendum, schließlich waren gerade die Auslandsbrit_innen am stärksten von dessen Folgen betroffen. Bei den Unterhauswahlen finde ich’s aber eigentlich richtig so (sorry, Christian Cummins). Allerdings nur, solange diese Menschen dafür an dem Ort, wo sie wohnen, das Stimmrecht haben.

Stattdessen haben Briten, die seit mehr als 15 Jahren in Österreich wohnen, auf nationaler Ebene aber schlicht gar keine demokratischen Rechte. Weder da noch dort. Kann so etwas im Europa des 21. Jahrhunderts in Ordnung sein?

Ich weiß, ich hab über dieses Thema hier schon vor drei Jahren (und später wieder) ausführlich geschrieben.

Zum Beispiel schrieb ich am 16.10.2014:

"Der Aufstieg von UKIP hat mir vor Augen geführt, dass die Konsequenzen dieses vermeintlichen Schönheitsfehlers im EU-Recht wesentlich tiefer gehen. Denn da die zweieinhalb bis drei Millionen EU-Bürger_innen, die hier wohnen, nicht wahlberechtigt sind, spricht die politische Kaste ausschließlich für ein von Medien und Politik taktisch desinformiertes, inländisches Publikum. Die Verzerrung der politischen Botschaften ist also systemimmanent.

David Cameron zum Beispiel hat erst heute wieder in einer Ansprache in Kent von einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der EU gesprochen, um eine Migration seiner Wähler_innen in Richtung UKIP abzufangen, und Labours Ed Balls stieß am Dienstag ins selbe Horn, als er eine diesbezügliche Änderung des EU-Abkommens in Aussicht stellte."

Beim Nachlesen dieser Zeilen sieht man das zu jener Zeit noch lange nicht ausgerufene EU-Referendum und dessen im Nachhinein fast unvermeidlich erscheinenden Ausgang bereits unaufhaltsam heranrollen. Brexit erscheint im Nachhinein als ein Vorzeigebeispiel dafür, wie Stimmunrecht die politischen Kräfte des jeweiligen Landes verleiten kann, durch gezielte Hetze gegen die nicht-wahlberechtigte Population zu teilen und zu herrschen.

Der soziale Schaden des Stimmunrechts

Aber das ist noch lange nicht der einzige Schaden, den diese Diskriminierung in einer Gesellschaft erzeugt. Stimmunrecht erzeugt auch Aggressionen bei den Wahlentrechteten, die stimmlos zusehen müssen, wie ihresgleichen zu Sündenböcken gemacht wird.

Ich beobachte das täglich an mir selbst und an anderen Kontinentalen in meinem Bekanntenkreis, dieser Gegenreflex ist eine völlig natürliche Reaktion:

Jedes Mal, wenn Politik und Medien der stimmberechtigten Mehrheitsbevölkerung eine neue Feindseligkeit gegenüber der eingewanderten Minderheit als Köder streuen, wächst dabei unter unseresgleichen die Bitterkeit gegenüber dem Gastland. Egal, wie wohl man sich dort einmal gefühlt haben mag.

Die können mich doch alle.

Man ertappt sich dabei, wie man sich von den Konventionen der Wahlheimat abzugrenzen beginnt. Mein grünes Tweed-Sakko, das ich immer so mochte, ist post-Farage nicht mehr tragbar. Meinen Covert Coat haben gottseidank eh schon die Motten erledigt, und englischer Folk hat auch schon lange nicht mehr den Plattenteller gesehen (sorry, Shirley Collins, du kannst nichts dafür).

Gleichzeitig tut man sich unter Deutschsprachigen zusammen, findet Gemeinsamkeiten, romantisiert Europa, tauscht Beobachtungen aus, tankt Geborgenheit und hin und wieder gleitet die Konversation in regelrechtes Briten-Bashing ab. Das ist alles andere als gesund, weder für die eigene Seele, noch für den Frieden in und mit dem Land, in dem man wohnt.

Und natürlich erkenne ich darin auch eine seitenverkehrte Version jenes selbstisolierenden Verhaltens eingewanderter Communities wieder, das vom „Dann sollen sie doch wirklich zurück nach Hause gehen“-Flügel meines digitalen Bekanntenkreises drüben in Österreich immer so indigniert verurteilt wird.

Als ob das „Nachhausegehen“ so einfach wäre. Zum Beispiel, wenn man Kinder hat. Oder wenn man abhängig ist von dem Job in dem Land, das man nicht liebt, weil man dort nicht geliebt wird.

Ich weiß schon: Der gängigen politischen Weisheit zufolge, kann keine Regierung es sich leisten, Eingewanderten ihre Stimme zu gönnen, weil sonst die Rechtspopulist_innen Kapital daraus schlagen würden. Aber das ist zu kurz gedacht. Erstens schafft, wie oben erklärt, gerade das Stimmunrecht die Voraussetzungen für rechtspopulistische Agitation.

Und zweitens sollten sich jene, die so argumentieren, fragen, wie verantwortungsvoll es eigentlich sein kann, einen erheblichen Teil seiner Bevölkerung, in Großbritannien immerhin mehr als acht Prozent, emotional gegen sich zu stellen. Was kann alles wachsen aus den Gefühlen, die man damit füttert?

Die britische Öffentlichkeit ist besessen vom Domino-Effekt von Brexit. Vergeblich hoffte man darauf, dass Österreich, Holland und Frankreich nachfolgen und in Deutschland die AfD einen Aufschwung erleben würde, nur damit man mit seinem Neo-Nationalismus nicht ganz alleine da steht (dabei ist Nationalismus per Definition letztlich immer eine einsame Angelegenheit).

Es gibt ihn schon, diesen Domino-Effekt, aber einstweilen ist er ein interner. Er äußert sich unter anderem in diesen Unterhauswahlen, in denen die Konservativen mit einem großteils nach UKIP klingenden Programm antreten und sogar eine vorgeblich „linke“ Labour Party die Bewegungsfreiheit ausschließt und die Präsenz von Nichtbrit_innen nur mehr nach ihrem Beitrag zur britischen Wirtschaft beurteilt.

Aber wenn wir ganz ehrlich sind, braucht es dafür, was in Großbritannien gerade an Normalisierung vormalig rechtsextremer Inhalte abläuft, in Österreich gar keinen Domino-Effekt. Das kann meine alte Heimat schon ganz von selbst.

Nein, wer wirklich will, dass wir Einwander_innen uns positiv mit dem Land identifizieren, wo wir wohnen, muss ein großes Herz und letztendlich Gerechtigkeitssinn demonstrieren, also genau das Gegenteil des gestern präsentierten konservativen Wahlprogramms, das mit Kälte gegenüber den Anderen die Stimmen der Unsrigen zu gewinnen sucht.

Daher: Gebt den Leuten so viele Pässe, wie sie wollen, und gebt ihnen ihre Stimme, wo sie sie brauchen.

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